Norm: JN §54 Abs2ZPO §55ZPO idF Nov 1971 §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Über die selbständige Kostenklage ist mit Urteil zu erkennen das mit Berufung anzufechten ist. Das Berufungsgericht ist im Rahmen des § 502 ZPO mit Revision bekämpfbar. Eine Nebenforderung im Sinne des § 502 Abs 3 ZPO liegt nicht vor. Entscheidungstexte 7 Ob 156/74 Entscheidungstext OGH 10.10.1974 7 Ob 156/74 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger gegenüber dem Beklagten der ausdrücklich als "Masseverwalter im Konkurs der P-Ges. m b. H S 44/63 des Handelsgerichtes Wien" bezeichnet wird, die Feststellung daß die,vom Kläger zum Konkurs der genannten Firma angemeldete Forderung von 99.438.50 S in die erste Klasse der Konkursforderungen gehöre. Dazu führte der Kläger aus, daß er mit einer Stammeinlage von 20.000 S Gesellschafter der Gemeinschuldnerin und deren alleiniger Geschäftsfuhrer... mehr lesen...
Die wegen unbekannten Aufenthaltes durch einen Abwesenheitskurator vertretene Beklagte ist auf Grund eines mit der Klägerin abgeschlossenen Nutzungsvertrages vom 22. November 1967 Inhaberin einer im Haus G, M-Straße 62 gelegenen Wohnung. Laut § 7 des den üblichen Vereinbarungen zwischen Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften und ihren Mitgliedern als Wohnungsinhabern entsprechenden Nutzungsvertrages ist die Klägerin unter anderem zur Vertragsaufkündigung berechtigt, falls die in Nutz... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 CZPO §502 Abs3 Da1ZPO §502 Abs3 De2
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Revision ist bei formeller Streitgenossenschaft für jeden einzelnen Streitgenossen gesondert zu beurteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 166/74 Entscheidungstext OGH 06.06.1974 2 Ob 166/74 6 Ob 147/74 Entscheidungstext OGH 28.08.1974 6 Ob 147/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Db
Rechtssatz: Wird mit einer Leistungsklage ein in rechtlichem Zusammenhang stehendes Feststellungsbegehren verbunden, beiden Begehren von der ersten Instanz stattgegeben, vom Berufungsgericht diese Entscheidung teilweise dahin abgeändert, daß das Feststellungsbegehren abgewiesen wird, ist die Revision auch gegen den bestätigenden Teil des Berufungsurteiles zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Da1ZPO §502 Abs3 Db
Rechtssatz: Daß das Berufungsgericht in der Beurteilung einer Rechtsfrage mit dem Erstgericht übereinstimmt, kann das im
Spruch: in der Hauptsache abweichende Berufungsurteil auch dann nicht als bestätigendes Urteil erscheinen lassen, wenn das Ersturteil von dem nunmehrigen Revisionswerber nur hinsichtlich der Beurteilung dieser Rechtsfrage bekämpft wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den restlichen Ersatz von Schaden seines Kraftfahrzeuges, die der Lenker eines PKW mit italienischem Kennzeichen am 23. September 1970 im Inland schuldhaft herbeiführte, nach Erwirkung eines rechtskräftigen Versäumungsurteiles gegen den Schädiger von der Beklagten aus der Schadenbehandlungsversicherung nach § 62 Abs. 3 KFG 1967 auf Grund Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruches, sowie hilfsweise nach § 63 Abs. 1 KFG 1967. Die Beklagte bestritt sowohl eine ord... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §502 Abs3 DbZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Die Revision gegen einen 50000,-- S nicht übersteigenden bestätigenden Teil des Berufungsurteiles ist zulässig, auch wenn die Teilabänderung unter der Bagatellgrenze liegt und daher unanfechtbar ist; letztere darf allerdings keine bloße Nebenforderung im Sinne des § 54 Abs 2 JN betreffen und muß im rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §502 Abs3 Da2
Rechtssatz: Macht der geschädigte Dritte als Überweisungsgläubiger den Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers im Wege der Drittschuldnerklage gegen den Versicherer geltend, so sind die einen Teil des zu deckenden Schadens bildenden Kosten des vorangegangenen Haftpflichtprozesses nicht Nebengebühren im Sinne des § 54 Abs 2 JN. Entscheidungstexte 7 Ob 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IBABGB §1165JN §55ZPO §227 IIZPO §448 cZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Ein von einem Kunden mit einem Reisebüro abgeschlossener Reiseveranstaltungsvertrag ist ein mit einer Geschäftsbesorgung verbundener Werkvertrag, bei dem sich schon auf Grund der einheitlichen Buchung die Bestellung des Kunden nicht in einzelne Reiseleistungen zerlegen läßt (Arndt, Der Reiseveranstaltungsvertrag 15, 24 f). Aus einem solchen Vertrag abgeleitete... mehr lesen...
