Norm
ZPO §502 Abs3 Da1Rechtssatz
Daß das Berufungsgericht in der Beurteilung einer Rechtsfrage mit dem Erstgericht übereinstimmt, kann das im Spruch in der Hauptsache abweichende Berufungsurteil auch dann nicht als bestätigendes Urteil erscheinen lassen, wenn das Ersturteil von dem nunmehrigen Revisionswerber nur hinsichtlich der Beurteilung dieser Rechtsfrage bekämpft wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0042593Dokumentnummer
JJR_19740530_OGH0002_0020OB00146_7400000_001