Norm: FinStrG §17 Abs6StPO §282 B
Rechtssatz: Die Anwendung des § 17 Abs 6 FinStrG ist als Ermessensentscheidung nur mit Berufung anfechtbar. Entscheidungstexte 14 Os 55/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1995 14 Os 55/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088037 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 CStPO §285a
Rechtssatz: Mit dem Untergang des staatlichen Strafanspruchs infolge Ablebens des Angeklagten kommt die Ausführung zuvor angemeldeter Rechtsmittel nicht mehr in Betracht. Entscheidungstexte 12 Os 8/95 Entscheidungstext OGH 09.03.1995 12 Os 8/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17FinStrG §19StPO §282 C
Rechtssatz: Bei Unvollziehbarkeit des Verfallsausspruchs hinsichtlich eines nicht ihm gehörigen Fahrzeuges ist der Angeklagte nicht beschwert, weil ihm in diesem Fall eine Wertersatzstrafe aufzuerlegen gewesen wäre (siehe § 19 Abs 1 lit a FinStrG, auch § 242 FinStrG). Entscheidungstexte 13 Os 40/94 Entscheidungstext OGH 08.06.1994 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5 CStPO §282 Aa
Rechtssatz: Der Angeklagte ist zur Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO nicht legitimiert, wenn die Beschwerde zu seinem Nachteil ausschlagen müßte (Die vom Beschwerdeführer auch mit der Mängelrüge (Z 5) letztlich angestrebte Annahme der Deliktsvollendung (statt eines bloßen Versuches) würde ihm nur dann nicht zum Nachteil gereichen, wenn ihm diesfalls - was er mit seinem weitere... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 28.Jänner 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Prokisch als Schriftführer in der Strafsache gegen Walter H***** wegen des Vergehens des Eingriffes in fremdes Jagd- oder Fischereirecht nach § 137 StGB und einer weiteren ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 23.Jänner 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Friedrich, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Westermayer als Schriftführerin in der Strafsache gegen Dr. Erika F***** wegen des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB und einer weiteren strafbar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) der am 5.Dezember 1938 geborene Zivilingenieur Dipl.Ing. DDr. Helmut Karl G***** von der Anklage, er habe vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1979, 1980 und 1981 die Umsatz- und Einkommensteuer um insgesamt 1,364.890,76 S verkürzt, wegen Unzuständigkeit des Gerichtes gemäß § 214 FinStrG freigespr... mehr lesen...
Norm: FinStrG §214StPO §259StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §282 Aa7.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Der Angeklagte hat (nicht anders als umgekehrt die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Finanzstrafbehörde unter dem Aspekt des staatlichen Strafanspruchs) ein rechtliches Interesse an der Entscheidung darüber, ob er nur für den Bereich der Gerichtszuständigkeit oder endgültig außer Verfolgung gesetzt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Walter H***** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Steyr als Schöffengericht vom 19.Juni 1991 des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Einbruchsdiebstahls nach den §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB sowie anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung meldete der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und "Berufung wegen Schuld und Strafe" an. Nach Zustellung einer Urteilsausfertigung führte der Verteidiger am 15.Juli 1... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z1aStPO §282
Rechtssatz: Ein Angeklagter ist nicht zur Geltendmachung des behaupteten Beschwerdegrundes einer mangelnden Vertretung eines Mitangeklagten legitimiert, denn Rechtsmittel setzen grundsätzlich eine Beeinträchtigung der Rechte dessen voraus, zu dessen Gunsten sie ergriffen werden (Mayerhofer-Rieder StPO 3.Auflage E 1 zu § 282). Entscheidungstexte 15 Os 5/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.Mai 1973 geborene - demnach jugendliche - Angeklagte Karl Franz K*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren (richtig: schweren gewerbsmäßigen) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweite Alternative (gemeint: zweiter Strafsatz - präziser: vierter Qualifikationsfall) und 15 StGB, ferner der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, der schwer... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter P*** des Verbrechens der Brandstiftung nach dem § 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hat nach Verkündung des Urteils und nach Rechtsmittelbelehrung durch den Vorsitzenden des Schöffengerichts auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtet (I/S 349). Damit war aber die von Helene P***, der Mutter des Angeklagten, erhobene Nich... mehr lesen...
