Das Erstgericht wies das auf Art. XLII EGzZPO. gestützte Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, 1. anzugeben, a) bei welchen Dienstgebern er ab 15. Juni 1957 gearbeitet hat, b) welche Entgelte er für den gleichen Zeitraum bezogen hat und c) welche Entgelte er im Wege der Sozialversicherung erhalten hat, 2. einen Eid dahin zu leisten, daß seine Angaben richtig und vollständig sind, mit der Begründung: ab, daß ein Unterhaltsanspruch zu einer Verpflichtung der eidlichen Vermögensangabe... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IAJN §1 BIaJN §41 ffZPO §226 IIIBZPO §405 C
Rechtssatz: Hat sich der Kläger nicht auf einen bestimmten Rechtsgrund festgelegt, so hat das von ihm angerufene Gericht den ihm vorgetragenen einheitlichen Sachverhalt nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen; dies auch dann, wenn es als Arbeitsgericht (ordentliches Gericht) nur zur Entscheidung über einen der aus dem Sachverhalt abzuleitenden Rechtsgründe berufen wäre, d... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A4ZPO §405
Rechtssatz: Zulässigkeit der gerichtlichen Präzisierung eines Klagebegehrens auf Feststellung, daß dem Kläger gegenüber dem Beklagten dem Grunde nach ein Pensionsanspruch zustehe, dahin, daß dem Kläger ein "derzeit ruhender" Pensionsanspruch zusteht. Entscheidungstexte 4 Ob 155/61 Entscheidungstext OGH 05.12.1961 4 Ob 155/61 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Folgender Sachverhalt steht nach der Aktenlage fest: Die Kläger haben eine Erfindung betreffend die Erzeugung von Schuhwerk mit einer Polstersohle gemacht. Diese Erfindung ist in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahre 1948, in Österreich seit 22.12.1950 als Patent angemeldet. Die Kläger haben Heinrich G***** mit Vertrag vom 13.8.1951 (Beilage C) für diese Erfindung eine ausschließliche Lizenz für das Gebiet der Republik Österreich gewährt. Die Kläger habe... mehr lesen...
Norm: EO §382 IEO §389 Abs1 IIIAEO §389 Abs1 VAEO §389 Abs1 VBZPO §405 AZPO §405 H
Rechtssatz: Wenn auch die Sicherungsmittel im § 382 EO demonstrativ aufgezählt sind, so können sie dennoch nur auf Antrag erlassen werden. Ein Abgehen des Gerichtes vom Antrag würde einen Verstoß gegen § 405 ZPO bedeuten, der auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung gemäß §§ 78, 402 EO gilt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIBZPO §235 A1ZPO §405 A
Rechtssatz: Der Kläger, der seinen Anspruch auf eine Pauschalvereinbarung stützt, kann nicht in höherer Instanz das Begehren als einen auf zur bloßen Illustration des Zustandekommens der Pauschalvereinbarung schon in der Klage vorgetragene Fakten gestützten Schadenersatzanspruch qualifizieren. Entscheidungstexte 1 Ob 242/61 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Die Klägerin brachte vor, daß der am 8. September 1946 verstorbene Ladislaus W. ihr als seiner langjährigen Wirtschafterin in einem Kodizill die erblasserische Wohnung samt allen darin befindlichen Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Wäsche und Kleidern vermacht habe. Er habe ihr ferner das unentgeltliche Wohnrecht in der in seinem Haus befindlichen Wohnung auf Lebenszeit zugesagt. Gemäß § 677 ABGB. gehöre zu dem Vermächtnis der Wohnung samt Möbeln usw. auch der in der Wohnung befindlic... mehr lesen...
