Norm: ZPO §502 Abs2 BZPO §502 Abs2 Z4 HIV2ZPO §519 Abs2 FZPO §519 Abs2 Z3 D
Rechtssatz: Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes S 15000,-- nicht, ist der Rechtskraftvorbehalt wirkungslos und er kann einen nach § 528 ZPO unstatthaften Rekurs nicht zulässig machen; übersteigt hingegen dieser Wert S 300000,-- nicht, hat sich die Überprüfung des berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschlusses durch den OGH auf erhebliche Rechtsfragen im Sinne d... mehr lesen...
Norm: ZPO §393ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §502 Abs3 Db
Rechtssatz: Erkennt das Erstgericht, das das Verfahren auf den Grund des Anspruchs eingeschränkt hat, bei einem Streitwert von 16000,-- S mit Zwischenurteil, daß der geltend gemachte Anspruch dem Grunde nach der Hälfte zu Recht besteht, und gibt das Berufungsgericht der Berufung des Klägers nicht, der des Beklagten aber Folge und ändert das angefochtene Zwischenurteil als Endurteil dahin ab, daß... mehr lesen...
Norm: ZPO §393ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §502 Abs3 Db
Rechtssatz: Erkennt das Erstgericht, das das Verfahren auf den Grund des Anspruchs eingeschränkt hat, bei einem Streitwert von 16000,-- S mit Zwischenurteil, daß der geltend gemachte Anspruch dem Grunde nach der Hälfte zu Recht besteht, und gibt das Berufungsgericht der Berufung des Klägers nicht, der des Beklagten aber Folge und ändert das angefochtene Zwischenurteil als Endurteil dahin ab, daß... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob einem Unterhaltspflichtigen im Einzelfall die Verwertung bestimmter Teile seines Stammvermögens zuzumuten ist, betrifft den Bemessungskomplex. Entscheidungstexte 1 Ob 573/84 Entscheidungstext OGH 02.05.1984 1 Ob 573/84 Veröff: ÖA 1985,23 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beiden Kinder leben mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt. Der Vater Ing. Peter S ist Berufschullehrer und außerdem als Autor bzw. Mitautor (Zeichner) von Lehrbüchern, Vortragender und Lehrlingsausbildner tätig; die Mutter Josefine S ist gleichfalls Lehrerin. Auf Antrag der Mutter verpflichtete das Erstgericht den Vater ab 29. 3. 1983 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 6 000 S zu Handen der Mutter und wies das Mehrbegehren von je 2 000 S ab. Es stellte fest, die Mutte... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob einem Unterhaltspflichtigen im Einzelfall die Verwertung bestimmter Teile seines Stammvermögens zuzumuten ist, betrifft den Bemessungskomplex. Entscheidungstexte 1 Ob 573/84 Entscheidungstext OGH 02.05.1984 1 Ob 573/84 Veröff: ÖA 1985,23 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellte das Begehren, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen es zu unterlassen, die Liegenschaft EZ ***** KG S***** zur Ausübung des Fischereirechts zu betreten. Der Wert des Streitgegenstands wurde in der Klage mit 10.000 S angegeben. Das Erstgericht entschied mit seinem Urteil vom 6. Mai 1983 im Sinne des Klagebegehrens. Das Berufungsgericht gab der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung der Beklagten Folge und änderte es dahin ab, dass es d... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1
Rechtssatz: Es ist keine Bemessungsfrage, ob einem in einer geschlossenen Anstalt Befindlichen ungeachtet der dadurch bewirkten gänzlichen oder teilweisen Bedarfsdeckung ein Unterhaltsanspruch gegen seinen Vater zusteht. Entscheidungstexte 1 Ob 777/83 Entscheidungstext OGH 22.02.1984 1 Ob 777/83 European Case L... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1
Rechtssatz: Es ist keine Bemessungsfrage, ob einem in einer geschlossenen Anstalt Befindlichen ungeachtet der dadurch bewirkten gänzlichen oder teilweisen Bedarfsdeckung ein Unterhaltsanspruch gegen seinen Vater zusteht. Entscheidungstexte 1 Ob 777/83 Entscheidungstext OGH 22.02.1984 1 Ob 777/83 European Case L... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 DbZPO §502 Abs3 Db
Rechtssatz: Mit der Regelung des § 502 Abs 3 ZPO wurde vom 2. Rechtsatz des Judikats 56 neu (SZ 24/335) abgegangen. Wenn daher das Erstgericht der Klage mit einem unter 60000,-- S liegenden Betrag stattgab und einen unter 15000,-- S liegenden Teil des Klagebegehrens abwies, während das Berufungsgericht dem Klagebegehren voll stattgab, so ist die Revision (hinsichtlich des ersten Betrages gemäß § 502 Abs 3,... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs3 IIIaZPO §502 Abs4 Z1 HI2ZPO §502 Abs2 FZPO §508a
Rechtssatz: Die für die Revisionszulässigkeit maßgebende Erheblichkeit der Rechtsfragen bestimmt sich nach objektiven Umständen. Hat das Berufungsgericht im Sinn einer einheitlichen und von der Lehre anerkannten Rechtsprechung entschieden, dann kann die Zulässigkeit der Revision nur mit neuen bedeutsamen Argumenten begründet werden. Der OGH sollte, von grundsätzlichen Fragen a... mehr lesen...
