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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs4;Rechtssatz
Die Kosten eines Kindergartens können für die Aufhebung oder Verminderung der Bezügekürzung gemäß § 112 Abs 4 BDG 1979 erst berücksichtigt werden, wenn diese Kosten durch eine Berufstätigkeit der Mutter (Ehegattin des suspendierten Beamten) unbedingt erforderlich sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090118.X02Im RIS seit
20.11.2000