Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Ob eine wesentliche, die Unterhaltsneubemessung rechtfertigende Änderung der Verhältnisse seit der letzten Unterhaltsfestsetzung eingetreten ist, ist Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 1 Ob 515/86 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 1 Ob 515/86 1 Ob 546/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 ... mehr lesen...
Begründung: Franz W*** ist der Vater des am 16. Juli 1966 unehelich geborenen Manfred N***. Der Vater wurde mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 17. August 1981, ON 25, verpflichtet, zum Unterhalt seines Sohnes ab 1. Juli 1981 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit einen Betrag von S 3.000,-- monatlich zu bezahlen. Dem Antrag des Vaters auf Herabsetzung des Unterhaltsbetrages gab das Rekursgericht mit dem Beschluß vom 22. Juni 1983, ON 43, nicht Folge. In dem am 2. Jänner 1985 beim E... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Ob eine wesentliche, die Unterhaltsneubemessung rechtfertigende Änderung der Verhältnisse seit der letzten Unterhaltsfestsetzung eingetreten ist, ist Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 1 Ob 515/86 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 1 Ob 515/86 1 Ob 546/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Erstbeklagten als Kreditnehmer und von der Zweitbeklagten als Bürgin und Zahlerin die Bezahlung von S 1,180.726,63 s.A., wobei die Exekution gegenüber der Zweitbeklagten hinsichtlich des Betrages von S 804.362,50 s.A. auf die Pfandliegenschaften EZ 876 II und 932 II, beide Katastralgemeinde Ötz, eingeschränkt ist. Das Klagebegehren setze sich aus offenen Forderungen zweier mit gesonderten Verträgen eingeräumter Kontokorrentkredite in der Höhe ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, er sei bei der Hauptversammlung der Bezirksgruppe Wien-Meidling der beklagten Partei am 2.5.1984 zum Bezirksgruppenobmann gewählt worden. Das Streitinteresse bewertete er mit S 61.000,--. Die beklagte Partei erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit, weil das Schiedsgericht zuständig sei. Das Erstgericht wies die Klage zurück. Das Gericht zweiter Instanz gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Klägers Folge, wies die Einrede de... mehr lesen...
Begründung: Zu 16 E 5829/72 wurde der beklagten Partei wider die klagende Partei eine Gehaltsexekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 40.821,63 S für die Zeit bis Juli 1972 und des laufenden Unterhaltes ab Juli 1972 in Höhe von 20 % der Rohbezüge des Klägers bewilligt. Mit der vorliegenden Oppositionsklage (eingebracht am 17. Juli 1978) macht der Kläger geltend, daß dieser Unterhaltsanspruch seit 1. Jänner 1978 zur Gänze erloschen sei. Das Erstgericht erkannte ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Kindeseltern ist geschieden. Die Kinder befinden sich in Pflege und Erziehung der Mutter, welcher die elterlichen Rechte und Pflichten allein zustehen. Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters, seine Unterhaltsleistung für den mj. Alexander auf monatlich S 2.500,-- herabzusetzen ab und erhöhte in teilweiser Stattgebung des Antrages der Mutter ab 29. Jänner 1985 die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für den mj. Alexander um 1 % auf 20 % und für den mj. Be... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind miteinander verheiratet, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Herausgabe von insgesamt 19 in seinem Eigentum stehenden Gegenständen, die nicht gemäß § 82 Abs. 1 Z 1 EheG einem allfälligen Aufteilungsverfahren unterlägen. Diese Gegenstände habe die Beklagte eigenmächtig aus einer dem Kläger allein gehörigen Eigentumswohnung entfernt. Die Beklagte sei weiters schuldig, weitere Eingriffe in das Eigentumsrecht de... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Verurteilung der Beklagten zur Entfernung 1. eines Garagentores und einer Massivdecke eines zu ebener Erde betretbaren Raumes im Haus Frankenmarkt, Hauptstraße 22, 2. von Mauerwerk, mit welchem eine Tür zu einem Kellerraum in diesem Haus zugemauert worden sei, und 3. des Farbanstrichs an zwei Seiten dieses Hauses und jeweils die Wiederherstellung des früheren Zustandes. Die beiden ersten Begehren bewerteten sie jeweils mit S 12.000,--, das letz... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe einer Dreibankenanleihe 79 (SV O*****) im Nominale von S 100.000,--, einer S*****anleihe 80 (SV S*****) im Nominale von S 100.000,-- und des Sparbuches mit der Nr. ***** lautend auf „Sicherheit“ Konto Nr. *****. Diese seien der Klägerin mit dem Pfandvertrag vom 12. 3. 1982 (Beilage C – die Wertpapiere betreffend) und dem Pfandvertrag vom gleichen Datum (Beilage D – das Sparbuch betreffend) verpfändet worden. Im Sommer 1... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der minderjährigen Kinder Karl-Heinz und Hans-Jürgen P*** ist geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten stehen der Mutter Rosa W*** allein zu (ON 5 und 6). Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 4.10.1983, ON 20, wurde der Vater Leo P*** verpflichtet, für Karl-Heinz einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 2.100,-- und für Hans-Jürgen einen solchen von S 1.800,-- zu leisten. Am 19.11.1985 beantragte die Mutter, den Vater ab 1.12.1985... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14.3.1975 eröffnete die G*** B***- und W*** mbH (im folgenden kurz G***) als Förderungswerberin nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 bei der klagenden Partei ein Girokonto; in den Kontoeröffnungsvertrag wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen einbezogen. Der G*** war für das Bauvorhaben in der Breitenfurterstraße 518, 1120 Wien, die Wohnbauförderung bewilligt worden. Im Rahmen dieser Förderung überwies das Land... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 27. Juni 1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die Kläger und Widerbeklagten (in der Folge nur Kläger genannt) den Zuspruch von S 402.364,-- s.A. und brachten vor, sie hätten von den Beklagten und Widerklägern (in der Folge nur Beklagte genannt) das Gasthaus Kirchenwirt in Attersee gepachtet. Mit November 1982 sei das Pachtverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden. Bei Auflösung des Pachtverhältnisses sei vereinbart worden, daß die Bek... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 3. 1984 ereignete sich gegen 13,10 Uhr in A***** ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Mopeds mit dem Kennzeichen O ***** und Heidemarie H***** als Lenkerin eines damals nicht zum Verkehr zugelassenen in schrottreifem Zustand befindlichen PKW Peugeot 404 beteiligt waren. Der Beklagte war der Halter des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr; der Kläger wurde verletzt, sein Moped beschädigt.... mehr lesen...
Begründung: Anton M***, ein Dienstnehmer der Firma S*** Baugesellschaft mbH, verschuldete als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kombikraftwagens dieser Baugesellschaft am 6.7.1981 auf der Ennstalbundesstraße bei Wörschach allein einen Verkehrsunfall, indem er gegen einen von Norbert S*** gelenkten und bei der Klägerin haftpflichtversicherten LKW-Zug des Josef A*** stieß. Die im Kombi mitfahrenden Arbeitskollegen M*** Ignaz H***, Friedrich R*** und Anton K***, ... mehr lesen...
Begründung: Jörg R***, der außereheliche Vater der mj.Andrea G***, war zuletzt ab 1.1.1982 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.050,-- für seine Tochter verpflichtet (ON 33). Mit einem am 3.7.1984 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz stellte die Vormünderin den Antrag, die dem Vater obliegende Unterhaltsleistung ab 1.7.1984 auf monatlich S 3.000,-- zu erhöhen (ON 35). In einem mit 21.11.1984 datierten und am 30.11.1984 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz erkl... mehr lesen...
Begründung: Da das Erstgericht in seinem Unterhaltsbemessungsbeschluß vom 9.7.1984, ON 104, den ehelichen Vater für die Zeit vom 11.1.1983 bis 29.8.1983 zu Unterhaltsleistungen von monatlich S 1.400 und ab 30.8.1983 zu monatlich S 1.200 verpflichtete, ohne dabei die von ihm bis dahin freiwillig geleisteten monatlichen Unterhaltsbeiträge zu berücksichtigen, hob das Rekursgericht diesen Beschluß im Umfange des Leistungsbefehles auf (ON 116) und verwies die Sache insoweit zur Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Die am 24.8.1969 geborene Klägerin begehrt die Zahlung von S 71.000 s.A. und die Feststellung der Haftung des Beklagten für alle künftigen Ansprüche der Klägerin aus dem Unfall vom 23.5.1982. Sie bringt vor, sie sei am 23.5.1982 im Gasthaus des Beklagten zum Abendessen gewesen. Während ihre Eltern im Gastgarten auf das Essen gewartet hätten, sei die Klägerin zwischen dem Parkplatz des Gasthauses und dem Kinderspielplatz spazieren gegangen. Die Klägerin habe dabei einen 1... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 26. September 1983 aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehegatten geschieden. Der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung des Klägers gab das Oberlandesgericht Innsbruck mit Urteil vom 28. Februar 1984 nicht Folge. In dem im Verfahren C 607/84 des Erstgerichtes am 24. September 1984 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbetrag vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Beschluß vom 7. 8. 1985, ON 83, den Antrag der Mutter der Minderjährigen sowie des besonderen Sachwalters Bezirkshauptmannschaft F***** auf Verpflichtung der väterlichen Großmutter E***** zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von S 2.200 für die Minderjährigen ab 1. 4. 1985 ab. Gegen diesen Beschluß erhoben die Mutter und die Bezirkshauptmannschaft F***** gemeinsam Rekurs mit dem Antrag auf Abänderung im Sinne der Stattgebung des A... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten, ihr wegen der inzwischen gestiegenen Lebenshaltungskosten anstelle des im Unterhaltsvergleich vom 1.12.1978 vereinbarten monatlichen Unterhaltes von S 2.000,-- nunmehr einen monatlichen Unterhalt von S 3.000,-- zu leisten. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung, weil er auf Grund seiner Einkommens- und Lebensverhältnisse nicht in der Lage sei, einen höheren als den bisherigen monatlichen Unterhaltsbetrag zu zahlen. Da... mehr lesen...
