Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.12. 1963 geborene Sonderschüler Harald A des Vergehens des schweren Diebstahls nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 20.1.1978 in Linz in einem der Religionsübung dienenden Raum, nämlich der Kirche 'Guter Hirte', eine fremde bewegliche Sache, nämlich einen Opferstock im Werte von S 200,-- mit ca. S 40,-- Bargeld Verfügungsberechtigten der Pfarrgemeinde 'Guter Hirte' mit dem Vorsat... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck macht in ihrer Anklageschrift vom 15. Juni 1976, ON. 11, dem am 24.Dezember 1934 geborenen Angestellten Harald A zum Vorwurf, er habe 1.) in der Zeit von 1964 bis 1971 in verschiedenen Orten Tirols und Vorarlbergs dadurch, daß er als Gesellschafter der Firma A Ges.b.R. dem Finanzamt Feldkirch mitteilte, daß die Firma nie eine Tätigkeit ausgeübt habe, und den von dieser Firma erzielten Gewinn nicht anzeigte, weiters, daß er als Inhaber der nic... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPO §285a Z1
Rechtssatz: Die nach außen hin nicht zum Ausdruck kommende Motivation prozessualer Erklärungen (hier: Mißverständnis über richtige Rechtsmittelbelehrung infolge Aufregung) ist für deren Rechtswirksamkeit ohne Belang. Entscheidungstexte 13 Os 25/78 Entscheidungstext OGH 16.02.1978 13 Os 25/78 13 Os 5/80 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §39StPO §44StPO §282 CStPO §390a
Rechtssatz: Dem gemäß § 389 StPO zum Kostenersatz verpflichteten Angeklagten fallen auch die Kosten des von seinem gesetzlichen Vertreter (§ 39 JGG) erfolglos ergriffenen Rechtsmittel zur Last. Entscheidungstexte 10 Os 195/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1978 10 Os 195/77 12 Os 80/82 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §76FinStrG §236StPO §282 AaStPO §444
Rechtssatz: Nebenbeteiligte können die Nichtigkeitsbeschwerde erheben: a) gegen den Schuldspruch des Angeklagten in der Hauptsache b) gegen den Einziehungsausspruch oder Verfallsausspruch, wenn die Tat des Angeklagten davon nicht bedroht ist, c) als Haftungsbeteiligte (§ 76 lit b FinStrG), wenn durch die Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Wertersatzstrafe, für die sie haften, ein Nicht... mehr lesen...
Norm: StPO §282 Aa
Rechtssatz: Keine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde zugunsten des Angeklagten, wenn statt § 164 Abs 1 Z 1 StGB die Unterstellung unter das mit gleich hoher Strafe bedrohte Delikt des § 164 Abs 1 Z 2 StGB begehrt wird. Entscheidungstexte 9 Os 143/77 Entscheidungstext OGH 16.09.1977 9 Os 143/77 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10 BStPO §282 Aa
Rechtssatz: Eine Rechtsrüge, die eine Tat statt als (gesonderte) Hehlerei, als weiteres zusätzliches, keine Qualifikation auslösendes Diebstahlsfaktum, gewertet wissen will, ist zum Vorteil des Angeklagten. Entscheidungstexte 10 Os 57/77 Entscheidungstext OGH 22.06.1977 10 Os 57/77 European Case... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPO §285a Z1
Rechtssatz: Zulässiges Rechtsmittel nach zunächst erklärtem Verzicht möglich, wenn nicht abzuleiten ist, daß sich der Angeklagte durch seine Verzichtserklärung auch unter eine allenfalls strenge Strafe, die auf Grund nachträglicher Rechtsmittelanmeldung der Staatsanwaltschaft erfolgen könnte, unterwerfen wollte. Entscheidungstexte 13 Os 15/77 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §227StPO §259 Z2StPO §282
Rechtssatz: Keine Beeinträchtigung der Rechte der Staatsanwaltschaft und damit auch nicht deren Legitimation zu einer Nichtigkeitsbeschwerde, wenn ein Faktum, von dem ein Rücktritt außerhalb der Hauptverhandlung erfolgte, nicht beschlußmäßig eingestellt, sondern (formal unrichtig) hievon gemäß Z 2 des § 259 StPO freigesprochen wurde. Entscheidungstexte 13 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §214StPO §259StPO §280StPO §282 Aa
