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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs4;Rechtssatz
Die aus Anlaß einer Suspendierung nach § 112 Abs 4 BDG 1979 verfügte Kürzung des Monatsbezuges wird bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 13 Abs 1 Z 1 GehG nur dann endgültig, wenn zwischen dem der Suspendierung zugrunde liegenden Sachverhalt und der in der strafgerichtlichen Verurteilung festgestellten Tat ein sachlicher Zusammenhang besteht (Hinweis E 4.5.1966, 421/65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1986120187.X01Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016