Norm
AußStrG §14 Abs2 B3Rechtssatz
Als Frage der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gehört auch die Beurteilung, welches Vermögen des Unterhaltspflichtigen im Rahmen des diesem Zumutbaren zur Alimentierung des Unterhaltsberechtigten heranzuziehen ist, zu dem vom OGH nicht überprüfbaren Bemessungskomplex (vgl dazu EFSlg 47155).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0104844Dokumentnummer
JJR_19860708_OGH0002_0050OB00544_8600000_001