EO §382 I EO §389 Abs1 IIIA EO §389 Abs1 VA EO §389 Abs1 VB ZPO §405 A ZPO §405 H
Rechtssatz
Wenn auch die Sicherungsmittel im § 382 EO demonstrativ aufgezählt sind, so können sie dennoch nur auf Antrag erlassen werden. Ein Abgehen des Gerichtes vom Antrag würde einen Verstoß gegen § 405 ZPO bedeuten, der auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung gemäß §§ 78, 402 EO gilt.