RS UVS Kärnten 1997/03/17 KUVS-383/1/97

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Veröffentlicht am 17.03.1997
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Rechtssatz

Wer an verpackten und in Verkehr gebrachten Lebensmitteln "Frischmilch nicht pasteurisiert in Flasche" die Kennzeichnungselemente Sachbezeichnung, Name und Anschrift des Erzeugers, die Nettofüllmenge, das Verbrauchsdatum mit den Worten "Verbrauchen bis ...." (Tag, Monat), und die Lagertemperatur oder sonstigen Lagerbedingungen nicht dauerhaft auf der Verpackung der Ware oder auf einem mit ihr verbundenen Etikett angebracht hat, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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