Norm
JN §54 Abs2Rechtssatz
Die Revision gegen einen 50000,-- S nicht übersteigenden bestätigenden Teil des Berufungsurteiles ist zulässig, auch wenn die Teilabänderung unter der Bagatellgrenze liegt und daher unanfechtbar ist; letztere darf allerdings keine bloße Nebenforderung im Sinne des § 54 Abs 2 JN betreffen und muß im rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0042634Dokumentnummer
JJR_19740328_OGH0002_0070OB00034_7400000_002