Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art53, Art138b Abs1 Z3ZPO VfGG §7 Abs1, §18, §35, §56e B-VG Art. 53 heute B-VG Art. 53 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014 B-VG Art. 53 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2014 zuletzt geän... mehr lesen...
Mit ihrem auf Art138b Abs1 Z3 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, dass der Beschluss des Untersuchungsausschusses 'betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder' (4/US XXVII.GP) vom 15.09.2022 [Blg ./XXXIa], mit dem der Zusammenhang des Verlangens des antragstellenden Viertels auf ergänzende Beweisanforderung Blg XXXI mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wurde, rechtswidrig ist". Unter Bedachtnahme ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
1. Mit Beschluss vom 5. März 2021, G386/2020-5, wies der Verfassungsgerichtshof einen Antrag des Einschreiters auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Individualantrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG sowie eines Parteiantrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen ab. In dem genannten Beschluss wies der Verfassungsgerichtshof den Einschreiter darauf hin, dass es ihm nunmehr freistehe, den Parteiantrag innerhalb von zwei Wochen und/oder de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdZPOVfGG §7 Abs2, §35
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der zweiwöchigen Frist zur Erhebung eines Parteiantrags mangels Erstreckbarkeit der Frist
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Antrags: Die Frist zur Erhebung eines Parteiantrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG beim VfGH ist in sinngemäßer Anwendung de... mehr lesen...
1. Mit dem vorliegenden, auf §42 der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes gestützten Antrag begehren die Einschreiter die Berichtigung des Beschlusses vom 24. September 2019, E4740-4741/2018-10, mit dem die Behandlung ihrer Beschwerden gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abgelehnt und die unter einem gestellte Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen offenbarer Aussichtlosigkeit der Rechtsverfolgung abgewiesen wurden. Begründend führen die Einschreit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: VfGHGO §42 Abs1ZPO §419VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Berichtigung mangels Anfechtung von Schreib-, Rechnungsfehlern oder ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten;
Spruch: betreffend die Ablehnung der Beschwerdebehandlung und Abweisung der Verfahrenshilfeanträge entspricht aktueller Sach- und Rechtslage
Rechtssatz: Nach stRsp... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Beschluss vom 22. September 2008, B1164,1165/08-3, hat römisch eins. 1. Mit Beschluss vom 22. September 2008, B1164,1165/08-3, hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde der Beschwerdeführerin "gegen die Bescheide der Bauoberbehörde für Wien vom 26. Februar 2008, Z BOB - 358/07, und vom 27. September 2007, Z BOB - 359/07," abgelehnt. 2. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2008, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 5. Nov... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGHGO §42ZPO §419
Leitsatz: Zurückweisung eines Berichtigungsantrags sowie des Eventualantragsauf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses über die Ablehnungder Behandlung einer Beschwerde gegen zwei Bescheide
Rechtssatz: Die Ablehnung der Behandlung der Beschwerde entspricht dem B v 22.09.08, B1164,1165/08-3. D... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Erkenntnis vom 15. Juni 2005, gab der Verfassungsgerichtshof den beiden jeweils mit Schriftsatz vom 3. März 2005 eingebrachten Beschwerden gem. Art144 B-VG statt. In den beiden Schriftsätzen wurden jeweils € 2.340,-- an Kosten verzeichnet. Da die gegen gleichartige Bescheide gerichteten Beschwerden im Zuge einer gemeinsamen Rechtsvertretung eingebracht wurden, war (nur) der einfache Pauschalsatz, erhöht um einen entsprechenden Streitgenossenzuschlag, zuz... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGHGO §42ZPO §419