Gründe: Nach Verkündung des bekämpften Urteils meldeten sowohl der Verteidiger des Betroffenen als auch der mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 30.Mai 1989, GZ 1 SW 23/85-92, für den Betroffenen - u.a. zur Vertretung vor Behörden und Ämtern - bestellte und somit zur Erhebung von Rechtsmitteln legitimierte (15 Os 16/90) Sachwalter Dipl.-Sozialarbeiter Herbert G*** Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, ohne hiebei Nichtigkeitsgründe anzugeben (S 364). Nach Zustellun... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 8. März 1990, GZ 6 Vr 6/90-23, wurde der am 25.März 1954 geborene Gerhard G*** - abweichend von der wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB erhobenen Anklage (ON 13) - wegen der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und des schweren Diebstahles nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; gleichzeitig wurde gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 StPO be... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 50jährige Hans Horst Martin H*** wurde (zu I A 1, 2; 1, 3; 1, 4 sowie I A 4) des Vergehens der fahrlässigen Krida "nach §§ 161 Abs 1 (159 Abs 1 Z 1 und 2) StGB und nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB", (zu I B 1) des Verbrechens der betrügerischen Krida "nach §§ 161 Abs 1 (156 Abs 1) StGB" und (zu I D 3) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - teils als leitender... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies der Vorsitzende des Schöffengerichtes gemäß dem § 285 a (Z 1) StPO die von Reinhold Siegfried K*** schriftlich angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde (ON 20) mit der
Begründung: zurück, daß der Angeklagte nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung auf Rechtsmittel verzichtet habe (S 85). Mit seiner dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde strebt der Angeklagte ersichtlich die Überprüfung des Urteiles des Landesgerichtes Klagenfurt v... mehr lesen...
Gründe: Gegen den am 19.November 1970 geborenen und daher zur Tatzeit Jugendlichen Herbert F*** erhob die Staatsanwaltschaft Graz Anklage wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB, weil er am 2.Juli 1988 in Gleisdorf den Karl CEH vorsätzlich schwer verletzte. Dem Beschuldigten wurde mit Bescheid des Ausschusses der steirischen Rechtsanwaltskammer vom 6. Oktober 1988 für das gesamte Verfahren Rechtsanwalt Dr. Hannes S*** als Verteidiger gemäß... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Juni 1959 geborene Versicherungsmakler Wolfgang L*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er vom 26.Juni 1987 bis September 1988 in St.Pölten und Umgebung gewerbsmäßig mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung zahlreiche Vertragspartner durch Vortäuschung seiner Zahlungswilligkeit und -fähigkeit an ihrem Vermögen um einen insgesamt 500.... mehr lesen...
Norm: StPO §282 Aa
Rechtssatz: Zur Rechtsmittelbefugnis eines Sachwalters. Entscheidungstexte 15 Os 16/90 Entscheidungstext OGH 13.03.1990 15 Os 16/90 15 Os 62/90 Entscheidungstext OGH 07.08.1990 15 Os 62/90 15 Os 62/90 Entscheidungstext OGH 07.08.1990 15 Os 62/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der (voll geständige) Angeklagte Karl C*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Nach Urteilsverkündung hat er auf Rechtsmittel verzichtet und um Übernahme in den Strafvollzug ersucht (S 213). Demgegenüber hat die für ihn mit der Besorgung aller Angelegenheiten gemäß § 273 Abs. 3 Z 3 ABGB (ON 60) bestellte Sachwalterin binnen drei Tagen nach Verkündung des Urteils Nichtigkeitsbeschwerde ... mehr lesen...
Gründe: Thomas H*** wurde mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 30.Mai 1989 des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurden in Ansehung dreier bedingt nachgesehener Vorstrafen Widerrufsbeschlüsse gefaßt. Neben den Beschwerden gegen die Widerrufsbeschlüsse brachte der Verteidiger des Angeklagten fristgerecht die Rechtsmit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Schuldspruch (I 2) wurde der Textilkaufmann Hermann R*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148, höherer Strafsatz, StGB als Bestimmungs- und auch (insoweit irrig: ÖJZ-LSK 1978/38, jedoch von Amts wegen keinesfalls aufzugreifen: ÖJZ-LSK 1978/52) als sonstiger Beitragstäter verurteilt (§ 12, 2. und 3. Fall StGB). Darnach hat R*** mit Gewerbsabsicht (§ 70 StGB) den mit gleichem Urteil rechtskr... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.November 1961 geborene Prospektverteiler Ali Ben Ammar J*** wurde des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Raubs nach §§ 142 Abs 1 und Abs 2, 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 29.Oktober 1988 in Wien mit Gewalt gegen eine Person bzw. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben nachgenannten Personen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, wobei der Raub ohne Anwendung ... mehr lesen...
Begründung: Der am 4.Feruar 1947 geborene beschäftigungslose Franz H*** wurde des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 3 StGB, des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs. 1 StGB und der Vergehen der Tierquälerei nach § 222 Abs. 1 StGB, der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB sowie der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach der Urteilsverkündung und Rech... mehr lesen...