Rechtssatz: Ein Freispruch - dem im Übrigen keinerlei Präjudizialitätswirkung in Bezug auf ein allenfalls nachfolgendes (anderes) Verfahren zukommt - kann mangels eines rechtlichen Interesses des Angeklagten durch diesen nicht angefochten werden. Entscheidungstexte 11 Os 64/76 Entscheidungstext OGH 15.09.1976 11 Os 64/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 C
Rechtssatz: Nichtigkeitsbeschwerde des Verfallsbeteiligten gemäß § 76 lit a FinStrG (§§ 242 Abs 2, 243 lit a FinStrG) nur a) gegen den Schuldspruch des Angeklagten in der Hauptsache, b) gegen den Anspruch des Verfalls, wenn diese Nebenstrafe auf das vom Angeklagten verübte Finanzvergehen gar nicht angedroht ist. Voraussetzungen des Verfalls sind mit Berufung anzufechten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §39StPO §282 Aa
Rechtssatz: Ist § 39 StGB im Urteil zitiert, ohne daß diese Bestimmung angewendet wurde, weil die Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens ausgemessen wurde, so belastet dieser (überflüssige) Ausspruch den Angeklagten nicht, weil er in der Strafbemessung keinen Niederschlag gefunden hat; es fehlt daher an einem Beschwerdeinteresse (§ 282 StPO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPO §285a
Rechtssatz: Ein Widerspruch des Angeklagten gegen die Einlegung des Rechtsmittels seitens des Verteidigers bedeutet einen vom Angeklagten abgegebenen Rechtsmittelverzicht und, soferne das Rechtsmittel durch den Verteidiger bereits angemeldet oder ausgeführt wurde, eine Zurückziehung des Rechtsmittels. Entscheidungstexte 9 Os 46/74 Entscheidungstext OGH 29.... mehr lesen...
Norm: StPO §44StPO §282 Aa
Rechtssatz: Der Verteidiger ist berechtigt, ohne Willen des Angeklagten Rechtsmittel zu ergreifen. Er ist aber selbst in den Fällen notwendiger Verteidigung nicht befugt, gegen den ausgesprochenen Willen des Angeklagten ein Rechtsmittel anzumelden und auszuführen. Entscheidungstexte 9 Os 46/74 Entscheidungstext OGH 29.05.1974 9 Os 46/74 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §39 Abs3StPO §282 C
Rechtssatz: Führt der für einen jugendlichen Angeklagten bestellte Armenvertreter die von ihm selbst und vom gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde nicht nur in seiner Eigenschaft als Armenvertreter, sondern auch als Machthaber des gesetzlichen Vertreters aus, so ist diese Ausführung auch dann als fristgerecht anzusehen, wenn zwar nicht die dem Armenvertreter, wohl aber die ... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §282 C
Rechtssatz: Jedes Rechtsmittel setzt voraus, daß Rechte des Rechtsmittelwerbers durch die angefochtene Entscheidung beeinträchtigt wurden, wogegen er durch das Rechtsmittel Abhilfe sucht. Entscheidungstexte 13 Os 172/73 Entscheidungstext OGH 01.02.1974 13 Os 172/73 12 Os 147/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1974 ... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §282 Aa
Rechtssatz: Bekämpft die Staatsanwaltschaft einen Qualifikationsfreispruch lediglich wegen seiner formellrechtlichen Verfehltheit (von zwei angeklagten idealkonkurrierenden Straftaten erfolgte wegen einer ein Schuldspruch, von der zweiten hingegen ein Freispruch, obwohl die Nichtannahme des anderen Tatbestandes nur in den Gründen zu erörtern gewesen wäre), so fehlt es an einem rechtlichen Interesse zur Bekämpfung die... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §282 C
Rechtssatz: Bei einem formellrechtlich verfehlten Qualifikationsfreispruch kann ein Anfechtungsinteresse nicht in der Notwendigkeit der Vermeidung der Rechtskraftwirkung des Qualifikationsfreispruchs liegen, denn der Freispruch kann nicht hindern, daß der Angeklagte im Falle der Aufhebung des Schuldspruches in einem künftigen Rechtsgang wegen derselben Tat unter Annahme der vom Erstgericht abgelehnten Qualifikation v... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §282 AaStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Jeder Angeklagte hat ein Recht darauf, nur des tatsächlich begangenen Delikts schuldig erkannt zu werden. Entscheidungstexte 13 Os 109/72 Entscheidungstext OGH 12.04.1973 13 Os 109/72 Veröff: EvBl 1973/287 S 582 10 Os 55/73 Entscheidungstext OGH 03... mehr lesen...
