Begründung: Die Kläger begehrten mit der am 8.3.1982 eingebrachten Klage die Feststellung, daß die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand gegenüber den klagenden Parteien verpflichtet sind, diesen jeglichen Schaden zu ersetzen, welchen sie als Folge des im Grundbuch nicht eingetragenen Erwerbes der mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag von der D Wohnungseigentumsgesellschaft m.b.H. erworbenen Eigentumswohnung (309/54.047 ideelle Anteile der Liegenschaft EZ 319 KG Mühlbach, mit den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund des Gesellschaftsvertrages vom 20. Juni 1973 trat die Klägerin mit Wirkung vom 1. Jänner 1973 als Kommanditistin mit einer Einlage von 400.000 S in das Unternehmen des Beklagten ein. Die auf diese Weise gebildete Personengesellschaft führte die Firma 'Leopold B KG'. Der Beklagte als deren einziger Komplementär kündigte dieses Gesellschaftsverhältnis form- und fristgerecht zum Jahresende 1975 auf. Auf Grund des zwischen den Streitteilen zu 9 Cg 778/76 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 21. November 1977 bei einem Verkehrsunfall, den der Erstbeklagte allein verschuldete, so schwer verletzt, daß er nicht mehr in der Lage ist, in seinem Taxiunternehmen selbst als Fahrer tätig zu sein. Die Haftung der Beklagten gegenüber dem Kläger für alle künftigen Schäden und Nachteile aus diesem Unfall wurde mit Teil- und Teilanerkenntnisurteil des Erstgerichtes vom 31. Mai 1978, 8 Cg 147/78-6, rechtskräftig festgestellt, wobei die Haftung ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater begehrte mit einem am 22. Juni 1979 beim Erstgericht eingelangten Antrag (ON 71), seine monatliche Unterhaltsverpflichtung für die beiden Minderjährigen (bisher S 4.060 für Michaela und S 2.775 für Christina) auf je S 1.800 herabzusetzen. Nachdem hierüber bis dahin nicht rechtskräftig entschieden worden war, begehrte der Vater mit einem am 11. Mai 1983 eingelangten 'Ergänzungsantrag' (ON 146) die Herabsetzung der Unterhaltsbeträge für den Zeitraum vom 1. Jänner... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aaZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Gerade in Fällen, in denen ein Schaden eingetreten ist, der seiner Höhe nach noch nicht (abschließend) beurteilt werden kann, ist eine Feststellungsklage erforderlich, um den Ablauf der Verjährungsfrist zu verhindern (hier: bei einer achtjährigen Verletzten war nicht abzusehen, ob und in welchem Ausmaß sich ihre Entstellung bis zum Erreichen des heiratsfähigen Alters allenfalls ändern und ihre allfäl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 28. 1. 1964 geborene unter verlängerter Minderjährigkeit stehende Klägerin wurde am 29. 7. 1969 bei einem vom Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Sie machte bereits zu 15 Cg 397/71 des LG Klagenfurt Schadenersatzansprüche aus diesem Verkehrsunfall gegen die Beklagten geltend. In diesem Rechtsstreit wurde der Klägerin unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen aus dem Titel des Schmerzengeldes von S 20.000.- ein weitere... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Erstgerichtes vom 18. 1. 1984, 8 Cg 220/80-26, wurde neben dem Zuspruch eines Schadenersatzbetrages in dessen Punkt 2 den Beklagten gegenüber festgestellt, daß sie der Klägerin zur ungeteilten Hand für alle jene Schäden ersatzpflichtig sind, die die Klägerin auf Grund des Verkehrsunfalles vom 13. 5. 1980 in L***** auf der U*****straße auf der Höhe des Geschäftes der Firma B***** in Zukunft noch erleidet, wobei die Haftung der Zweitbeklagten der Höhe n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beantragte, den Beklagten schuldig zu erkennen, 1.) es zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen a) dritten Personen gegenüber zu erklären, das von der Klägerin vertriebene Wildwarnhorn 'Run away' sei nicht in der Lage, Ultraschallwellen zu produzieren, der Verkauf der Geräte durch die Klägerin sei Betrug bzw. inhaltlich ähnliche Bemerkungen zu machen, b) Vertragspartner der klagenden Partei zum Vertragsbruch mit der Klägerin aufzufordern, insbesond... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIVersVG §158fZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Keine Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs des (nicht am Prozeß beteiligten) Geschädigten durch Feststellungserkenntnis über das Deckungsverhalten zwischen Haftpflichtversicherer und Versicherungsnehmer. Entscheidungstexte 8 Ob 36/85 Entscheidungstext OGH 23.05.1985 8 Ob 36/85 Veröff: SZ 58/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 16. 10. 1978 als Halter und Lenker des LKW mit dem Kennzeichen ***** einen Unfall, bei dem J***** S***** verletzt wurde. Die Klägerin ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Im Rechtsstreit zu 6 Cg 565/81 des Erstgerichtes wurde rechtskräftig festgestellt daß die Klägerin dem Beklagten gegenüber aus Anlaß des Unfalles vom 16. 10. 1978 leistungsfrei und der Beklagte schuldig ist, der Klägerin sämtliche Aufwendungen, die... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 GZPO §411 Ab
