Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Jänner 1990, Zl. 89/09/0107, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juli 1989 betreffend die im Instanzenzuge bestätigte Suspendierung des Beschwerdeführers wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufge... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs4;BDG 1979 §112 Abs5;DO Wr 1966 §76 Abs1;DO Wr 1966 §76 Abs2;DO Wr 1966 §76 Abs3;
Rechtssatz: Die Suspendierung, die keinen Strafcharakter hat, hindert den davon betroffenen Beamten vorübergehend an der Ausübung seines Dienstes, auf die er kraft des bestehenden Beamtenverhältnisses einen Anspruch hat. D... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;
Rechtssatz: In Beachtung des Grundsatzes der Alimentationspflciht stellte die bel Beh fest, dass auch nach der ausgesprochenen Kürzung des Monatsbezuges der Lebensunterhalt des Bf gesichert sei. Dieser Sachverhaltsannahme ist der Bf nicht entgegengetreten. Ausgehend von dieser Tatsache kann festgestellt werden, dass die Einschränkung der bisherigen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 idF 1983/137;
Rechtssatz: Der anlässlich der Suspendierung eines Beamten vorgesehenen Kürzung der Bezüge ist nicht der Charakter einer Strafe beizumessen. Die Frage der Höhe des durch das disziplinäre Verhalten hervorgerufenen Schadens ist für die Kürzung des Monatsbezuges gemäß § 112 Abs 4 BDG nicht von entscheidender Bedeutung. ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 idF 1983/137;MRK Art6 Abs2 impl;
Rechtssatz: Gemäß Art 6 Abs 2 MRK wird im Strafverfahren vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld unschuldig sei. Dieselbe Unschuldsvermutung muss auch für den eines Dienstvergehens verdächtigen Beamten und dementsprechend für den in ... mehr lesen...