Begründung: Mit Urteil vom 23.1.1981 wurde die Ehe der Eltern der mj.Cornelia A, geboren 24.1.1971, geschieden. Schon vor der Ehescheidung lebten die Eltern jahrelang getrennt und das Kind befand sich faktisch in der Pflege bei der väterlichen Großmutter. über schon vor der Scheidung gestellte Anträge auf übertragung der elterlichen Rechte an die Mutter (Antrag der Mutter, ON 1 vom 24.11.1976 zurückgezogen ON 23 am 18.6.1979, neuerlicher Antrag der Mutter ON 25 vom 24.1.1980) bzw. a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Stix als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Kropfitsch und Dr. Zehetner als Richter in der Pflegschaftssache der Michaela K*****, geboren am *****, infolge Revisionsrekurses der Martina K*****, vertreten durch Dr. Franz Hitzenberger, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Linz als Rekursgerichtes vom 22.... mehr lesen...
Begründung: Die vier Kinder minderjährige M***** (***** 1972), M***** (***** 1976), A***** (***** 1977) und K***** (***** 1974) J*****, entstammen der geschiedenen Ehe zwischen J***** J***** und I***** J*****. M*****, M***** und A***** werden in dem von der Mutter, K***** in dem vom Vater geführten Haushalt betreut. Dieser hat sich am 27. April 1984 wieder verehelicht. Seine Ehegattin ist nicht berufstätig. Für die Mutter hat J***** J***** S 1.750,-- monatlich an Unterhalt zu bezah... mehr lesen...
Begründung: Der mj.Rene A ist ein eheliches Kind des Peter und der Brigitte A. Peter A hat die Familie am 15.11.1980 verlassen und lebt derzeit in Lagos, Nigeria; seine nähere Anschrift ist unbekannt. Rene A, der von seiner Mutter in deren Haushalt betreut und versorgt wird, besucht derzeit als externer Schüler eine Hotelfachschule. Die Kosten des Besuches dieser Schule - Schulgeld, Halbinternat mit Teilverpflegung, Materialaufwand für den Koch- und Servierunterricht, sowie Berufskl... mehr lesen...
Begründung: Unter Hinweis darauf, daß sein unehelicher Sohn demnächst volljährig werde, seine Ausbildung als Kellner abgeschlossen habe, wie darauf, daß er (der Vater) vor allem wegen sonstiger Sorgepflichten keinen Unterhaltsbetrag mehr leisten könne, beantragte der Vater im Juli 1984 die Enthebung von seiner Unterhaltspflicht. Der Amtsvormund sprach sich gegen den Antrag aus, weil der Minderjährige in dem an sich abgeschlossenen Kellnerberuf keine Erfüllung finde und daher jetzt d... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr volljährige Heinz A und der mj.Klaus A sind ebenso wie die am 20.April 1973 geborene Doris A eheliche Kinder des Alois A und der Christa A. Deren Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes B vom 23.Juni 1981, 23 Cg 57/79, rechtskräftig geschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens schlossen die Eltern am 3. November 1981 vor dem Oberlandesgericht C einen Vergleich, mit dem Alois A im wesentlichen die Verpflichtung übernahm, Christa A ab 1. Dezember 1981 eine... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der Kläger, die je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 2115 KG Podersdorf am See, Grundstück 6237/83, sind, ist auf dem im Eigentum der erstbeklagten Partei stehenden Grundstück 6237/2 in EZ 143 KG Podersdorf am See auf Grund des Punktes VIII des mit der erstbeklagten Partei geschlossenen Kaufvertrages vom 19.6.1965 die Dienstbarkeit der Aussicht einverleibt. Die Kläger bringen vor, die erstbeklagte Partei habe gegen diese Dienstbarkeit verstoßend einen Z... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §502 Abs2 BbZPO §502 De1ZPO §519 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision erforderliche Zusammenrechnung verschiedener Forderungen ist nach der nunmehrigen Fassung des § 55 JN bereits dann vorzunehmen, wenn zwischen diesen Forderungen ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht. Hiebei ist vom Vorbringen des Klägers auszugehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt an Provisionen S 352.820,-- für die Vermittlung von Geschäften, die sie für die C Kapitalbeteiligungsgesellschaft m. b.H. & Co.KG vorgenommen habe. Die Beklagte sei in diese Provisionsvereinbarung eingetreten. Im übrigen habe die Beklagte die Forderung ausdrücklich anerkannt. Die Beklagte bestritt ihre passive Klagslegitimation und das von der Klägerin behauptete Anerkenntnis. Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen, wobei es vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 16.Juli 1975 in Dubowka, UdSSR, die Ehe geschlossen. Sie emigrierten im Dezember 1975 mit ihren beiden Söhnen Dipl.Ing.Ruslan B und Dipl.Ing.Nikolai C aus der Sowjetunion nach Österreich; sie sind österreichische Staatsbürger. Die Ehe der Streitteile verläuft schon seit langem nicht mehr harmonisch; in den letzten Jahren kam es immer wieder zu Streitigkeiten und Auseinandersetzungen. Im September 1977 und am 24.Dezember 1979 kam es zwisc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob das Berufungsgericht die von der klagenden Partei aufgeworfene Frage der Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die Rechtskraft des im früheren Unterhaltsprozeß zwischen den Streitteilen ergangenen Urteiles zutreffend gelöst hat, ist der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof überhaupt entzogen (RZ 1982/55, JBl. 1979, 39 u.v.a.). Ob der Unterhalt in einem Bruchteil der Bezüge des Unterhaltspflichtigen aus einem ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten, des geschiedenen Ehegatten, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.500,-- ab 1.1.1983. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab dem Unterhaltsbegehren statt, ohne in sein Urteil einen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision gemäß § 500 Abs3 ZPO aufzunehmen. Rechtliche Beurteilung Auch für Unterhaltsstreitigkeiten, bei denen die Revision nicht schon nach §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind verheiratet, ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Der Beklagte zog am 4.10.1978 aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung aus. Mit der am 9.10.1978 eingebrachten Unterhaltsklage begehrt die Klägerin zuletzt (S. 281 d.A.) den Zuspruch eines monatlichen Betrages von S 9.500. Soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung, brachte die Klägerin vor, die vom Beklagten bis 3.6.1982 (S. 320 d.A.) auf ihr Konto anweisungsgemäß (S. 365 d.A.) er... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den am 6.3.1984 gestellten Antrag des Vaters, die für seine ae. Kinder Alexander und Martin A, geboren am 12. Oktober 1971 bzw. 23.Dezember 1972, mit jeweils monatlich S 1.600,-- festgesetzten Unterhaltsbeiträge ab 1.3.1984 auf jeweils monatlich S 600,-- herabzusetzen, ab. In teilweiser Stattgebung des Rekurses des Vaters setzte das Rekursgericht die Unterhaltsbeiträge ab 1.4.1984 mit monatlich jeweils S 1.400,-- fest und wies das weitere Herabsetzun... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten von der erst- bis drittbeklagten Partei den Ersatz der Kosten einer Betreuungskraft und vermehrter Verpflegungskosten in der Gesamthöhe von S 126.300, welche ihnen bisher während 31 Monaten dadurch entstanden seien, daß ihr zehnjähriges Adoptivkind Birgit A infolge eines während einer Operation eingetretenen, von den beklagten Parteien zu vertretenden Narkosezwischenfalles Hirnschädigungen erlitten habe, sodaß es, auf der Stufe eines zehn... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte unter Berücksichtigung zweier Zahlungen der Beklagten von zusammen S 7.143,-- den Zuspruch von S 65.282,-- samt Anhang (Klageeinschränkung ON 14/24) und brachte vor, er betreibe ein Transportunternehmen und habe im Dezember 1982 für die Beklagte Fahrten durchgeführt, bei denen folgende Beträge angefallen seien: Rechnung Nr. 242 vom 8.12.1982 S 10.185,-- Rechnung Nr. 243 vom 9.12.1982 S 12.610,-- Rechnung Nr. 248 vom 13.12.1982 S 8.73... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist seit 1969 geschieden. Brigitte wurde auf Grund einer gerichtlich genehmigten Vereinbarung ihrer Eltern der Mutter überlassen. Dies gilt nach Art. XVIII § 3 des Bundesgesetzes über die Neuordnung des Kindschaftsrechts BGBl. Nr. 403/1977, mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1.1.1978 als Zuteilung der elterlichen Rechte und Pflichten im Sinn des § 177 ABGB an die Mutter allein. Seit 24.7.1980 hatte der Vater für Brigitte, die s... mehr lesen...