Rechtssatz: Die Bindungswirkung des rechtskräftigen Feststellungsurteils schließt eine abermalige Prüfung dieser Frage aus; das im Vorprozess festgestellte Rechtsverhältnis ist vielmehr ohne weiteres der neuen Entscheidung zugrunde zu legen. Entscheidungstexte 4 Ob 67/84 Entscheidungstext OGH 23.04.1985 4 Ob 67/84 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit dem Frühjahr 1981 beim Beklagten als Gartenarbeiter beschäftigte Kläger wurde Ende Juli 1981 in den Wahlvorstand zur Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl in diesem Betrieb gewählt. Am 7.August 1981 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers unter Verzicht auf dessen weitere Arbeitsleistung zum 13.August 1981 auf. Der Kläger verlangt vom Beklagten die Zahlung von S 77.229,75 brutto sA. Die Kündigung vom 7.August 1981 sei ohne... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 42 KG Gaishorn mit einem darauf befindlichen Haus, auf der ein Pfandrecht von S 450.000,-- samt Nebengebühren für die Beklagte einverleibt ist. Die Klägerin hatte von ihrem Neffen Rudolf A, dem am 23.Oktober 1978 verstorbenen Ehemann der Beklagten, wiederholt Geldbeträge erhalten, die sie zur Instandhaltung des Hauses verwendete. Mit Testament vom 27. Oktober 1975 hatte die Klägerin ihren Neffen zum Alleinerben eingesetzt... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C4ZPO §228 H4
Rechtssatz: Eine übereinstimmende, jeweils in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebrachte Ansicht eines Feststellungsinteresses der Kläger durch die Vorinstanzen schließt keinesfalls eine Überprüfung dieses Tatbestandselementes als Anspruchsvoraussetzung aus. Entscheidungstexte 6 Ob 651/83 Entscheidungstext OGH 28.02.1985 6 Ob 651/83 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §228 C3ZPO §228 H4
Rechtssatz: Einem Begehren auf richterlichen Ausspruch über das Bestehen oder Nichtbestehen eines konkreten Rechtsverhältnisses oder Rechtes wohnt das Interesse an der Rechtsschutzgewährung nicht in gleich offenkundiger Weise inne wie einem Begehren auf richterliche Gestaltung einer Rechtsbeziehung oder auf richterlichen Leistungsbefehl. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3ZPO §228 H4
Rechtssatz: Der OGH folgt nicht der in der Lehre verbreitet und heftig verfochtenen Ansicht einer rein verfahrensrechtlichen Betrachtungsweise des Feststellungsinteresses als einer bloßen Zulässigkeitsvoraussetzung der Anspruchsverfolgung und den daraus gezogenen formellen Konsequenzen. Entscheidungstexte 6 Ob 651/83 Entscheidungstext OGH 28.02.1985 6 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist eine körperschaftlich organisierte niederösterreichische Agrargemeinschaft, deren Verwaltungssatzungen agrarbehördlich genehmigt sind. Nach dem jagdbehördlichen Feststellungsbescheid vom 17.10.1974 stand ihr in der Jagdperiode 1975 bis 1980 die Befugnis zur Eigenjagd in Ansehung einer Gesamtfläche von rund 482,5 ha zu. Die restlichen Grundflächen der Katastralgemeinde im Gesamtausmaß von fast 1194 ha wurden als Genossenschaftsjagdgebiet f... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3ddZPO §228 C1
Rechtssatz: Jedem Mitglied des Aufsichtsrates ist das Feststellungsinteresse zuzubilligen, wenn er die Beschlußfassung des Aufsichtsrates über die Wahl der Funktionäre wegen Nichtigkeit bekämpft. Eine solche Klage ist eine Feststellungsklage im Sinne des § 228 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 514/85 Entscheidungstext OGH 27.02.1985 1 Ob 514/85 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am Stammkapital der beklagten Gesellschaft m.b.H. sind die REPUBLIK ÖSTERREICH zu 50 % sowie das Land Steiermark und die Stadt Graz zu 25 % beteiligt. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Bau und Betrieb von Verkehrsflughäfen in Graz und im Land Steiermark mit allen damit zusammenhängenden Nebeneinrichtungen sowie deren Finanzierung. Auf Grund des Gesellschaftsvertrages ist ein Aufsichtsrat zu bestellen. Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG P***** mit dem Haus S*****straße *****. Sie behauptet, daß ihr Haus durch die Herstellung einer Fußgängerunterführung unter der R***** Bundesstraße, durch Arbeiten zur Neuverlegung der Ortskanalisation P*****, durch Kabelverlegungsarbeiten im Auftrag der Post- und Telegrafenverwaltung und durch Bauarbeiten zur Einbindung der S*****straße in die neu trassierte Bundesstraße schwere Schäden erlitten ... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs1 Z1 AfZPO §228 A3ZPO §406 CaZPO §411 Cc
