Norm
ABGB §1489 IIBRechtssatz
Ist der Eintritt eines Schadens des Regressberechtigten von einer Verurteilung in einem Vorprozess abhängig, so kann von einer größeren bzw an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes überhaupt erst dann die Rede sein, wenn eine gerichtliche Verurteilung erfolgt ist. Hier unerörtert, ob schon eine erstinstanzliche Verurteilung ausreicht oder die Rechtskraft der Entscheidung gefordert werden muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0034505Dokumentnummer
JJR_19840830_OGH0002_0070OB00605_8400000_001