Norm
EGZPO ArtXLII IDaRechtssatz
Auf Grund einer auf Rechnungslegung gerichteten Klage, mit welcher nur die Angabe der einzelnen Geschäftsvorgänge begehrt wird, kann nicht zur Angabe des angeblich verheimlichten oder verschwiegenen Vermögens verurteilt werden. Hiezu ist ein besonderes Begehren erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0035059Dokumentnummer
JJR_19600511_OGH0002_0030OB00169_6000000_002