Begründung: Das pflegebefohlene Kind wird nach Scheidung der Ehe seiner Eltern in dem von der Mutter geführten Haushalt von dieser betreut. Der Vater hatte ab 4. September 1979 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.830 S zu leisten (ON 17). Am 30. Mai 1984 beantragte die Mutter, den väterlichen Unterhaltsbeitrag auf 3.000 S zu erhöhen. Der Vater lehnte jede Erhöhung ab. Das Erstgericht erhöhte den Unterhaltsbeitrag ab 30. Mai 1984 auf 2.950 S. Es nahm an, daß der Vater, der im e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von S 193.650 s.A. und bringt vor, er habe mit der Beklagten von 1963 bis 1979 in einer Lebensgemeinschaft gelebt. Die Lebensgemeinschaft, der vier Kinder entstammten, sei auf Dauer beabsichtigt gewesen. In den Jahren 1966 bis 1968 habe der Kläger auf einem von der Beklagten ererbten Grundstück ein Einfamilienhaus aufgebaut, um dort gemeinsam mit der Beklagten zu leben. 1979 habe die Beklagte den Kläger aus dem Haus hinausgew... mehr lesen...
Begründung: Der am 6.1.1980 geborene Thomas A ist das eheliche Kind des Ing. Helmut Viktor A und der Ursula A. Die Ehe der Streitteile ist geschieden, das Kind befindet sich bei der Mutter. In teilweiser Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses hat das Rekursgericht dem Vater die Zahlung eines monatlichen Unterhaltes von S 2.200,-- für das Kind auferlegt. Hiebei stellte es die Lebensumstände der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes fest. Unter Berücksichtigung dieser Umstände b... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsstreit schlossen die Parteien für den Fall der Scheidung einen Vergleich, mit dem sich der Beklagte zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 30 % seines jeweiligen Nettoeinkommens an die Klägerin ab 10.3.1978 verpflichtete. Als Vergleichsgrundlage hielten die Parteien die Sorgepflicht des Beklagten für die am 29.1.1960 geborene eheliche Tochter Herta und das monatliche Ei... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der Beklagten und ihrem am 19. Mai 1983 verstorbenen Ehemann Martin A war eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden vereinbart worden, derzufolge beide Ehegatten Hälfteeigentümer der von Martin A ererbten Liegenschaft EZ 8 KG St. Martin wurden. Laut rechtskräftigem Wechselzahlungsauftrag des Erstgerichtes vom 17. März 1983 (8 Cg 100/83-1) schuldet Martin A der klagenden Partei S 300.000 samt stufenweisen Zinsen, Wechselspesen und Kosten. Die klagende Part... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts Linz vom 20. April 1982, 2 Cg 83/82-4, nach § 55a EheG geschieden. Im Punkt 1. des vor dem Scheidungsgericht am 20. April 1982 für den Fall der Scheidung geschlossenen Vergleichs ON 3 trafen die Parteien über ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen folgende Vereinbarung: Herbert F***** verpflichtete sich, Erika F***** (dem Grunde nach) so Unterhalt zu leisten, als ob die Ehe aus seinem alleinigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: J***** B***** hat zu Polizzen-Nr ***** am 1. 5. 1958 mit der Beklagten eine Lebensversicherung über 15.000 ATS und zu Polizzen-Nr ***** am 1. 12. 1960 eine weitere Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 20.000 ATS abgeschlossen. Beiden Versicherungen lagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (ALB) zugrunde. Es handelt sich um Inhaberpolizzen, wobei nach dem Inhalt der Polizzen die Versicherungssumme im... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIAZPO §500 Abs2 Z1 IID1ZPO §500 Abs2 Z1 IID2ZPO §500 Abs2 Z1 IIHZPO §502 Abs2 Z2 Bb
