Norm
ABGB §916 ARechtssatz
Die Nichtigkeit eines Scheingeschäftes tritt unmittelbar auf Grund gesetzlicher Anordnung ein und ist daher mit Feststellungsklage geltend zu machen, die ein rechtliches Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung voraussetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0018075Dokumentnummer
JJR_19841108_OGH0002_0080OB00570_8400000_001