Begründung: Der Vater ist zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 1.700 S für den mj. Christian und von 1.500 S für den mj. Michael verpflichtet. Am 25. Jänner 1988 beantragte er eine Herabsetzung der Unterhaltsleistungen auf 15 % für den mj. Christian und auf 14 % für den mj. Michael auf der Basis einer Bemessungsgrundlage von 62.708 S unter Berücksichtigung eines Verlustes aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Das Erstgericht wies den Antrag, soweit er die Zeit vor dem 2... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte nahm als Fluggast die linienmäßigen Beförderungsleistungen des klagenden Luftfahrtunternehmers einerseits im Mai 1983 und andererseits im Dezember 1983 von San Juan nach Frankfurt und weiter nach Wien in Anspruch. Im ersten Fall wurde der Rückflug auf die Strecke Wien-Paris-San Juan umgeschrieben, im zweiten Fall wurde der Rückflug nicht in Anspruch genommen. Die vom Beklagten vorgewiesenen Flugscheine waren unter Verwendung gestohlener Formulare hergestel... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14.Mai 1987 (ON 55) setzte das Erstgericht den vom Vater für die mj. Romana R*** - seine eheliche Tochter - zu zahlenden Unterhalt mit S 2.800 pro Monat fest. Dieser Unterhaltsbemessung lagen einerseits Krankengeldbezüge des Vaters in der Höhe von monatlich S 14.519,70 sowie Sorgepflichten für seine nicht berufstätige Ehefrau und ein weiteres eheliches Kind, andererseits ein tägliches Krankengeld der Mutter der Minderjährigen, in deren Haushalt die Min... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 8. November 1985 beim Erstgericht eingelangten Klage den Zuspruch eines Betrages von S 131.200 s.A. sowie die Feststellung, daß der Beklagte Dr. Johann P*** ihm für alle zukünftigen Schäden aus dem Unfall vom 25. November 1983, der sich vor dem Haus Waldeggstraße 57 in Linz ereignet hätte, zu haften hat. Der Kläger brachte hiezu vor, daß er am 25. November 1983 gegen 6.20 Uhr auf dem Gehsteig vor dem Haus Linz, Waldeggstraße 57, infolge G... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde am 15.November 1985 gemäß § 55 a EheG geschieden. Die Eltern vereinbarten damals, daß das Recht und die Pflicht, die Minderjährige zu pflegen und zu erziehen, ihr Vermögen zu verwalten und sie zu vertreten, der Mutter zustehen. Außerdem wurde vereinbart, "daß im Innenverhältnis in allen Fragen betreffend den Beruf ihrer minderjährigen Kinder (Berufswahl, Berufsausbildung etc.) das Einvernehmen herzustellen sein wird." Die Min... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7. April 1986 ereignete sich im Ortsgebiet von Braz ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten Moped BB 59.989 und dem vom Erstbeklagten gelenkten Traktor V 58.485 samt Anhänger. Der Erstbeklagte ist auch der Halter des Traktors und des Anhängers. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer. Der Kläger wurde schwer verletzt. Der Kläger begehrte von den Beklagten - sich selbst 1/3 Mitverschulden am Unfall anlastend - die Bezahlung eines Betrag... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 25. Februar 1985, 1 Cg 9/83-46, wurde die Ehe der Eltern des Minderjährigen geschieden (ON 36); die elterlichen Rechte und Pflichten nach § 144 ABGB wurden mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26. Juli 1987, ON 82, dem Vater übertragen. Auf seinem Antrag (ON 84) trug das Erstgericht der Mutter auf, zum Unterhalt des Minderjährigen ab dem 25. August 1987 monatlich S 2.400,-- zu zahlen. Es stellte fest, daß der Vater im Jahre 1984 mon... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Minderjährigen leben nicht bloß vorübergehend getrennt. Die Mutter hat eine Klage auf Scheidung der Ehe eingebracht. Sie beantragt den Ausspruch, daß ihr die elterlichen Rechte allein zustehen, und begehrt vom Vater für den Minderjährigen einen monatlichen Unterhalt von S 2.500,--. Das Erstgericht entschied über den erstgenannten Antrag noch nicdt, erkannte jedoch den Vater schuldig, dem Minderjährigen ab 15. Juni 1987 einen monatlichen Unterhalt von S 1... mehr lesen...
