Norm
ZPO §502 Abs3 Da1Rechtssatz
Handelt es sich um zwei selbständige, voneinander verschiedene in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehende Klagsforderungen, über die verschiedene Entscheidungen getroffen werden können, ist deren Anfechtbarkeit getrennt zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0042642Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.03.2022