Begründung: Ewald B war zuletzt auf Grund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 7.8.1981, ON 63, zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.400,-- für sein uneheliches Kind Birgit A verpflichtet. Am 11.9.1984 stellte Ewald B den Antrag, die Unterhaltsbeiträge auf S 700,-- monatlich herabzusetzen, weil er zur Zeit nur S 5.200,-- im Monatsdurchschnitt verdiene und für zwei weitere uneheliche Kinder zu sorgen habe. Die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs als Unterhaltssachwalter sprach si... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.150,-- je Kind ab 21. 9. 1984. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß. Es wies darauf hin, daß nach den nicht bekämpften Feststellungen des Erstgerichtes der Vater nur zu 50 % beschäftigt sei. Das Dienstverhältnis des Vaters sei ab 1. 2. 1977 über seinen eigenen Wunsch von vollbeschäftigt auf teilbeschäftigt abgeändert worden. Der Auskunft des Bundesministeriums für auswärtig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat Johann B als außerehelichen Vater der am 5. Juli 1969 geborenen Elvira A schuldig erkannt, ab 23. August 1984 für diese einen Unterhalt von monatlich 2.920,-- S zu bezahlen, jedoch ein Begehren auf Zahlung dieses Unterhaltsbetrages für die Zeit vom 20. August 1984 bis 22. November 1984 abgewiesen. Dieser Teil wurde vom Rekursgericht mit der
Begründung: bestätigt, daß es sich hiebei um einen Unterhalt für die Vergangenheit handle, der im allgemeinen nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nachdem im Rechtsstreit 2 C 63/80 des Bezirksgerichtes St. Veit a. d.Glan rechtskräftig festgestellt wurde, daß Johann B der ursprünglich die Vaterschaft anerkannt hatte, nicht der uneheliche Vater des Klägers sei (Ausschluß auf Grund von Blutmerkmalen), erhob dieser gegen den Beklagten die Vaterschaftsklage und begehrte für die Zeit bis 31.August 1983 einen monatlichen Unterhalt von 500 S. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage. Das Erstgericht gab der... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wr.Neustadt vom 16.9.1981, 1 Cg 733/81, rechtskräftig geschieden. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neunkirchen (des Erstgerichtes) vom 22.12.1981, ON 1O, wurden die elterlichen Rechte und Pflichten gemäß §§ 144, 177 ABGB der Mutter übertragen. Am 5.12.1983 beantragte der Vater unter Hinweis auf seine Arbeitslosigkeit, den ihm mit Beschluß des Erstgerichtes vom 3.9.1981, ON 5, auferlegten Unterhaltsbetrag von monatli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (- der Zweit- und Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei -) betreibt am Hauptsitz in Salzburg, Getreidegasse 5 und 7 den Textilhandel und hat unter anderem eine Filiale in Wels. Die erstbeklagte Partei kündigte entsprechend den von den Kammern der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich und Salzburg gemäß § 5 Abs 1 Ausverkaufsverordnung (= AusvV) festgesetzten Terminen im Jahre 1984 folgende Sais... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht das Ersturteil, womit der klagenden Partei der eingeschränkte Klagsbetrag von 180.838,01 S sA aus dem Titel des Ersatzes auftragsgemäß ausgelegter Einfuhrumsatzsteuerbeträge zugesprochen wurde. Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Parteien ist ungeachtet der Zulassung durch die zweite Instanz unzulässig. Dem Begehren der klagenden Partei liegen sowohl nach ihrem Vorbrin... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte unter Berufung auf § 1118 ABGB das Urteil, daß der zwischen den Parteien über näher bezeichnete Räume (samt Inventar) abgeschlossene Mietvertrag aufgehoben und der Beklagte verpflichtet sei, diese Räumlichkeiten von den persönlichen Fahrnissen geräumt der Klägerin zu übergeben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Erstgerichtes unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile (- die zweitbeklagte Partei ist persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei -) stehen als Zeitungsherausgeber (Medieninhaber) miteinander in Wettbewerb. Die beklagten Parteien brachten in den 'D E' vom 2./3.März 1985 auf Seite 4 folgenden redaktionellen Bericht über die Ergebnisse der Mediaanalyse 1985: 'Die SN haben mit Abstand die meisten Leser: täglich 178.000. Klare Führung der D E in allen Alters- und Sozialschichten. Wien, Salzburg... mehr lesen...