Begründung: Iris F*** wurde am 21.9.1980 in St.Pölten als uneheliche Tochter der Marianne F*** geboren. Die Vaterschaft zu diesem Kind hat Werner A*** am 13.10.1980 vor dem Magistrat der Stadt St.Pölten-Jugendhilfe anerkannt. Die minderjährige Iris F*** wird durch ihre, vom Erstgericht mit Beschluß vom 17.11.1980 zum Vorstand bestellte Mutter (ON 2) betreut. Werner A*** verpflichtete sich zunächst mit Vereinbarung vom 13.10.1980 vor dem Magistrat der Stadt St.Pölten-Jugendhilfe ab... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der drei Pflegebefohlenen schlossen gemäß § 55 a Abs 2 EheG vor dem Erstgericht zu AZ. Sch 6/87 am 17.2.1987 einen Vergleich, in dessen Punkt 3.) sich der Vater ab 1.3.1987 zur Zahlung monatlicher Unterhaltsbeträge von je S 2.800,--, zusammen sohin S 8.400,--, für die Kinder zu Handen (auf ein Bankkonto) der Mutter verpflichtete. Dieser Vergleich wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 2.4.1987, GZ P 63/87-4, pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Über Antrag d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stürzte am 11. September 1986 beim Versuch, den Hauptplatz in Schladming zu überqueren, und verletzte sich dabei schwer. Sie forderte von der Beklagten den Ersatz ihrer mit insgesamt S 50.665,-- bezifferten Schäden, davon S 50.000,-- Schmerzengeld und S 665,-- Sachschäden, weil diese nur auf einen schadhaften, von der Beklagten infolge grober Fahrlässigkeit zu vertretenden Zustand dieser Verkehrsfläche, deren Halterin sie sei, zurückzuführen seien. Die Bek... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25. August 1981 (ON 6) wurde der Vater ab 1. September 1981 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je S 1.100,-- für seine ehelichen Kinder Johanna und Günther B*** verpflichtet. Seinen Antrag vom 29. Jänner 1988, seine Unterhaltsverpflichtung ab 1. Februar 1988 auf monatlich S 500,-- je Kind herabzusetzen, wies das Erstgericht mit Beschluß vom 1. März 1988 ab. Der Rekurs des Vaters hatte keinen Erfolg. Das Rekursgericht führte a... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei lieferte dem Beklagten, einem Sportartikelhändler, von ihr hergestellte Skibindungseinstellungsgeräte mit der Bezeichnung "H*** BEG 80" um den in Rechnung gestellten Gesamtpreis von S 212.400, auf den der Beklagte in drei Teilzahlungen insgesamt S 191.030,40 bezahlte, so daß ein Saldo von S 21.369,60 offen ist. Die klagende Partei begehrte vom Beklagten zuletzt noch Zahlung von S 37.061,33 s.A. und brachte hiezu vor, daß sich der Klagsbetrag aus dem... mehr lesen...
Begründung: Der Vater stellte den Antrag, den zuletzt mit Beschluß ON 95 in Höhe von S 2.800,-- monatlich festgesetzten Unterhalt für sein eheliches Kind Monika P***, geboren am 10. Jänner 1972, ab 23. Oktober 1987 auf monatlich S 1.600,-- herabzusetzen, weil die Minderjährige seit September 1987 in einem Lehrverhältnis stehe und eine Lehrlingsentschädigung von mindestens S 2.000,-- monatlich beziehe. Das Erstgericht gab dem Antrag statt. Gegen den erstgerichtlichen Beschluß erhob... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß ON 100 hat das Erstgericht den Antrag des Vaters, den ihm zuletzt beschlußmäßig (ON 77, 84) für sein eheliches Kind mj. Karin H***, geboren am 4.November 1973, mit 4.000 S monatlich rechtskräftig auferlegten Unterhaltsbetrag auf monatlich 1.750 S herabzusetzen und alle ihm vor dem 1.April 1986 beschlußmäßig auferlegten Unterhaltsleistungen rückwirkend aufzuheben, abgewiesen. In der Entscheidungsbegründung wurde ausgeführt, der Vater habe die von ihm an... mehr lesen...