Rechtssatz: Der Ausspruch des Berufungsgerichtes, daß der (gesamte) Wert des Streitgegenstandes, über den es entscheiden hat, S 15000,-- nicht übersteigt, ist als Ausspruch im Sinne des § 500 Abs 2 Z 1 ZPO aufzufassen, da der von der Stattgebung der Berufung und der von der Bestätigung des Urteils betroffene Wert des Streitgegenstandes n... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIAZPO §500 Abs2 Z1 IID1ZPO §500 Abs2 Z1 IID2ZPO §500 Abs2 Z1 IIHZPO §502 Abs2 Z2 Bb
Rechtssatz: Der Ausspruch des Berufungsgerichtes, daß der (gesamte) Wert des Streitgegenstandes, über den es entscheiden hat, S 15000,-- nicht übersteigt, ist als Ausspruch im Sinne des § 500 Abs 2 Z 1 ZPO aufzufassen, da der von der Stattgebung der Berufung und der von der Bestätigung des Urteils betroffene Wert des Streitgegenstandes n... mehr lesen...
Der Beklagte ist der Vater des am 8. 7. 1977 von der Tochter des Klägers geborenen Sohnes Hannes. Der Beklagte und die Tochter des Klägers heirateten am 11. 8. 1978. Aus der Ehe entstammt ein weiteres Kind, die am 4. 6. 1979 geborene Christine. Der Beklagte wohnte mit seiner Frau und den Kindern im gemeinsamen Haushalt mit der Familie des Klägers. Der Kläger übertrug seiner Tochter und dem Beklagten mit Schenkungsvertrag vom 18. 8. 1978 ein Baugrundstück, um der Familie des Beklagten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z2 BbZPO §502 Abs3 Db
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Revision gegen einen unter Schilling sechzigtausend liegenden, bestätigenden Teil des Berufungsurteiles wird nicht durch eine Teilabänderung gegen die eine Revision gemäß § 502 Abs 2 ZPO unzulässig ist, begründet. Entscheidungstexte 7 Ob 1010/84 Entscheidungstext OGH 20.06.1984 7 Ob 1010/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z2 BbZPO §502 Abs3 Db
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Revision gegen einen unter Schilling sechzigtausend liegenden, bestätigenden Teil des Berufungsurteiles wird nicht durch eine Teilabänderung gegen die eine Revision gemäß § 502 Abs 2 ZPO unzulässig ist, begründet. Entscheidungstexte 7 Ob 1010/84 Entscheidungstext OGH 20.06.1984 7 Ob 1010/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 BZPO §502 Abs2 Z4 HIV2ZPO §519 Abs2 FZPO §519 Abs2 Z3 D
Rechtssatz: Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes S 15000,-- nicht, ist der Rechtskraftvorbehalt wirkungslos und er kann einen nach § 528 ZPO unstatthaften Rekurs nicht zulässig machen; übersteigt hingegen dieser Wert S 300000,-- nicht, hat sich die Überprüfung des berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschlusses durch den OGH auf erhebliche Rechtsfragen im Sinne d... mehr lesen...