Begründung: Die Ehe der Eltern des 18-jährigen Minderjährigen, welcher derzeit im Rahmen des Studentenaustausches eine High-School in den USA besucht und danach die 8. Klasse des Gymnasiums in Österreich besuchen wird, ist geschieden. Die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und mj. Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten im Sinne des § 144 ABGB stehen der Mutter zu. Der Vater war bisher zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 4.000 S verpf... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde rechtskräftig mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 7.12.1982, 17 Cg 369/82-4, geschieden. Das Sorgerecht steht der Mutter zu. Zuletzt war der Vater mit Beschluß des Erstgerichtes vom 6.7.1983, ON 34, zu einer monatl. Unterhaltsleistung von S 860,- verpflichtet worden. Am 13.5.1985 beantragte er, ihn ab sofort seiner Unterhaltsverpflichtung zu entheben. Er sei am 5.4.1985 aus der Haft entlassen worden. Er finde keine Bes... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 411.290,-- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , sie habe in dem gegen ihn zu 7 C 1427/60 des Bezirksgerichtes Salzburg anhängig gewesenen Verfahren wegen Feststellung der Vaterschaft zu ihrer unehelichen Tochter Monika als Zeugin wahrheitswidrig ausgesagt, daß sie in der kritischen Zeit nur mit ihm intime Beziehungen gehabt habe. In diesem Verfahren sei daher mit Urteil vom 14. März 1961 die Vatersc... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 6. Dezember 1985, ON 28, verpflichtete das Erstgericht Rudolf M*** als den ehelichen Vater des am 7. August 1972 geborenen Marcus M*** - die Ehe der Eltern des Kindes wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 25. Februar 1982, 21 Cg 28/82, geschieden -, zusätzlich zu der ihm bereits auferlegten monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.500 vom 1. November 1985 angefangen bis auf weiteres monatlich noch den Betrag von S 500 zu Handen der eheliche... mehr lesen...
Begründung: Die ehelichen Eltern der beiden Minderjährigen 1.) Robert V***, geboren 25.12.1969, und 2.) Renate V***, geboren 3.10.1979, sind in aufrechter Ehe miteinander verheiratet und leben gemeinsam mit ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt. Am 15.2.1985 stellte die Mutter den Antrag, sie zur besonderen Sachwalterin für die Kinder zu bestellen und den Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 4.000 S für Robert und 3.000 S für Renate zu verpflichten. Die Mutte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Als Frage der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gehört auch die Beurteilung, welches Vermögen des Unterhaltspflichtigen im Rahmen des diesem Zumutbaren zur Alimentierung des Unterhaltsberechtigten heranzuziehen ist, zu dem vom OGH nicht überprüfbaren Bemessungskomplex (vgl dazu EFSlg 47155). Entscheidungstexte 5 Ob 544/86 ... mehr lesen...
Begründung: Aus der Ehe zwischen Willibald S*** und Susanne S***, geborene K***, wiederverehelichte H***, stammen die Kinder Patrick, geboren am 2.6.1971, sowie Susanne und Simone, geboren am 24.8.1979. Die Ehe zwischen den Eltern wurde mit Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 18.6.1982 (bestätigt mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 12.1.1983) aus dem beiderseitigen gleichgeteilten Verschulden geschieden. Mit pflegschaftsgerichtlich genehmigtem Vergleich vom 24.2.1984 leg... mehr lesen...