Norm: RabG §12ZPO §226 IIB4ZPO §405 DIIIe
Rechtssatz: Das Begehren, der Beklagte sei schuldig, die Gewährung eines Barzahlungsrabattes in jenen Fällen zu unterlassen, in denen die Bezahlung nicht unverzüglich nach Bewirkung seiner Leistung erfolgte, ist in dem Klagebegehren, dem Beklagten ganz allgemein das Anbieten oder Gewähren von Rabatten zu untersagen, die nicht durch die Ausnahmetatbestände des RabG gestattet sind, enthalten, daher diesem... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325ZPO §226ZPO §227ZPO §405ZPO §467
Rechtssatz: Jeder von mehreren in einer Klage geltend gemachten Schadenersatzansprüchen muss ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sein. Der Kläger kann daher nicht verlangen, dass ihm ein vom Gericht vorgenommener Abstrich beim Schmerzengeld als weiterer Verdienstentgang zuerkannt werde. Entscheidungstexte 5 Ob 22/61 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 DIIIe
Rechtssatz: Die Verurteilung zur Übergabe eines Schlüssels ist gegenüber dem Beklagten auf Verurteilung zur Beseitigung des dazugehörigen Schlosses ein Minus. Entscheidungstexte 1 Ob 259/60 Entscheidungstext OGH 07.09.1960 1 Ob 259/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0041125 ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IDaZPO §405
Rechtssatz: Auf Grund einer auf Rechnungslegung gerichteten Klage, mit welcher nur die Angabe der einzelnen Geschäftsvorgänge begehrt wird, kann nicht zur Angabe des angeblich verheimlichten oder verschwiegenen Vermögens verurteilt werden. Hiezu ist ein besonderes Begehren erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 169/60 Entscheidungstext OGH 11.05.1960 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §228ZPO §236ZPO §405
Rechtssatz: Das Gericht kann dem Urteilsspruch eine dem Gesetz entsprechende, vom Feststellungsbegehren der Partei abweichende Fassung geben, wenn er sachlich nicht mehr oder etwas anderes enthält als das Begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 121/60 Entscheidungstext OGH 29.03.1960 3 Ob 121/60 Veröff: EvBl 1960/231 S 400 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden, der sich am 9. 1. 1954 in Baden dadurch ereignete, dass die auf einem Motorrad fahrenden Kläger mit einer die Straße überquerenden Kuh zusammenstießen. In einem auf den Grund des Anspruches eingeschränkten Verfahren ist rechtskräftig festgestellt worden, dass der Erstkläger und der Beklagte je zur Hälfte an diesem Unfall schuldtragend seien. In der Klage hat der Erstkläger neben anderen Ansprüchen auch eine... mehr lesen...
Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer von vier Liegenschaften. Das Haus Wien 16., F.-Gasse 46, ist ein dreistöckiges Mittelwohnhaus mit Hofwohntrakt, Garage und Stallgebäude, das Haus Wien 19., H.-Straße 32, ein ebenerdiger Ziegelbau mit drei Kleinwohnungen, Vorgarten und Garten, und das Haus Baden, M.-Gasse 15, ein ebenerdiges Mittelwohnhaus mit zwei Hofanbauten, Vorzimmeranbau, Veranda, Holzschuppen, Gartenhaus und Garten. Nach der letzten Fassung des Klagebegehrens verlangt... mehr lesen...
Norm: ABGB §841EO §351ZPO §405 B
Rechtssatz: Die Klage auf Naturalteilung kann, muss aber nicht einen Teilungsvorschlag enthalten. Das Gericht hat grundsätzlich, wenn es das Teilungsbegehren des Klägers für unrichtig hält, nicht die Klage abzuweisen, sondern die ihm angemessen erscheinende Teilung zu verfügen. Das Gericht hat dabei aber den Grundsatz zu beachten, dass es einen von keiner der Parteien vorgebrachten rechtlichen Gesichtspunkte nur... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 F
Rechtssatz: Die Aufhebung der erstgerichtlichen Abweisung des Hauptbegehrens entzieht der erstgerichtlichen dem Eventualbegehren stattgebenden Entscheidung die Berechtigung für das ihr zugrundeliegende, ja nur bedingt gestellte Eventualbegehren, so daß diese Entscheidung ebenfalls aufzuheben ist, ja selbst ohne ausdrücklichen Ausspruch als aufgehoben angesehen werden muß, da es keine bedingten Entscheidungen gibt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 AZPO §419 Abs1
Rechtssatz: Irrtümliche Angabe eines vor dem tatsächlichen Klagstag gelegenen Datums im gerichtlichen Unterhaltszuspruch ab Klagstag ist keine Verletzung des § 405 ZPO, sondern eine offenbare, gemäß § 419 Abs 1 Z 1 ZPO zu berichtigende Unrichtigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 188/59 Entscheidungstext OGH 02.10.1959 6 Ob 188/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB3ZPO §235ZPO §405
Rechtssatz: Die Angabe einer unrichtigen Bestellnummer macht das Klagebegehren nicht unbestimmt, wenn die zur Lieferung geforderte Ware durch andere Merkmale eindeutig bestimmt ist. Im Weglassen der unrichtigen Bestellnummer liegt weder eine Klagsänderung noch der Zuspruch einer anderen als der begehrten Sache. Entscheidungstexte 1 Ob 241/59 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 ff Ia6ABGB §1325 AZPO §405 A
Rechtssatz: Wird das Schadenersatzbegehren im erstinstanzlichen Verfahren in einzelne Posten zergliedert, dann muß die Entscheidung auf jede Post separat abgestellt werden; Mehrbeträge in einer Richtung können nicht durch Minderbeträge einer anderen Kategorie ausgeglichen werden; anders verhielte es sich bei Geltendmachung einer Globalsumme. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, in die Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentumes an einer den Parteien gehörigen Liegenschaft einzuwilligen. Das weitere Begehren, die Beklagte sei schuldig, in die Aufhebung dieses gemeinschaftlichen Eigentumes durch gerichtliche Feilbietung einzuwilligen, wies es ab. Das Erstgericht gelangte zu seiner Entscheidung auf Grund der Feststellung, daß eine Naturalteilung der Liegenschaft, die zu zwei Dritteln der Klägerin und zu einem Drit... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 BZPO §405 A
Rechtssatz: Lautet das Begehren auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung, darf das Gericht nicht "Aufhebung" schlechthin ( dh Realteilung ) bewilligen ( § 405 ZPO ). Entscheidungstexte 5 Ob 230/59 Entscheidungstext OGH 13.05.1959 5 Ob 230/59 Veröff: SZ 32/65 = EvBl 1959/294 S 517 ... mehr lesen...