Leitsatz: Berichtigung einer Kostenentscheidung gemäß §42 der Geschäftsordnung
des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Eine Berichtigung iSd §419 ZPO ist nur zulässig, wenn das, was ausgesprochen wurde, offensichtlich nicht dem Willen des Gerichtes zur Zeit der Fällung der Entscheidung entsprochen hat... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluss vom 28. Februar 2005, wies der Verfassungsgerichtshof den mit Schriftsatz vom 6. April 2004 gestellten Individualantrag zurück und lehnte die Behandlung der unter einem von derselben Gesellschaft eingebrachten Beschwerde nach Art144 B-VG ab. Im Hinblick auf die Ablehnung der Beschwerdebehandlung wurde die beschwerdeführende Gesellschaft verpflichtet, "der beteiligten Partei die mit € 2.160,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGHGO §42ZPO §419
Leitsatz: Zurückweisung eines Berichtigungsantrags hinsichtlich der begehrten
Berichtigung des Kostenausspruches durch Entfall als unzulässig
Rechtssatz: Eine Berichtigung iSd §419 ZPO ist nur zulässig, wenn das, was ausgesprochen wurde, offensichtlich nicht dem Willen des Gerichtes zur Zeit der Fällun... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Beschluß vom 11. Oktober 2003 (Spruchpunkt II.) wurde die Behandlung der Beschwerde des J W gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 20. Jänner 2003, Zl. Ib-277-167/2002, gemäß Art144 Abs2 B-VG abgelehnt. Mit Spruchpunkt I. dieses Beschlusses wurde der in der Beschwerde gestellte Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang der Gebührenbefreiung abgewiesen. 2. Mit Eingabe vom 11. November 2003 stellte der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §35 Abs1ZPO §63 Abs1ZPO §419
Leitsatz: Keine Stattgabe eines Antrags auf Berichtigung eines Beschlusses
betreffend Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe im Umfang der Gebührenbefreiung bei gleichzeitiger
Ablehnung der Beschwerde mangels Vorliegens der Voraussetzungen für
eine Berichtigung
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit in diesem Verfahren ergangenem Erkenntnis vom 11. Juni 2002, B176/02 ua. Zlen., hat der Verfassungsgerichtshof den von insgesamt 39 Parteien erhobenen Beschwerden Folge gegeben und die angefochtenen Bescheide aufgehoben. Jeder beschwerdeführenden Partei wurde - gestützt auf §88 erster Satz VfGG - Kostenersatz in Höhe eines Pauschalsatzes (€ 1635,-- zuzüglich 20 vH Umsatzsteuer) zugesprochen, uzw. auch dann, wenn eine Partei gegen zwei oder mehrer... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §88ZPO §419
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Berichtigung des Kostenspruches
Rechtssatz: Der von den beschwerdeführenden Parteien kritisierte Kostenzuspruch entspricht dem vom Verfassungsgerichtshof am 11.06.02 gefaßten Beschluß: Jeder beschwerdeführenden Partei wurde für die - mit Ausnahme der von Fall zu ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit der in diesem Verfahren ergangenen Entscheidung vom 20. Juni 2001 der Beschwerde teilweise stattgegeben und den angefochtenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 20. Oktober 1999, Zlen. RV-032.94/1-6/1994, RV-143.94/1-6/1994, RV-156.94/1-6/1994, RV-043.95/1-6/1995, soweit er die Umsatzsteuer 1985 bis 1992 betraf, aufgehoben. Darüber hinaus wurde die Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Der Bund (... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §88VfGG §17aVfGHGO §42ZPO §419
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung eines Kostenspruches
hinsichtlich des Ersatzes der Vollmachtsstempel; Berichtigung des
Betrages an Umsatzsteuer
Rechtssatz: Eine Berichtigung ist nur zulässig, wenn das, was ausgesprochen wurde, offensichtlich nicht dem Willen des Ge... mehr lesen...