Rechtssatz: Nachträgliche Änderungen des Sachverhalts ermöglichen gegen Unterhaltstitel eine neue Klage. Diese ist auf Aufhebung bzw Teilaufhebung eines Exekutionstitels gerichtet und daher keine gewöhnliche Feststellungsklage, sonder ein besonderer Rechtsbehelf in bezug auf die Sonderregelung des § 406 Satz 2 ZPO. Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Vergleich vom 27. 10. 1972 verpflichtete sich Anton L*****, seiner Ehefrau Elfriede L***** ab 1. 1. 1973 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 2.400 S 12mal jährlich wertgesichert zu bezahlen und ihr an Kosten des von ihr eingeleiteten Unterhaltsprozesses den Betrag von 4.200 S zu ersetzen (31 C 634/72 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien). Am 22. 12. 1978 schlossen die Streitteile in dem von Elfriede L***** gegen ihren (nunmehr) geschiedenen Ehegatte... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B8ZPO §228 GZPO §228 H2ZPO §233ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Nur dann, wenn die Lösung eines Präjudizialverhältnisses auch formal verselbständigt (durch Zwischenfeststellungsantrag oder Feststellungsklage) zum Gegenstand eines Sachantrages wird, ist diese Entscheidung mit den Garantien der Rechtskraft ausgestattet; doch ist in diesem Fall die Vorfrage keine "Vorfrage" im technischen Sinn mehr, sondern ein eigener, selbständiger Rechtss... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 GZPO §411 Ab
Rechtssatz: Eine bereits in einem Vorprozeß beurteilte Vorfrage kann, wird sie zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsklage, anders entscheiden werden. Entscheidungstexte 3 Ob 501/85 Entscheidungstext OGH 30.01.1985 3 Ob 501/85 3 Ob 181/18s Entscheidungstext OGH 21.11.2018 3 Ob 181/18s ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 10 Cg 347/83 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (Streitanhängigkeit durch Zustellung der Klageschrift an den Kläger als den Beklagten jenes Rechtsstreites begründet mit 7. Oktober 1993) begehrt der Beklagte (der in jenem Verfahren Kläger ist) die Feststellung, er habe durch seine Erklärung vom 19. September 1983, den Kläger aus der mit ihm hinsichtlich des Kanzleiobjektes ***** bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts auszuschließen, dies... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein bezweckt statutengemäß die Förderung des Schützenwesens durch Abhaltung von regelmäßigen Zimmergewehrübungen, von Bestund Freischießen und von größeren Veranstaltungen. Es werden ausübende, unterstützende und Ehrenmitglieder unterschieden. Ausübende Mitglieder sind diejenigen, die an den Veranstaltungen des Vereines teilnehmen, unterstützende solche, die jährlich mindestens einen Betrag von S 50,- als Vereinsbeitrag leisten, ohne ausübende Mitgliede... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gattin des Klägers Christina P*** ist die außereheliche Tochter der Zweitbeklagten. Der Erstbeklagte ist der Ehegatte der Zweitbeklagten. Der Kläger und Christina P*** sind seit 1975 je zur Hälfte Eigentümer der Grundstücke 520/26 und 520/27 der KG Fischlham. Sie hatten die Absicht, auf dieser Liegenschaft ein Wochendhaus zu errichten. Der Vorschlag dazu stammte von den Beklagten. Diese brachten hiebei zum Ausdruck, daß Christina P*** das Wochenendhaus ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kauften mit Verträgen vom 21. November und 4. Dezember 1972 verschiedene Anteile der Liegenschaft EZ 193 Katastralgemeinde Favoriten vom Beklagten um entsprechende Anteile des Gesamtpreises von S 2,758.000,--. Sie gingen dabei auf Grund einer vom Beklagten vorgelegten Bestätigung der MA 25 von der Annahme aus, daß sich auf der Liegenschaft ein Gebäude befunden habe, das einen 100 %-igen Kriegsschaden erlitten habe, und daß deshalb die steuerliche Be... mehr lesen...
Der am 14. 11. 1962 geborene Kläger wurde am 28. 9. 1978 im Allgemeinen Krankenhaus der beklagten Stadt Wien auf der II. Chirurgischen Universitätsklinik wegen eines vorhandenen Herzleidens (Aortenklappenstenose) am Herz operiert. Die Eltern des Klägers stimmten der Operation durch Unterfertigung eines Revers zu. Seit dem Abschluß der Operation leidet der Kläger an einem schweren Hirnschaden (apallisches Syndrom). Der Kläger behauptet, dieser Hirnschaden sei durch einen Kunstfehler ... mehr lesen...
Die Parteien sind als Rechtsnachfolger der drei Söhne des Unternehmensgrunders Ferdinand P Gesellschafter der Kommanditgesellschaft "Ferdinand P & Söhne", eines seit 1939 bestehenden Familienunternehmens. Die Erst- bis Fünftkläger und die Beklagte sind Komplementäre, die übrigen Kläger Kommanditisten. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sind ausschließlich der (mittlerweile verstorbene) Erst- und der Zweitkläger berufen. Die Beklagte hielt bis 4. 1. 1979 2.08 vH d... mehr lesen...