Norm
ABGB §1151 IBRechtssatz
Ein von einem Kunden mit einem Reisebüro abgeschlossener Reiseveranstaltungsvertrag ist ein mit einer Geschäftsbesorgung verbundener Werkvertrag, bei dem sich schon auf Grund der einheitlichen Buchung die Bestellung des Kunden nicht in einzelne Reiseleistungen zerlegen läßt (Arndt, Der Reiseveranstaltungsvertrag 15, 24 f). Aus einem solchen Vertrag abgeleitete Ansprüche stehen miteinander in rechtlichem und tatsächlichem Zusammenhang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0021714Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.04.2018