Begründung: Aus der Ehe zwischen Willibald S*** und Susanne S***, geborene K***, wiederverehelichte H***, stammen die Kinder Patrick, geboren am 2.6.1971, sowie Susanne und Simone, geboren am 24.8.1979. Die Ehe zwischen den Eltern wurde mit Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 18.6.1982 (bestätigt mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 12.1.1983) aus dem beiderseitigen gleichgeteilten Verschulden geschieden. Mit pflegschaftsgerichtlich genehmigtem Vergleich vom 24.2.1984 leg... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1252 II KG Arzl und Wohnungseigentümer hinsichtlich einer Wohnung und einer Garage der darauf errichteten Wohnanlage Schützenstraße 46 g. Die Klägerin war gemeinsamer Verwalter dieser Liegenschaft. Mit erstgerichtlichem Beschluß vom 24.1.1983, Msch 59/82-6, bestätigt mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 17.6.1983, 3 R 534/83-10, wurde der damaligen Antragsgegnerin und nunmehrigen Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Der mj.Thomas Albert M***, geboren am 5.12.1967, ist das uneheliche Kind der Mutter Monika M***, geborene S***, und des Vaters Albert K***. Der Vater beantragte die Enthebung von seiner Unterhaltsverpflichtung mit der
Begründung: , daß sich die Kindesmutter in Holland verehelicht habe und das Kind nunmehr den neuen Familiennamen M*** trage. Die Mutter betreibe mit ihrem Ehemann ein 70-Betten-Hotel und ein Reisebürounternehmen, weshalb das Kind nicht mehr auf die Unterhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19.Mai 1984 ereignete sich gegen 13 Uhr auf der Salzkammergutbundesstraße 145 bei Km 100,8 (Koglerkreuzung) ein Verkehrsunfall, an dem Bernhard G*** als Halter und Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen St 36.341 und Nicolaas V*** E*** als Lenker des Omnibusses mit dem Kennzeichen BJ-79-KT (NL) beteiligt waren. Die Beklagte haftet im Sinne des § 62 KFG für die beim Betrieb des letztgenannten Fahrzeuges entstandenen Schäden; der Nebenintervenient auf Seit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Wert des Streitgegenstandes bei einer Oppositionsklage ist derjenige des betriebenen Anspruches (hier 7 Monate mal 9850 S = 68950 S). Soweit das Berufungsgericht das teilweise abweisende Urteil des Erstgerichtes bestätigt hat (7 Monate mal 1.415,47 S = 9.908,29 S), ist die Revision schon gemäß § 502 Abs.3 ZPO unzulässig, weil der davon betroffene Teil des Streitgegenstandes an Geld 60.000 S nicht übersteigt. Im übrigen i... mehr lesen...
Begründung: Der am 7. Juni 1967 geborene Daniel R*** ist der eheliche Sohn des Dr. Fritz R*** und der nunmehr abermals verheirateten Susanne L***-C***. Die Ehe seiner seit 1969 getrennt lebenden Eltern wurde geschieden. Für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens war der (damals) Minderjährige zunächst mit Zustimmung beider Elternteile zufolge des Beschlusses vom 4. Februar 1970 (ON 21 dA) der Großmutter mütterlicherseits in Pflege und Erziehung übergeben. Im Dezember 1974 nahm ihn ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge des Vaters, seine Unterhaltsleistungspflicht gegenüber der Minderjährigen von 1.130 S monatlich ab 1.8.1985 auf 800 S monatlich einzuschränken und ihn ab 1.9.1985 von seiner Unterhaltsleistungspflicht gegenüber dieser Minderjährigen zur Gänze zu entheben, ab. Das Rekursgericht gab den Anträgen des Vaters statt. Davon ausgehend, daß der (auch noch) für einen fünfjährigen Sohn sorgepflichtige Vater monatlich durchschnittlich 11.020,93 S n... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden mj. Kinder Rade und Alexandar K*** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hietzing vom 27.6.1983, 1 Sch 44/83, im Einvernehmen geschieden. In dem im Scheidungsverfahren abgeschlossenen Vergleich wurde unter anderem vereinbart, daß das Recht und die Pflicht, die beiden Minderjährigen zu pflegen und zu erziehen, ihr Vermögen zu verralten und sie zu vertreten, nur dem Vater zusteht, und daß die Mutter verpflichtet ist, zum Unterhalt der Kind... