RS UVS Kärnten 2001/08/20 KUVS-1197-1198/2/2001

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Veröffentlicht am 20.08.2001
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Rechtssatz

Erfolgt beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln eine nährwertbezogene Angabe, so muss - ausgenommen bei produktübergreifenden Werbekampagnen - die Kennzeichnung des Lebensmittels die Angaben gemäß § 5 NKWV enthalten.

Schlagworte
Lebensmittel, Kennzeichnung, Lebensmittelkennzeichnung, Nährwertkennzeichnung, nährwertbezogene Angaben, Lebensmittel Inverkehrbringen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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