Norm: StPO §282 AaStPO §282 Ab
Rechtssatz: Die Verurteilung wegen beider Begehungsformen eines aus zwei kumulativen Mischtatbeständen zusammengesetzten Delikts ist eine im Sinne des § 282 StPO relevante zusätzliche Belastung gegenüber einer Verurteilung wegen nur einer der beiden Begehungsformen. Entscheidungstexte 13 Os 117/72 Entscheidungstext OGH 07.03.1973 13 Os 117/72 Veröff... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10 BStPO §282
Rechtssatz: Wurde der Angeklagte wegen Teilnehmung nach den §§ 185, 186 StG statt wegen Mitschuld an der Veruntreuung nach den §§ 5, 183 StG verurteilt, so kann er den irrigen Schuldspruch insoweit nicht bekämpfen, weil er ihm nicht zum Nachteil gereicht. Entscheidungstexte 9 Os 48/72 Entscheidungstext OGH 05.10.1972 9 Os 48/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z1aStPO §282 C
Rechtssatz: Mit der Behauptung, der Angeklagte unterliege einer strengeren Strafdrohung als der auf Grund der Anklage angewandten, ist die Beschwerde nicht zu seinem Vorteil ausgeführt und insoweit gemäß dem § 282 StPO unzulässig (gegenteilige Stellungnahme der Generalprokuratur). Entscheidungstexte 11 Os 83/72 Entscheidungstext OGH 31.05.1972 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §28 EStGB §33 Z1StGB §33 Z2StPO §281 Z10 AStPO §282 CStPO §290
Rechtssatz: Die Verurteilung wegen zweier Verbrechen muß nicht strenger sein als die wegen eines Verbrechens in zweifacher Begehung (Wiederholung) oder gegenüber verschiedenen Personen, sofern der gleiche Strafsatz zur Anwendung kommt. Dem Erschwerungsgrund des Zusammentreffens mehrerer Verbrechen steht auf der anderen Seite der Erschwerungsgrund der Wiederholung o... mehr lesen...
Norm: StPO §282 Ab
Rechtssatz: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist nicht zu seinen Gunsten ausgeführt, wenn dieser - materiellrechtlich gewogen - der gleichen Behandlung wie in 1.Instanz unterliegt (hier: gleichartige Realkonkurrenz - § 98 StG - oder ungleichartige - § 93 + § 98 StG - rumänische Flugzeugentführer). Entscheidungstexte 13 Os 29/72 Entscheidungstext OGH 17.05... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 Abs1 AStPO §281 Z9aStPO §282 AaStPO §282 Ab
Rechtssatz: Die Teilanfechtung einer von mehreren Begehungsarten des § 6 Abs 1 SGG (Einfuhr und Ausfuhr) mit Nichtigkeitsbeschwerde ist zulässig. Entscheidungstexte 10 Os 278/71 Entscheidungstext OGH 22.02.1972 10 Os 278/71 Veröff: EvBl 1972/278 S 528 = JBl 1972,580 13 Os 1... mehr lesen...
Norm: 1.AKorrG allgStPO §282 AaStPO §282 Ab
Rechtssatz: Die durch das AKorrG geänderte Fassung des § 205 c StG ist, da das Tatbestandsmerkmal der Gewinnsucht weggefallen ist, als das strengere Gesetz gegenüber der früheren Fassung des § 205 c StG anzusehen. Entscheidungstexte 9 Os 63/69 Entscheidungstext OGH 25.02.1971 9 Os 63/69 Eur... mehr lesen...
Norm: StPO §282 CStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Die ungerügt gebliebene rechtsirrige Subsumtion statt unter §§ 8, 171 ff StG unter §§ 9, 171 ff StG kann zu Gunsten des Beschwerdeführers im Nichtigkeitsverfahren nicht aufgegriffen werden. Entscheidungstexte 12 Os 174/70 Entscheidungstext OGH 13.01.1971 12 Os 174/70 Veröff: EvBl 1971/272 S 498 = RZ 1971,101 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §200 Abs2 litaStPO §282 Aa
Rechtssatz: Die Finanzstrafbehörde kann eine Nichtigkeitsbeschwerde auch zum Vorteil des Angeklagten erheben. Entscheidungstexte 11 Os 157/70 Entscheidungstext OGH 26.11.1970 11 Os 157/70 Veröff: JBl 1971,531 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0086743 ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 Aa
Rechtssatz: Ist der Tatbestand des Verbrechens der falschen Zeugenaussage nach den §§ 197, 199 lit a StG schon durch einen Teil der bewußt wahrheitswidrig abgelegten Aussage verwirklicht, kann ein andere Teile dieser Aussage betreffender Begründungsmangel nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 10 Os 139/69 Entscheidungstext OGH 14.05.1970 10 O... mehr lesen...
Norm: StPO §282 AaStPO §283 AStPO §397
Rechtssatz: § 397 StPO gilt nur für den in U-Haft befindlichen Angeklagten. Für die Zulässigkeit der Berufung der Mutter des in einer anderen Sache in Strafhaft befindlichen großjährigen Angeklagten genügt daher gleichermaßen wie bei einem auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten, daß keine gegenteilige Willensäußerung des letzten vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...