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden mj. Kinder Rade und Alexandar K*** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hietzing vom 27.6.1983, 1 Sch 44/83, im Einvernehmen geschieden. In dem im Scheidungsverfahren abgeschlossenen Vergleich wurde unter anderem vereinbart, daß das Recht und die Pflicht, die beiden Minderjährigen zu pflegen und zu erziehen, ihr Vermögen zu verralten und sie zu vertreten, nur dem Vater zusteht, und daß die Mutter verpflichtet ist, zum Unterhalt der Kind... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. In der Tagsatzung vom 13.11.1985 beantragte die Beklagte die Bewilligung eines einstweiligen Unterhalts von monatlich S 35.000,-- ab Antragstag. Der Kläger sprach sich gegen diesen Antrag aus. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Es nahm als bescheinigt an, daß die Beklagte als Textilkaufmann im Jahre 1985 kein nachweisbares Einkommen erzielt habe. Der Kläger habe sie weder während der aufrecht... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 4.4.1985 bei Gericht eingelangten Klage begehrte der Kläger von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung eines Betrages von S 85.686,-- s.A. für Schadenersatz mit folgenden Behauptungen: Der Erstbeklagte sei am 21.11.1984 mit dem LKW T 58.490, dessen Halter die Zweitbeklagte und dessen Haftpflichtversicherer die Drittbeklagte gewesen sei, auf dem Oberdorfweg in Stans zufolge eines Fahrfehlers zu nahe an den Fahrbahnrand gekommen, wodurch zufolge der üb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater für sein eheliches Kind Sylke zu leistenden monatlichen Unterhaltsbetrag ab 1.November 1985 von bisher S 2.000,-- auf S 2.300,--. Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rekurs des Sachwalters teilweise Folge und sprach eine Erhöhung auf insgesamt S 2.500,-- aus. Gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wendet sich der Revisionsrekurs des Vaters. Er verweist einerseits auf seine Stellungnahme laut Schreiben vom 3.Dezember 1985,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater zu leistenden Unterhaltsbetrag ab 22.7.1985 für Alexander von bisher 1460 S auf 1900 S monatlich und für Romana von bisher 1230 S auf 1600 S monatlich. Infolge Rekurses des Vaters änderte das Gericht zweiter Instanz diesen Beschluß dahin ab, daß der Unterhalt für Alexander nur auf 1700 S und für Romana nur auf 1450 S erhöht wurde. Gegen diesen Beschluß wendet sich der Revisionsrekurs des Vaters mit dem Antrag, ihn dahin abzuändern,... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z2 Bb
Rechtssatz: Auch wenn der von der Abänderung betroffene Teil S 15000,-- nicht übersteigt, kann die Revision auch hinsichtlich dieses Teiles dennoch zulässig sein, wenn der gesamte Beschwerdegegenstand S 15000,-- übersteigt. Entscheidungstexte 2 Ob 15/86 Entscheidungstext OGH 08.04.1986 2 Ob 15/86 Veröff: EvBl 1987/33 S 147 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18.6.1980 ereignete sich gegen 4,40 Uhr in der Laxenburgerstraße in Wien 10. ein Verkehrsunfall. In der Mitte der Laxenburgerstraße befindet sich ein eigener Gleiskörper der Straßenbahn; der stadtauswärts führende Fahrbahnteil weist einen Parkstreifen und zwei "aktive", durch eine Leitlinie getrennte Fahrstreifen auf. Der Zweitbeklagte lenkte einen bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten LKW stadtauswärts auf dem linken Fahrstreifen, betätigte den rec... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z2 Bb
Rechtssatz: Auch wenn der von der Abänderung betroffene Teil S 15000,-- nicht übersteigt, kann die Revision auch hinsichtlich dieses Teiles dennoch zulässig sein, wenn der gesamte Beschwerdegegenstand S 15000,-- übersteigt. Entscheidungstexte 2 Ob 15/86 Entscheidungstext OGH 08.04.1986 2 Ob 15/86 Veröff: EvBl 1987/33 S 147 ... mehr lesen...
