Begründung: Die Klägerin schloß mit den Beklagten eine Vielzahl von Leasingverträgen über technische Geräte, vornehmlich Fernseh- und Videogeräte. Im vorliegenden Rechtsstreit (die Klage wurde am 15. Jänner 1982 eingebracht) begehrte die Klägerin zuletzt die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 572.874,76 s.A. Dieses Begehren war darauf gestützt, daß eine größere Anzahl dieser Leasingverträge vorzeitig beendet worden sei. Die Beklagten hätten die sich au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte errichtete eine Werkstätte, für welche die L*** & K*** OHG die Installationsarbeiten durchführte. Es wurde vereinbart, daß die genannte OHG ihre sämtlichen Fahrzeuge im Betrieb des Beklagten reparieren läßt und bezüglich des offenen Werklohns und der anfallenden Reparaturkosten eine Gegenverrechnung erfolgt. Die L*** & K*** OHG stand mit der klagenden Partei in laufender Geschäftsverbindung und zedierte ihr aufgrund eines Abkommens laufend... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der beklagten und gefährdeten Partei, ihr mit einstweiliger Verfügung einen einstweiligen Unterhalt von S 3.000 monatlich zuzusprechen, mit der
Begründung: ab, der Unterhaltsanspruch sei gemäß § 94 Abs.2 ABGB verwirkt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs teilweise Folge und änderte die Entscheidung des Erstgerichtes dahin ab, daß ein einstweiliger Unterhalt von S 2.000 monatlich zuerkannt wurde. Der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei b... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 11. Oktober 1979 (ON 58 dA) wurde der eheliche Vater für die Zeit ab 19. März 1979 bis auf weiteres zur Leistung eines Unterhaltsbetrages für die beiden mj. Kinder von je S 1.300,-- rechtskräftig verpflichtet (vgl. ON 61). Mit Antrag vom 8. August 1986 begehrte er die Herabsetzung dieser Unterhaltsbeträge auf je monatlich S 100,--. Er sei bis 21. Mai 1986 in Österreich inhaftiert gewesen, nunmehr arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anläßlich der Scheidung ihrer Ehe mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3. März 1977, 9 Cg 61/77-4, schlossen die Parteien einen Unterhaltsvergleich, in dem sich der Beklagte verpflichtete, der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 5.500 S, beginnend ab 1.April 1977 zu bezahlen. Soweit die Klägerin eigenes Einkommen zu beziehen in der Lage ist, vermindert sich diese Unterhaltsleistung des Beklagten um das eigene Einkommen der Klägerin, nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. Juli 1928 geborene Klägerin und der am 19. August 1920 geborene Beklagte haben am 22. November 1975 vor dem Standesamt Dresden/West die Ehe geschlossen. Die Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Mai 1983, GZ 28 Cg 53/80-97, geschieden. Beide Ehegatten wurden für schuldig erklärt. Ein Ausspruch, daß das Verschulden eines Teiles überwiegt, erfolgte nicht. Die Berufungen und die Revisionen beider Teile gegen diese Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des minderjährigen Sven P*** ist seit 1976 geschieden. Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 15. September 1977 war der Minderjährige in die Pflege und Erziehung seines Vaters eingewiesen worden, während der ebenfalls aus der Ehe der Eltern stammende, 1975 geborenen mj. Lars P*** in der Pflege und Erziehung seiner Mutter verblieb. Laut Vereinbarung mit dem Bezirksjugendamt für den 4. und 5. Bezirk als damaligem Einhe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vater verpflichtete sich in einem anläßlich der Ehescheidung geschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich, jedem der beiden Kinder einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 3.500,-- zu bezahlen. Der Vater war früher Volkschullehrer in Vorarlberg und war zur Zeit des Vergleichsabschlusses als Lehrer in der Schweiz tätig. Die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen den Eltern und Kindern erfließende... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Es stellt keine Bemessungsfrage dar, wenn die Frage zu klären ist, ob und welche Bindungswirkung einer Vorentscheidung zukommt. Entscheidungstexte 1 Ob 546/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 546/87 8 Ob 1501/88 Entscheidungstext OGH 28.01.1988 8 Ob 1501/88 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 5.8.1962 geborene Klägerin und gefährdete Partei (im folgenden: Klägerin) ist die eheliche Tochter des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagter). Mit der am 24.11.1981 zu 1 C 78/81 des Bezirksgerichtes Floridsdorf eingebrachten Klage begehrte sie, den Beklagten schuldig zu erkennen, anstatt des mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 