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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §88Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Berichtigung des KostenspruchesRechtssatz
Der von den beschwerdeführenden Parteien kritisierte Kostenzuspruch entspricht dem vom Verfassungsgerichtshof am 11.06.02 gefaßten Beschluß: Jeder beschwerdeführenden Partei wurde für die - mit Ausnahme der von Fall zu Fall geringfügig verschiedenen Beschwerdesachverhalte - inhaltlich identischen Beschwerden ein voller Pauschalsatz zuerkannt (vgl. VfSlg. 15.761/2000). Aus diesem Grund ist es auch ausgeschlossen, den beschwerdeführenden Parteien im Wege eines Berichtigungsantrags im nachhinein Streitgenossenzuschlag zuzusprechen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Berichtigung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B176.2002Dokumentnummer
JFR_09979070_02B00176_2_01