Norm
ZPNov 1971 BGBl 291 ArtIII Abs2Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob die Revision gegen ein bestätigendes Urteil des Berufungsgerichtes bei einem S 50000,-- nicht übersteigenden Streitwert zulässig ist, kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Ersturteiles und nicht auf den des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0036514Dokumentnummer
JJR_19721130_OGH0002_0020OB00224_7200000_001