Der Kläger nahm in der Zeit vom 23. März bis 2. April 1971 auf Grund eines Anbotes der beklagten Partei an einer von dieser als Reisebüro veranstalteten Ägyptenreise teil. Er behauptet, daß die beklagte Partei mehrere vertragliche Leistungen nicht erbracht habe. So habe er den vorgesehenen Ausflug nach Abu Simbel selbst organisieren und bezahlen müssen; für Droschkenfahrten anläßlich der Verhandlungen über den Ausflug habe er 30.30, für den Ausflug 1243 S bezahlen müssen, aber nur 860... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Da1
Rechtssatz: Keine abändernde Entscheidung liegt vor, wenn die zweite Instanz in einer "Maßgabebestätigung" lediglich die bestätigende Entscheidung dem tatsächlichen Entscheidungsgegenstand anpaßt. Entscheidungstexte 4 Ob 569/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 4 Ob 569/73 3 Ob 165/74 Entscheidungstext OGH 17.09.19... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIGZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Die Revision ist jedenfalls zulässig, wenn das Hauptbegehren die Wertgrenze des § 502 Abs 3 ZPO übersteigt (vgl SZ 27/238; Fasching IV 281), auch wenn eine Bewertung des Eventualbegehrens im Sinne des § 500 Abs 2 ZPO seitens des Berufungsgerichtes nicht vorliegt. Entscheidungstexte 5 Ob 223/73 Entscheidungstext OGH 05.12.1973 5 Ob 223/73 ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 De
Rechtssatz: Zur Frage der Zulässigkeit der Revision bei Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht hinsichtlich eines von mehreren, teils in innerem Zusammenhang mit dem von der Abänderung betroffenen Anspruch, teils ohne einen solchen stehenden Ansprüchen. Entscheidungstexte 8 Ob 245/73 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 DdZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Ein Ausspruch über einen 50000,-- S übersteigenden oder nicht übersteigenden Streitwert kommt bei einer Entscheidung (über mehrere Streitgegenstände), mit der das Ersturteil teilweise durch Urteil bestätigt und teilweise mit Beschluß aufgehoben wird, nicht in Betracht, soweit nicht die Streitgegenstände, über die das Berufungsgericht zum Teil mit Urteil und zum Teil mit Beschl... mehr lesen...
Der Kläger lieferte dem Beklagten am 13. November 1969 verschiedene waren im Gesamtwert vom 1321.80 S. Am 16. Jänner 1970 wurde über das Vermögen des Beklagten der Konkurs eröffnet. Das Verfahren wurde am 25. August 1970 durch Bestätigung eines Zwangsausgleiches - die Gläubiger dritter Klasse sollten 30% der angemeldeten und festgestellten Forderungen erhalten - beendet. Der Kläger hat sich am Konkursverfahren nicht beteiligt, und begehrt mit der vorliegenden Klage vom Beklagten den v... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 De2
Rechtssatz: Gründet sich der Anspruch gegen den Erstbeklagten auf die rechtswidrige Unterlassung der Ausfolgung von vereinnahmten Beträgen, während der solidarisch haftende Zweitbeklagte aus einer anderen rechtserzeugenden Tatsache, nämlich der Bürgschaft oder dem Schuldbeitritt, in Anspruch genommen wurde, kommt eine Zusammenrechnung der gegen die beiden Beklagten gerichteten Ansprüche nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB2ZPO §500 Abs3 IIIZPO §502 Abs3 DhZPO §502 Abs4 E
Rechtssatz: Da der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, bei einer Kündigung nicht in einem Geldbetrag besteht, hat das Berufungsgericht im Falle einer Abänderung des Ersturteiles nach § 500 Abs 2 Satz 1 zweiter Halbsatz ZPO, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl 1971/291 - und zwar mangels einer Sonderregelung auch in Kündigungsstreitigkeiten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Df
Rechtssatz: Wählt der Beklagte zur Bekämpfung einer Forderung den Weg der Aufrechnungseinrede, dann entsteht ungeachtet allfälliger tatsächlicher und rechtlicher Selbständigkeit der einander gegenübertretenden Forderungen ein einheitlicher Entscheidungsgegenstand und es kann schon dann nicht von einer vollständig konformen Entscheidung im Sinne des Judikates 56 neu gesprochen werden, wenn eine Abänderung der Entscheidung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Da1ZPO §502 Abs3 DbZPO §502 Abs2 Dc
Rechtssatz: Handelt es sich um zwei selbständige, voneinander verschiedene in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehende Klagsforderungen, über die verschiedene Entscheidungen getroffen werden können, ist deren Anfechtbarkeit getrennt zu prüfen. Entscheidungstexte 1 Ob 140/73 Entscheidungstext OGH 19.09.1973 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63ZPO §11 BZPO §11 CZPO §502 Abs3 De2ZPO §502 Abs3 Bb