Begründung: Sabine wurde am 8.Februar 1982, Eva-Maria am 23.Juni 1983 als eheliches Kind geboren. Die Ehe ihrer Eltern wurde mit dem seit 13. November 1985 rechtskräftigen Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 23.Oktober 1985, 28 Cg 171/85-8, geschieden. In der nach § 55 a Abs2 EheG getroffenen Vereinbarung verpflichtete sich der Vater, zum Unterhalt jeder der beiden Töchter, in Ansehung derer die Ausübung der elterlichen Rechte vereinbarungsgemäß der Mutter allein zustehe... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes auf Erhöhung der monatlichen Unterhaltsleistung des ehelichen Vaters von S 3.100,- auf S 4.000,- und seine Verpflichtung zur Leistung eines einmaligen Betrages von S 3.130,- zur Abdeckung eines Sonderbedarfes. Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Vater erhobene Revisionsrekurs ist auch nicht aus den geltend gemachten außerordentlichen Rekursgründen des §... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 396.231,02 s.A. Die Klägerin habe im Herbst 1981 an die Firma V*****-gesellschaft m.b.H. in W***** Waren verkauft und geliefert und hiefür den vereinbarten Kaufpreis in Rechnung gestellt, und zwar mit Rechnung vom 18. 9. 1981 S 292.774,52 und mit Rechnung vom 30. 9. 1981 S 103.456,50. Diese Forderungen seien am 15. 2. 1982 zur Zahlung fällig gewesen. Am 4. 11. 1982 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der minderjährigen Kinder wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 3.11.1980 geschieden. Die Kinder befanden sich zunächst in Pflege und Erziehung bei ihrem Vater. Am 26.1.1985 wurde die minderjährige Astrid und am 2.2.1985 der minderjährige Axel A*** der Mutter in Pflege und Erziehung übergeben. Seit dieser Zeit befinden sich beide Kinder bei der Mutter. Am 8.4.1983 hatte der Vater, in dessen Pflege und Erziehung sich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma Z*** T*** AND C*** CO. mit dem Sitz in Kuwait (im folgenden FIRMA Z***) erteilte der beklagten Partei im Jahr 1982 den Auftrag, fünf im Irak gelegene Postamtsgebäude in Stahlbauweise zu errichten; die Außenwände waren mit beschichteten Eternitplatten zu verkleiden. Der Geschäftsführer der beklagten Partei und der Geschäftsführer der FIRMA L*** S*** MBH (im folgenden FIRMA L***) Rudolf L*** befanden sich im Sommer 1982 im Irak. Der Bauherr erklärte, d... mehr lesen...
Begründung: Das Arbeitsgericht Wien bewilligte mit Beschluß vom 15.5.1984 der beklagten Partei gegen die klagende Partei die Exekution zur Hereinbringung einer Forderung von S 68.227,-- sA. Diesem Beschluß lag ein zwischen den Parteien vor dem Arbeitsgericht Wien am 25.4.1984 abgeschlossener Vergleich zugrunde. Mit der beim Arbeitsgericht Wien eingebrachten Oppositionsklage begehrt die klagende Partei die Unzulässigerklärung der Exekution. Die beklagte Partei beantragte die Abweis... mehr lesen...
Begründung: Bei Ansprüchen auf den gesetzlichen Unterhalt ist das Dreifache der Jahresleistung als Wert des strittigen Rechtes anzunehmen (§ 58 Abs. 1 JN); eines Ausspruches des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs. 2 ZPO bedarf es nicht. Das gilt nicht nur dann, wenn ein ziffernmäßig bestimmter Betrag gefordert, sondern auch dann, wenn ein Bruchteilstitel begehrt wird. Es kommt dann auf die Feststellungen der Vorinstanzen über die Höhe des Nettoeinkommens des Beklagten und erst mang... mehr lesen...