Begründung: [keine] Schlagworte VfGH / Berichtigung, VfGH / Kosten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:2001:B2032.1999 Dokumentnummer JFT_09989087_99B02032_3_00 mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnissen vom 7.10.1998, B2632/97 u.a., sowie vom 30.11.1998, B1278/98 u.a., gab der Verfassungsgerichtshof den Beschwerden der A D gegen Bescheide der Salzburger Landesregierung vom 15.10.1997, Z3/01-26.272/2-1997 (B2633/97) und vom 28.5.1998, Z3/01-26.272/13-1998 (B1279/98) statt, hob diese Bescheide auf und verfällte das Land Salzburg in den Kostenersatz. Dies wurde jeweils damit begründet, daß die Beschwerdeführerin, die unter Kostenbeteiligung des Landes ... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis vom 14. Oktober 1998, B2972/97 u.a., gab der Verfassungsgerichtshof unter anderem der Beschwerde des Franz Urschitz (B625/98) gegen einen Bescheid der Salzburger Landesregierung statt und verfällte das Land Salzburg in den Ersatz der antragsgemäß mit S 18.000,- bestimmten Kosten des Beschwerdeführers. Zwei weitere Verfahren dieses Beschwerdeführers zu den Zahlen B1393/98 und B1532/98, in denen ebenfalls Bescheide der Salzburger Landesregierung bekämpft ... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis vom 14. Oktober 1998, B2870/97 u.a., gab der Verfassungsgerichtshof unter anderem der Beschwerde der A T (B2883/97) gegen einen Bescheid der Salzburger Landesregierung statt und verfällte das Land Salzburg in den Ersatz der antragsgemäß mit S 18.000,- bestimmten Kosten der Beschwerdeführerin. Ein weiteres Verfahren dieser Beschwerdeführerin zur Zahl B318/98, in dem ebenfalls ein Bescheid der Salzburger Landesregierung bekämpft wird, stellte der Verfassu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung WirkungVfGG §34VfGHGO §42ZPO §419
Leitsatz: Zurückweisung der Anträge einer belangten Behörde auf Berichtigung
von Erkenntnissen mangels eines Ausfertigungsfehlers
Rechtssatz: Eine Berichtigung wäre gemäß §419 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG und §42 VfGHGO nur im Falle eines Ausfertigungsfehlers... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGHGO §42VfGG §88ZPO §419
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags der belangten Behörde auf Berichtigung der
Kostenentscheidung infolge vorzeitigen Ablebens der
Beschwerdeführerin mangels eines Ausfertigungsfehlers
Rechtssatz: Eine Berichtigung wäre gemäß §419 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG und §42 VfGHGO nur im Falle eines Ausferti... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 6. Oktober 1997 die Beschwerde mangels Erfüllung eines Verbesserungsauftrages gemäß §19 Abs3 Z2 litc VerfGG zurückgewiesen, weil der Beschwerdeführer der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes vom 28. April 1997 - zugestellt am 30. April 1997 -, den angefochtenen Bescheid innerhalb von vier Wochen vorzulegen, nicht rechtzeitig entsprochen hat. Gemäß §419 ZPO, der im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gem... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGHGO §42ZPO §419
Leitsatz: Berichtigung eines Beschlusses
Rechtssatz: Der Beschluß vom 06.10.97 wird dahingehend berichtigt, daß die Beschwerde nicht zurückgewiesen wird. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt. Da der Beschwerdeführer den angefochtenen Bescheid mit dem an den Verfassungsgerichtshof und den Verw... mehr lesen...
Begründung: I. Die Einschreiterin erhob gegen zwei in Sozialversicherungsangelegenheiten an sie ergangene Bescheide, nämlich einen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 16. August 1990 sowie einen des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 6. August 1990, Verfassungsgerichtshofbeschwerde. Die Beschwerde wurde in einer Eingabe eingebracht, der insgesamt 11 Beilagen angeschlossen waren, und zwar je eine Kopie beider angefochtener Bescheide sowie als weitere neun Beilagen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17 Abs1ZPO §149 Abs1ZPO §419
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Anbot von
Bescheinigungsmittel sowie eines Antrags auf Berichtigung eines
verfassungsgerichtlichen Beschlusses
Rechtssatz: Die wegen Versäumung eines (nicht vollständig entsprochenen) Mängelbehebungsauftrags begehrte Wiedere... mehr lesen...