Begründung: Am 4.März 1983 verursachte die Beklagte, als Lenker eines Kraftfahrzeuges, einen Verkehrsunfall, bei dem mehrere Fahrzeuge beschädigt wurden. Sie wurde wegen dieses Unfalles mit rechtskräftigem Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 18. Mai 1987, 13 U 1136/83-11, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach §§ 88 Abs 1 und 3 (81 Z 2 ) StGB schuldig erkannt. Aus dem
Spruch: ergibt sich auch, daß sie sich vor der Tat, wenn auch nur fahrlässig, durch den Genuß v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anläßlich der einvernehmlichen Scheidung ihrer am 8. Mai 1971 geschlossenen Ehe regelten die Streitteile vor dem Erstgericht in Punkt 1 des Vergleiches vom 12. September 1979, 31 Sch 283/79-2, ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen wie folgt: "Der Erstantragsteller (Beklagter) anerkennt die grundsätzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Zweitantragstellerin (Klägerin) und behält sich diese ausdrücklich die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei geän... mehr lesen...
Begründung: Mit dem erstgerichtlichen Urteil ON 51 wurde die Ehe der Streitteile rechtskräftig (siehe 2 Ob 548, 549/82) aus dem Alleinverschulden des Klägers und Widerbeklagten geschieden, im Ausspruch über das Unterhaltsbegehren der Beklagten und Widerklägerin jedoch vom Berufungsgericht aufgehoben. Dem Erstgericht wurde aufgetragen, über diesen Anspruch nach Verfahrensergänzung neuerlich zu entscheiden. Im zweiten Rechtsgang sprach das Erstgericht der Widerklägerin in Abänderung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Antrag der Mutter Sigrid Maria K*** auf Erhöhung des vom Vater dem Kind zu leistenden monatlichen Unterhaltes von S 1.800,-- auf S 2.500,-- ab 1.November 1987 statt und wies dessen Antrag auf Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung auf monatlich S 1.500,-- ab. Es stellte fest, der Vater erziele ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von S 13.000,-- und beziehe außerdem eine von der OÖ. Landesregierung bescheidmäßig zuerkannte Wohnbeihil... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte mit Beschluß vom 12. Jänner 1988 (ON 133) den vom Rechtsmittelwerber seinen ehelichen Kindern zu zahlenden monatlichen Unterhalt ab 16. Mai 1987 von 1.800 S auf 3.000 S für die mj. Maria und von 1.200 S auf 2.600 S für die mj. Johanna. Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Entscheidung. Nach der Auffassung der Vorinstanzen handle es sich bei den vom Vater behaupteten Schulden (Bürgschaftsschulden aus der Kreditaufnahme für seine Unte... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob bei einer - infolge eingetretener Änderung der Umstände erforderlich gewordenen - neuerlichen gerichtlichen Entscheidung über das Ausmaß der dem Unterhaltspflichtigen aufzuerlegenden Leistungen die in der früheren Entscheidug zum Ausdruck gekommene Relation zwischen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und der ihm auferlegten Unterhaltsleistung zu beachten ist oder nicht, ist auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Laut Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 3. Mai 1985, 5 C 47/84, schuldet der Kläger der Beklagten, mit der er in aufrechter Ehe verheiratet ist, einen Unterhalt von monatlich S 8.900,-- seit 29. November 1984, abzüglich bis 6. Februar 1985 geleisteter Zahlungen von S 14.622,--. Zu 3 E 14.077/85 des Exekutionsgerichtes Wien betreibt die Beklagte gegen den Kläger einen Unterhaltsrückstand von S 50.278,-- für die Zeit vom 29. November 1984 bis 31. ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Lisa und der mj. Jutta M*** ist geschieden. Die Elternrechte stehen der Mutter, in deren Haushalt die beiden Kinder aufwachsen, allein zu. Anläßlich der Ehescheidung vereinbarten die Eltern in einem am 29.Oktober 1984 geschlossenen gerichtlichen Vergleich, daß der Vater ab 1.11.1984 monatliche Unterhaltsleistungen von S 2.800,-- für die mj. Lisa und von S 1.800,-- für die mj. Jutta zu erbringen habe. Dieser Vergleich wurde mit Beschluß vom 30... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte im vorliegenden Rechtsstreit die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 352.820,-- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , sie habe auf Grund der Geschäftsbeziehungen zwischen den Streitteilen Anspruch auf Provisionen in der Höhe des Klagsbetrages, wobei keine der Provisionsforderungen, die jeweils aus verschiedenen Verträgen resultierten, den Betrag von S 30.000,-- übersteige (ON 12 S 34 und ON 1 S 2). Das Erstgericht wies das Klagebegehre... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der beklagten Partei gegen den Kläger auf Grund des vor dem Landesgericht Salzburg am 15. März 1979 geschlossenen Vergleiches zur Hereinbringung der Forderung von S 100.000,-- samt 9,5 % Zinsen seit 4. November 1981 die Fahrnis- und Forderungsexekution. Am 13. Dezember 1985 beantragte die beklagte Partei die Einschränkung der Exekution auf S 72.735,35 sA. Diesen Antrag bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 27. Dezember 1985. Mit der am ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob bei einer - infolge eingetretener Änderung der Umstände erforderlich gewordenen - neuerlichen gerichtlichen Entscheidung über das Ausmaß der dem Unterhaltspflichtigen aufzuerlegenden Leistungen die in der früheren Entscheidug zum Ausdruck gekommene Relation zwischen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und der ihm auferlegten Unterhaltsleistung zu beachten ist oder nicht, ist auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.August 1986 eröffnete das Erstgericht über das Vermögen der R*** Gesellschaft zur Schaffung von Wohnungseigentum Gesellschaft mbH in Bregenz den Konkurs und bestellte den Kläger zum Masseverwalter. Der Beklagte war seit der Gründung im Jahr 1973 Gesellschafter und Geschäftsführer der nachmaligen Gemeinschuldnerin. Er bezog zuletzt im Jahr 1986 ein Geschäftsführergehalt von S 34.594,40 monatlich, vierzehnmal im Jahr. Anfang Juli 1986 stellte er seine Gesch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn das Berufungsgericht einen geltend gemachten Mangel des Verfahrens erster Instanz (hier: Verletzung der Anleitungspflicht zum Zwecke eines ergänzenden Vorbringens über den Stand und die Lebensverhältnisse der Eltern) verneint hat, kann derselbe Mangel nicht neuerlich im Revisionsverfahren geltend gemacht werden (EFSlg 49387). Aus welchen Gründen das Berufungsgericht den Mangel verneinte, spielt keine Rolle, sodaß nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 2.Oktober 1954 vor dem Standesamt Wien-Landstraße die Ehe, der zwei Kinder entstammen. Die Klägerin begehrt die Scheidung der Ehe wegen schwerer Eheverfehlungen des Beklagten (§ 49 EheG). Sie begehrt weiters den Zuspruch eines Unterhaltsbetrages von monatlich S 3.000,--. Die Klägerin führte zur
Begründung: des Begehrens aus, die Ehe habe sich Ende des Jahres 1982 aus ihr unverständlichen Gründen immer mehr verschlechtert. Am 28.Novemb... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hob das Ersturteil, mit dem das Begehren der Klägerin auf eidliche Vermögensangabe durch die Beklagten (Art XLII Abs 1 EGZPO) abgewiesen worden war, unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Rechtliche Beurteilung Da der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, nicht in einem Geldbetrag besteht, ist zur Beurteilun... mehr lesen...