Die beklagte Bank räumte Ing. Ingmar G mit Kontokorrentkreditverträgen vom 1. 6. 1979 und 4. 8. 1980 einen Kredit über 12 Mio. S ein, der auf verschiedenen Liegenschaften hypothekarisch sichergestellt wurde. Auf Grund eines Girovertrages zwischen Ing. Ingmar G und der beklagten Partei wurden alle ihn betreffenden Ein- und Ausgänge auf dem Konto 6500 der beklagten Partei gebucht. Über das Vermögen des Ing. Ingmar G wurde mit Beschluß des KG W vom 22. 12. 1981, S 61/81, der Konkurs eröf... mehr lesen...
Norm: ZPO §415ZPO §416 Abs2ZPO §500 Abs2 Abs4 IIa IIIa IVZPO §502 Abs2 Abs3 Abs4 Abs5 HIV2
Rechtssatz: Bei einem nach § 415 ZPO vorbehaltenen Urteil des Berufungsgerichtes kommt es für die Beurteilung der Frage, ob bei Prüfung der Zulässigkeit der Revision von der Rechtslage vor oder nach dem Inkrafttreten der ZVN 1983 auszugehen ist, auf den Tag an, an dem die Entscheidung tatsächlich gefällt wurde. Das einem vorbehaltenen Urteil beigesetzte D... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca2ABGB §879 BIIa4
Rechtssatz: Die Frage, ob das Beharren auf die Erfüllung eines Unterhaltsvergleiches sittenwidrig ist, betrifft nicht die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts. Entscheidungstexte 1 Ob 739/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 739/83 3 Ob 96/86 Entscheidungstext OGH 03.12.1986 3 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca2ABGB §879 BIIa4
Rechtssatz: Die Frage, ob das Beharren auf die Erfüllung eines Unterhaltsvergleiches sittenwidrig ist, betrifft nicht die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts. Entscheidungstexte 1 Ob 739/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 739/83 3 Ob 96/86 Entscheidungstext OGH 03.12.1986 3 ... mehr lesen...
Die Klägerin war vom 1. 3. 1964 bis 31. 3. 1981 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben vom 4. 9. 1980 kundigte die Klägerin das Dienstverhältnis zum 31. 3. 1981 auf. Die Beklagte nahm die Kündigung der Klägerin zur Kenntnis, teilte ihr jedoch mit Schreiben vom 2. 4. 1981 mit, daß sie die der Klägerin zustehenden restlichen Bezüge einbehalte und nicht auszahle. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung eines Bruttobetrages von 279 187.50 S sA, der sich wie folgt zusamm... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Wird im Revisionsrekurs das Fehlen einer wirksamen Beteiligung des Vaters am gesamten Unterhaltsneubemessungsverfahren erster und zweiter Instanz gerügt und damit ein Fehler der Vorinstanzen in der pflichtgemäß vorzunehmenden Prüfung der gesetzmäßigen Beteiligung des Antragsgegners am Verfahren geltend gemacht, ist die Anfechtung durch die Rekursbeschränkung des § 14 Abs 2 zweiter Fall A... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Wird im Revisionsrekurs das Fehlen einer wirksamen Beteiligung des Vaters am gesamten Unterhaltsneubemessungsverfahren erster und zweiter Instanz gerügt und damit ein Fehler der Vorinstanzen in der pflichtgemäß vorzunehmenden Prüfung der gesetzmäßigen Beteiligung des Antragsgegners am Verfahren geltend gemacht, ist die Anfechtung durch die Rekursbeschränkung des § 14 Abs 2 zweiter Fall A... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Keine Frage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen stellt es dar, wenn die Frage zu beantworten ist, ob einem vermögenslosen und nicht berufstätigen Elternteil eine Verpflichtung zur Leistung eines Unterhaltsbeitrages aufzuerlegen ist, weil sein nunmehriger Ehegatte seine finanziellen Lebensverhältnisse so zu gestalten hat, daß er seinem für ein Kind aus erster Ehe unterhaltspflic... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Keine Frage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen stellt es dar, wenn die Frage zu beantworten ist, ob einem vermögenslosen und nicht berufstätigen Elternteil eine Verpflichtung zur Leistung eines Unterhaltsbeitrages aufzuerlegen ist, weil sein nunmehriger Ehegatte seine finanziellen Lebensverhältnisse so zu gestalten hat, daß er seinem für ein Kind aus erster Ehe unterhaltspflic... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Es betrifft keine Frage der Bemessung, sondern des Anspruchsgrundes, wenn die rechtliche Zulässigkeit der Bemessung und nicht bloß das Ergebnis bekämpft wird. Entscheidungstexte 1 Ob 538/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 1 Ob 538/83 6 Ob 630/84 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 6 Ob 63... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Es betrifft keine Frage der Bemessung, sondern des Anspruchsgrundes, wenn die rechtliche Zulässigkeit der Bemessung und nicht bloß das Ergebnis bekämpft wird. Entscheidungstexte 1 Ob 538/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 1 Ob 538/83 6 Ob 630/84 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 6 Ob 63... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Ist die angefochtene einheitliche Entscheidung eines Teiles des umfaßten Zeitraumes von einer selbständigen, dem Bemessungskomplex entnommenen
Begründung: getragen, ist das Rechtsmittel an den OGH hinsichtlich der nicht davon umfaßten
Begründung: für den gesamten Zeitraum zulässig, wenn auch nicht berechtigt, da es dem OGH auch im Rahmen der Erledigung eines zulässigen Rechtsmittels verwehrt ist, Bemessungsfrag... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob wegen Änderung der Währungsparitäten eine Änderung des zu leistenden Unterhalts gerechtfertigt ist, ist Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 1 Ob 609/82 Entscheidungstext OGH 16.06.1982 1 Ob 609/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0042481 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Mit Vergleich vor dem Landgericht Berlin vom 15. 11. 1960 verpflichtete sich der Kläger, an die Beklagte, mit der er damals noch in aufrechter Ehe lebte, über die mit einstweiliger Anordnung des Landgerichtes Berlin vom 14. 7. 1960 zugesprochene Unterhaltsrente von 500 DM hinaus vom 1. 7. 1960 an eine weitere monatliche Unterhaltsrente von 100 DM zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 10. 1967 wu... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §176 BZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Der Einwand, die Unterhaltszahlungen würden nicht ausschließlich zur Alimentierung des Berechtigten verwendet werden (sondern auch zur Erhaltung der geringer alimentierten Kinder aus erster Ehe), ist bei der Unterhaltsfestsetzung unbeachtlich und kann nur nach § 176 ABGB aufgegriffen werden (offen gelassen wurde, ob diese Frage nicht ohnehin nur die Bemessung des gesetzlichen Unterha... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §176AußStrG §16 Abs1 BIII2bZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Ansicht, daß eine mangelhafte Betreuung des Kindes durch einen Elternteil nur nach § 176 ABGB releviert werden kann, bei der Festsetzung des vom anderen Elternteil zu leistenden Unterhalts jedoch keine Rolle spielt, ist nicht offenbar gesetzwidrig (offen gelassen wurde, ob diese Frage nicht ohnehin nur die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts betrifft). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §176 BZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Der Einwand, die Unterhaltszahlungen würden nicht ausschließlich zur Alimentierung des Berechtigten verwendet werden (sondern auch zur Erhaltung der geringer alimentierten Kinder aus erster Ehe), ist bei der Unterhaltsfestsetzung unbeachtlich und kann nur nach § 176 ABGB aufgegriffen werden (offen gelassen wurde, ob diese Frage nicht ohnehin nur die Bemessung des gesetzlichen Unterha... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §176AußStrG §16 Abs1 BIII2bZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Ansicht, daß eine mangelhafte Betreuung des Kindes durch einen Elternteil nur nach § 176 ABGB releviert werden kann, bei der Festsetzung des vom anderen Elternteil zu leistenden Unterhalts jedoch keine Rolle spielt, ist nicht offenbar gesetzwidrig (offen gelassen wurde, ob diese Frage nicht ohnehin nur die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts betrifft). ... mehr lesen...
Die Ehe der Beklagten mit Hermann K wurde am 7. 7. 1965 aus dem Verschulden des beklagten Ehemannes geschieden. Hermann K schloß mit der Beklagten (im Scheidungsverfahren: Klägerin) anläßlich des Scheidungsverfahrens am 7. 7. 1965 einen gerichtlichen Unterhaltsvergleich, der ua. folgende Bestimmungen enthält: "1. Der Beklagte verpflichtet sich bei Exekution, der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3200 S ab 1. 7. 1965 zu bezahlen. 3.... (Wertsicherungsklausel nach dem... mehr lesen...