Rechtssatz: Anfechtbarkeit der Entscheidung zweiter Instanz auch gegenüber dem Haftpflichtversicherer, wiewohl der Wert des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, nur bezüglich des Halters und Lenkers den Betrag von S 50000,-- übersteigt (nähere Ausführungen in einer Note des Berichterstatters). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Da1ZPO §502 Abs3 Df
Rechtssatz: Wird die Feststellung der Klagsforderung nicht abgeändert, wohl aber abändernd die gesamte Gegenforderung zur Tilgung der Klagsforderung im Aufrechnungswege herangezogen, liegt eine abändernde Entscheiden vor, da durch das als Einheit zu betrachtende Urteil des Berufungsgerichtes die Entscheidung des Erstgerichtes im Endergebnis abgeändert wurde (vgl EvBl 1957/152). Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §393 Abs1ZPO §500 Abs2 IIA2ZPO §502 Abs3 DgZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Für ein Zwischenurteil über den Grund des Anspruches ist der Wert des Streitgegenstandes im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichtes maßgebend (Fasching IV 281, ZBl 1936,401). Entscheidungstexte 2 Ob 35/73 Entscheidungstext OGH 12.04.1973 2 Ob 35/73 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Liegen gleichlautende Urteile über ein Schadenersatzbegehren auf Zahlung eines Betrages unter 50000,-- S und ein Feststellungsbegehren auf Ersatz künftigen Schadens, das mit mehr als 50000,-- S bewertet wurde, vor, ist die Revision hinsichtlich beider Begehren zulässig. Es ginge nicht an, über Ansprüche, die in einem einheitlichen Rechtsstreit verfangen und materiellrechtlich gleich zu beurteilen sind, allenf... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Df
Rechtssatz: Eine voll bestätigende Entscheidung liegt nicht vor, wenn das Erstgericht schon die Klagsforderung als nicht gegeben ansieht, während das Berufungsgericht sie zum Teil bejaht und zu ihrer Tilgung eine hilfsweise eingewendete Gegenforderung heranzieht. Das Rechtsschutzinteresse des Beklagten liegt darin, daß seine Gegenforderung nicht auf diese Weise verbraucht werde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs2 DhZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs3 DhZPO idF ZPNov 1971 §503 Abs2 BZPO idF ZPNov §503 Abs3 B
Rechtssatz: Die Ansicht, daß Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über Nebenforderungen nach § 502 Abs 2 ZPO idF der ZPNov 1971 einem weiteren Rechtszug nicht mehr unterliegen, findet im Gesetz keine Deckung. Die Entscheidungen des Berufungsgerichtes, gegen die eine Revision grundsätzlich unzulässig ist, sind nämli... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs2 BbZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs3 BbZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs2 DhZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Die Ansicht, daß Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über Nebenforderungen nach § 502 Abs 2 ZPO idF der ZPNov 1971 einem weiteren Rechtszug nicht mehr unterliegen, findet im Gesetz keine Deckung. Die Entscheidungen des Berufungsgerichtes, gegen die eine Revision grundsätzlich unzulässig ist, sin... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Da1
Rechtssatz: Wird nach Erledigung des Hauptbegehrens und eines Teiles des Zinsenbegehrens im fortgesetzten Verfahren das Zinsenbegehren ausgedehnt und übersteigt dieser (kapitalisierte) Betrag S 50000,--, ist die Revision gegen ein bestätigendes Urteil des Berufungsgerichtes zulässig, da diese Klagsausdehnung wie eine neue Klage zu behandeln ist. Entscheidungstexte 6 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPNov 1971 BGBl 291 ArtIII Abs2ZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob die Revision gegen ein bestätigendes Urteil des Berufungsgerichtes bei einem S 50000,-- nicht übersteigenden Streitwert zulässig ist, kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Ersturteiles und nicht auf den des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz an. Entscheidungstexte 2 Ob 224/72 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §227 IIZPO §502 Abs3 De1ZPO §528 C1JN §55
Rechtssatz: Ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang zwischen Forderungen besteht, wenn jeder der mehreren Ansprüche für sich und unabhängig von den anderen nicht bestehen kann oder wenn die Forderungen aus einer gemeinsamen Tatsache oder aus einem gemeinsamen Rechtsgrund entstanden sind (EvBl 1971/151). Für den rechtlichen Zusammenhang gilt dabei das Kriterium, dass die Ansprüche aus e... mehr lesen...