Norm
JN §54 Abs2Rechtssatz
Über die selbständige Kostenklage ist mit Urteil zu erkennen das mit Berufung anzufechten ist. Das Berufungsgericht ist im Rahmen des § 502 ZPO mit Revision bekämpfbar. Eine Nebenforderung im Sinne des § 502 Abs 3 ZPO liegt nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0036058Dokumentnummer
JJR_19741010_OGH0002_0070OB00156_7400000_002