Dem Kläger steht gegen Katharina S. eine Prozeßkostenforderung von 6268 S 40 g zu. Zwischen den Genannten kam ein Ratenvergleich dahin zustande, daß sich Katharina S. zur Zahlung der Schuld in Monatsraten von 150 S, beginnend ab 1. Juli 1956, verpflichtete. Sie hat in der Zeit vom 1. Juli bis 17. Dezember 1956 insgesamt 900 S gezahlt. Der Kläger hatte daher in dem zuletzt angeführten Zeitpunkt noch eine Restforderung von 5368 S 40 g. Am 13. April 1955 kauften der Beklagte und Kathar... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 A
Rechtssatz: Die Behauptung eines nicht vorhandenen Schuldzusammenhanges steht der Zuerkennung des auch ohne diesen Schuldzusammenhang zustehenden Schadenersatzes nicht entgegen. Kein anderer Rechtsgrund. Entscheidungstexte 6 Ob 51/59 Entscheidungstext OGH 18.03.1959 6 Ob 51/59 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ReichsheimstättenG §1ReichsheimstättenG §11ReichsheimstättenG §12ZPO §405 DIId
Rechtssatz: Das ReichsheimstättenG ist auch heute noch anwendbar. Die Frage, wer nunmehr als Ausgeber im Sinne des § 1 ReichsheimstättenG anzusehen ist und zu wessen Gunsten daher das Vorkaufsrecht und der Heimfallsanspruch bestehen, muß auf Grund der jetzt geltenden Gesetze und internationalen Verträgen entschieden werden. Das Begehren auf Einverleibung des Ei... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 Abs1 VZPO §405
Rechtssatz: Wird einem doppeldeutigen Vertragsausdruck folgend, ein doppeldeutiges Klagebegehren gestellt (auf Unterlassung des Betretens eines Grundes ohne vorherige "Vereinbarung", gemeint "Anmeldung") und die Unbestimmtheit dieses Begehrens in erster Instanz nicht beachtet, ist wenn das Berufungsgericht das Begehren gleichsam in ein Hauptbegehren (ohne vorherige Erlaubnis) und in ein Eventualbegehren (ohne vorhe... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VIZPO §405
Rechtssatz: Das Begehren eines rechtsanwaltlich vertretenen Verkäufers gegen den Käufer auf Verurteilung des Beklagten, "Zug um Zug gegen Bezahlung eines Betrages von ... einen Personenkraftwagen ... zu übernehmen" welches Begehren gemäß Judikat 179 vom 12.06.1907 verfehlt ist, darf nicht so behandelt werden, als ob es auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Betrages von ... an den Kläger, Zug um Zug gegen Überg... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C6AußStrG 2005 §36 Abs3AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA2
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 405 ZPO bewirkt nicht Nichtigkeit; das Rechtsmittelgericht kann ihm nur auf Grund einer Mängelrüge Beachtung schenken. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bez... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ZPO §405 DII
Rechtssatz: Die unregelmäßige Servitut kann wegen der Verschiedenartigkeit der zur Anwendung kommenden Rechtssätze gegenüber der regelmässigen nicht als eine solche geringeren Umfanges angesehen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 54/58 Entscheidungstext OGH 12.03.1958 5 Ob 54/58 6 Ob 125/70 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 30. Juni 1944 in dem zu 16 Cg 239/44 des damaligen Landgerichtes Wien abgeführten Ehescheidungsprozeß einen Vergleich geschlossen, der unter anderem vorsieht: "Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin, solange sie sich nicht wieder verheiratet oder nicht in einem eheähnlichen Verhältnisse lebt, 40% seines gesamten Reineinkommens als Unterhaltsbeitrag auszuzahlen; er anerkennt ausdrücklich, daß die Klägerin jederzeit berechtigt ist, die Höhe seines Einkom... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IGZPO §405 D
Rechtssatz: Die Unterhaltsleistungsverpflichtung begründet keine Rechnungslegungspflicht oder Eidespflicht. Anmerkung Zur gegenteiligen jüngeren Rechtsprechung siehe RS0119467 Entscheidungstexte 1 Ob 418/57 Entscheidungstext OGH 09.10.1957 1 Ob 418/57 Veröff: SZ 30/54 = EvBl 1958/10 = JBl 1958,129 ... mehr lesen...