8.1.1980, 2 P 298/64-30, ihr zuerkannten Unterhaltsbetrages von monatlich S ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Es stellt keine Bemessungsfrage dar, wenn die Frage zu klären ist, ob und welche Bindungswirkung einer Vorentscheidung zukommt. Entscheidungstexte 1 Ob 546/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 546/87 8 Ob 1501/88 Entscheidungstext OGH 28.01.1988 8 Ob 1501/88 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs.1 Z 2 ZPO ist gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes ein weiterer Rechtszug unzulässig, soweit der Beschwerdegegenstand S 15.000 nicht übersteigt. Diese Bestimmung schließt alle Revisionen gegen Urteile der Berufungsgerichte aus, deren Streitgegenstand den genannten Schwellwert nicht übersteigt (Fasching, LB Rdz 1869). Bei Beurteilung des Streitgegenstandes sind mehrere Ansprüche, über die das Berufungs... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist aufrecht, der gemeinsame Haushalt aber aufgehoben. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Vater befindet sich beruflich als Handelsrat der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft in Damaskus. Er überweist zu Handen seiner Gattin auf deren Konto laufend Unterhaltsbeträge; in den Monaten Mai bis Juli 1986 waren es je S 25.000, ab 1.8.1986 sind es je S 20.000. Die Mutter beantragte, den Vater ab 16.1.1986 zugunsten der Minderjährigen zu einer mo... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3. Februar 1984 nach § 55 a EheG geschieden. Laut pflegschaftsbehördlich genehmigtem Scheidungsvergleich desselben Datums hat sich der Vater ab 1. März 1984 zu monatlichen Unterhaltsleistungen in Höhe von je 2.500 S ohne Familienbeihilfe für die beiden Minderjährigen verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsverpflichtung für den mj. Stefan ab 1. Juni 1985 auf... mehr lesen...
Begründung: In dem vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien im Verfahren zur einvernehmlichen Scheidung der Ehe der Eltern abgeschlossenen Vergleich (3 Sch 35/82) verpflichtete sich der Vater Ing. Konrad G***, zum Unterhalt seiner mj. Kinder Peter Nikolaus und Eva Annelore einen Unterhaltsbetrag von S 3.200,-- (14mal jährlich) zu bezahlen. Am 7.1.1986 brachte die Mutter Uta G*** vor dem Erstgericht vor, der Vater habe im September 1985 anläßlich der Kündigung seines Dienstverhältn... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei bezog längere Zeit vom Kläger Fleischwaren. Diese Waren wurden jeweils am Freitag einer Woche von der beklagten Partei telefonisch bestellt und am darauffolgenden Montag von Anton P***, dem Ehegatten der Geschäftsführerin der beklagten Partei, beim Kläger abgeholt. Nach dem Verladen des Fleisches wurden Anton P*** jeweils die Rechnungen über die bezogenen Fleischwaren übergeben. Folgende Rechnungen sind noch unberichtigt offen: 27.7.1985 S 167.873; ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 10. August 1984 wurde Christian R*** als unehelicher Vater der mj. Alexandra D*** festgestellt und zugleich zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von S 1.330,-- für dieses Kind verpflichtet. Einem inzwischen gestellten Herabsetzungsantrag des Vaters wurde nicht Folge gegeben. Am 5. Juni 1986 stellte der Magistrat der Stadt St. Pölten als Unterhaltssachwalter den Antrag, die Unterhaltsbeiträge ab 1.8.1986 auf S 1.900,-- monatl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 11.1.1957 verheiratet. Der Ehe entstammt eine im Jahr 1957 geborene Tochter. Die Klägerin gab wegen der Geburt des Kindes ihre Berufstätigkeit als Schauspielerin auf. Als die Tochter erwachsen wurde, wollte die Klägerin wieder ihrem Beruf als Schauspielerin nachgehen und wurde darin vom Beklagten unterstützt. Im Jahre 1984 erlitt der Beklagte einen Bruch der Armkugel. Diese Verletzung verursachte ihm extrem starke Schmerzen, die Kläge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Ob die direkte Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes in der Höhe des Familienzuschlages an den Unterhaltsberechtigten die Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung rechtfertigt, ist keine Frage der Bemessung, sondern eine Frage nach dem Anspruch auf den Erhalt eines Exekutionstitels. Entscheidungstexte 6 Ob 528/87 Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin begehrte in dem zu 27 Cg 735/83 des Erstgerichtes anhängig gemachten Rechtsstreit die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von S 313.578,-- s.A.; überdies stellte sie ein mit diesem Leistungsbegehren in rechtlichem und tatsächlichem Zusammenhang stehendes Feststellungsbegehren. Die Zweitklägerin begehrte in dem zu 28 Cg 755/83 des Erstgerichtes anhängig gemachten Rechtsstreit die Verurteilung der Beklagten zur unge... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. Januar 1976 geborene Knabe ist ein uneheliches Kind. Vormund ist seine Mutter, das Bezirksjugendamt für den 10. Bezirk besonderer Sachwalter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche gegen den Vater. Dieser hat seine Vaterschaft anerkannt. Die erste gerichtliche Unterhaltsfeststellung erfolgte mit dem Beschluß vom 22. August 1978. Für die Zeit ab 1.Juli 1983 galt die mit der Rekursentscheidung vom 20.Juni 1984 (ON 84) bestätigte Festsetzung des monatlichen Un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Jahre 1942 geschlossene Ehe der Klägerin mit dem in der Zwischenzeit verstorbenen Mag. Ferdinand O*** wurde am 4.7.1966 aus dem alleinigen Verschulden des Mannes gemäß § 49 EheG geschieden. Mit dem aus Anlaß der Ehescheidung geschlossenen gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Mann, der nunmehrigen Klägerin ab 1.8.1966 monatlich im vorhinein einen Unterhaltsbetrag von S 2.500,-- zu zahlen, ihr vom 13. und 14. Monatsgehalt je S 2.000,-- in aliquo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab einem Antrag des Vaters, den für seine ehelichen Kinder zu leistenden Unterhalt herabzusetzen, statt. Das Gericht zweiter Instanz wies hingegen diesen Antrag ab. Der gegen diesen Beschluß erhobene Revisionsrekurs des Vaters ist gemäß § 14 Abs.2 AußStrG unzulässig, weil an den Obersten Gerichtshof nur Fragen der Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche herangetragen werden. Der Vater hat zwar nachgewiesen, daß er jetzt nicht mehr nur halbtägig, son... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab mit Beschluß vom 3. Oktober 1986 (ON 134) dem Antrag des Vaters Peter K*** vom 1. August 1986 (ON 125) statt und setzte den für die mj. Martina ab 1. September 1986 zu leistenden Unterhalt mit S 800,-- monatlich fest. Es stellte fest, die mj. Martina sei seit 1. September 1984 als Lehrling bei der S*** Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft beschäftigt und beziehe ab 1. September 1986 (im 3. Lehrjahr) unter Berücksichtigung der Sonderzahlunge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhaltsbeiträge auf Antrag der Mutter ab 1.1.1987 für seinen Sohn Wilfried auf 2.200 S, für seinen Sohn Christian auf 1.800 S und für seine Tochter Melanie auf 1.600 S, wobei es von den Lebensverhältnissen des Vaters nur seine Beschäftigung und sein Einkommen feststellte. Dagegen erhob der Vater Rekurs, in dem er im wesentlichen vorbrachte, daß er wegen hoher Schulden die erhöhten Unterhaltsbeiträge nicht... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsverpflichtung des Vaters des Minderjährigen von monatlich S 1.500,-- ab dem 1.Juni 1986 auf monatlich S 2.400,--. Es wies das Unterhaltsmehrbegehren des Minderjährigen von monatlich S 300,-- ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des durch das zuständige Bezirksjugendamt vertretenen Minderjährigen Folge und änderte den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß es dem Vater des Minderjährigen die Verpflichtung zur Zahlung eines weitere... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob den ehelichen Vater des Peter S*** der Unterhaltsleistungspflicht mit Wirkung vom 1. Februar 1987 und wies das Mehrbegehren des Vaters, ihn seiner Unterhaltsleistungspflicht schon ab dem 1. Juli 1986 zu entheben, ab. Es ging davon aus, daß der einkommenslose, im Hause der Mutter lebende Peter S*** am 11. Juni 1986 am Bundesrealgymnasium in Wien 3. maturiert hat, laut Bestätigung der Universität Wien vom 23. September 1986 ordentlicher Hörer der S... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 21. August 1986, ON 192, erhöhte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seine eheliche Tochter Christina H***, geboren 16. Juli 1971, ab 16. Jänner 1986 von bisher 1.000 S auf 1.800 S monatlich. Es ging davon aus, daß der unterhaltspflichtige Vater außer für die mj. Christina, die sich seit 17. Februar 1986 in Gemeindepflege befindet, noch für zwei Kinder im Alter unter 10 Jahren zu sorgen habe. Er habe zwar laut Gehaltsauskunft de... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Ursula und des mj. Stefan H*** ist geschieden. Die Elternrechte bezüglich beider Kinder stehen der Mutter, bei der die Kinder leben, allein zu. Mit rechtskräftigem Beschluß vom 9. September 1985 (ON 17) wurde der Vater zuletzt ab 1. Februar 1985 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2.500 S für jedes der beiden Kinder verhalten. Die Mutter beantragte die Erhöhung der dem Vater obliegenden Unterhaltsleistung auf monatlich 5.000 S für jed... mehr lesen...