RS OGH 1961/4/25 4Ob323/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1961
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Norm

RabG §12
ZPO §226 IIB4
ZPO §405 DIIIe

Rechtssatz

Das Begehren, der Beklagte sei schuldig, die Gewährung eines Barzahlungsrabattes in jenen Fällen zu unterlassen, in denen die Bezahlung nicht unverzüglich nach Bewirkung seiner Leistung erfolgte, ist in dem Klagebegehren, dem Beklagten ganz allgemein das Anbieten oder Gewähren von Rabatten zu untersagen, die nicht durch die Ausnahmetatbestände des RabG gestattet sind, enthalten, daher diesem Begehren gegenüber ein minus, kein aliud.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 323/61
    Entscheidungstext OGH 25.04.1961 4 Ob 323/61
    Veröff: ÖBl 1962,17

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0037531

Dokumentnummer

JJR_19610425_OGH0002_0040OB00323_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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