RS OGH 1960/5/11 3Ob169/60

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Veröffentlicht am 11.05.1960
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Norm

EGZPO ArtXLII IDa
ZPO §405

Rechtssatz

Auf Grund einer auf Rechnungslegung gerichteten Klage, mit welcher nur die Angabe der einzelnen Geschäftsvorgänge begehrt wird, kann nicht zur Angabe des angeblich verheimlichten oder verschwiegenen Vermögens verurteilt werden. Hiezu ist ein besonderes Begehren erforderlich.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 169/60
    Entscheidungstext OGH 11.05.1960 3 Ob 169/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0035059

Dokumentnummer

JJR_19600511_OGH0002_0030OB00169_6000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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