Norm: StPO §39 AStPO §282 B
Rechtssatz: Wirksamkeit eines von der Kanzleikraft eines Rechtsanwaltes dem Gericht gegenüber telefonisch abgegebenen Rechtsmittelverzichtes. Entscheidungstexte 9 Os 82/68 Entscheidungstext OGH 19.06.1969 9 Os 82/68 Veröff: RZ 1970,17 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS009... mehr lesen...
Norm: StGB §12 CStPO §281 Abs1 Z10 AStPO §282 C
Rechtssatz: Ein Urteil ist nicht deswegen mit einer Nichtigkeit behaftet, weil es statt der bloßen Mitschuld des Angeklagten dessen Mittäterschaft an einer Tat annimmt. Entscheidungstexte 10 Os 148/67 Entscheidungstext OGH 23.01.1968 10 Os 148/67 Veröff: JBl 1968,530 12 Os 168/69 E... mehr lesen...
Norm: StPO §282 AaStPO §284 BStPO §285
Rechtssatz: Hat die Staatsanwaltschaft die Nichtigkeitsbeschwerde ausdrücklich nur "hinsichtlich aller Freisprüche", sohin nur zum Nachteile des Angeklagten, angemeldet, dann ist die Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde in Ansehung des Schuldspruches zu Gunsten des Angeklagten unzulässig, weil verspätet. Entscheidungstexte 9 Os 180/66 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EntmO §3StPO §282 AaStPO §284 Abs2 A
Rechtssatz: Dem Kurator eines vollentmündigten Angeklagten steht im Sinne des § 282 StPO in Verbindung mit § 3 EntmO das Recht der selbständigen Ergreifung von Rechtsmitteln zugunsten des Angeklagten zu. Verfehlt ist jedoch die Ansicht, daß der Kurator eines voll Entmündigten beanspruchen kann, zur Hauptverhandlung vorgeladen zu werden, und daß das gegen den Angeklagten gefällte Urteil ihm in Form der ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 AaStPO §283 CStPO §465 Abs1
Rechtssatz: Das Recht, den Beschluß auf Zurückweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde mit einem Rechtsmittel zu bekämpfen, steht dem gesetzlichen Vertreter eines nicht mehr jugendlichen (§ 1 Z 2 JGG 1961) Minderjährigen nur dann zu, wenn er selbst das zurückgewiesene Rechtsmittel kraft eigenen Rechtes zugunsten des Minderjährigen erhoben hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 Abs2 zweiter Satz BStPO §282 B
Rechtssatz: Zur Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts (bei notwendiger Verteidigung). Entscheidungstexte 8 Os 189/61 Entscheidungstext OGH 26.06.1961 8 Os 189/61 Veröff: EvBl 1961/396 S 496 = SSt XXXII/56 10 Os 171/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 10 Os 171/73 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §39StPO §282 CStPO §284 A
Rechtssatz: Beginn der Rechtsmittelfrist für den gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen, über achtzehn Jahre alten Angeklagten. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 7 Os 188/60 Entscheidungstext OGH 15.06.1960 7 Os 188/60 Veröff: EvBl 1961/53 S 78 = RZ 1960,154 = SSt XXXI/60 European Case ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPNov 1877 §1 Z1
Rechtssatz: Da ein angemeldetes Rechtsmittel vor der Entscheidung hierüber jederzeit zurückgezogen werden kann, ist auch die Rückziehung unter der Bedingung rechtswirksam, daß der Gegner das von ihm angemeldete Rechtsmittel zurückzieht. Entscheidungstexte 7 Os 101/60 Entscheidungstext OGH 07.04.1960 7 Os 101/60 ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPNov 1877 §1 Z2
Rechtssatz: Zur Frage des Verzichtes auf die Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes. Entscheidungstexte 7 Os 153/58 Entscheidungstext OGH 21.04.1959 7 Os 153/58 Veröff: EvBl 1959/229 S 386 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0100033 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPNov 1877 §1 Z1StPNov 1877 §4 Z1StPO §280StPO §282StPO §294
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über tatsächliche Umstände, von denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels abhängt, ist in Zweifel immer von der für den Angeklagten günstigeren Annahme auszugehen. Entscheidungstexte 9 Os 11/58 Entscheidungstext OGH 28.04.1958 9 Os 11/58 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281StPO §282 CStPO §290 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Eine an sich berechtigte Nichtigkeitsbeschwerde ist zu verwerfen, wenn bei richtiger Anwendung des Gesetzes auf die Tat ein mindestens gleich strenger Strafsatz anzuwenden wäre. Entscheidungstexte 5 Os 989/55 Entscheidungstext OGH 27.01.1956 5 Os 989/55 Veröff: JBl 1956,213 9 O... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPO §285a Z1
Rechtssatz: Ein rechtswirksam abgegebener Rechtsmittelverzicht ist stets unwiderruflich (vgl KH 1295, 2902, SSt VIII/6 ua). Entscheidungstexte 5 Os 1126/54 Entscheidungstext OGH 22.09.1954 5 Os 1126/54 Veröff: EvBl 1955/195 S 319 7 Os 84/59 Entscheidungstext OGH 15.04.1959 7 Os 84/59 ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 BStPNov 1877 §1 Z1
Rechtssatz: Der Rechtsmittelverzicht des verurteilten Angeklagten hindert den Staatsanwalt nicht, zugunsten des Verurteilten ein Rechtsmittel einzubringen. Entscheidungstexte 5 Os 322/54 Entscheidungstext OGH 18.06.1954 5 Os 322/54 13 Os 84/90 Entscheidungstext OGH 28.08.1990 13 Os 84/90 Vg... mehr lesen...
Norm: StPO §282 AaStPO §354
Rechtssatz: Antragsberechtigung der Gattin. Entscheidungstexte 5 Os 134/54 Entscheidungstext OGH 19.02.1954 5 Os 134/54 Veröff: EvBl 1954/307 S 430 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0099879 Dokumentnummer JJR_19540219_OGH0002_0050OS00134_5400000_001 mehr lesen...
Norm: StPO §282 B
Rechtssatz: Die im § 282 Abs 1 StPO angeführten, vom großjährigen Angeklagten verschiedenen Personen sind an dessen Zustimmung zur Einbringung der Nichtigkeitsbeschwerde gebunden. Sie sind daher zur Erhebung dieses Rechtsmittels nicht berechtigt, wenn der Angeklagte selbst auf Rechtsmittel verzichtet hat, da der Angeklagte in diesem Fall die Zustimmung nicht mehr erteilen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 B
Rechtssatz: Verzichtserklärung des Angeklagten schließt das Recht seines Ehegatten, Rechtsmittel zu ergreifen, aus. Entscheidungstexte 5 Os 140/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 5 Os 140/53 Veröff: EvBl 1953/262 S 328 13 Os 84/90 Entscheidungstext OGH 28.08.1990 13 Os 84/90 Beisatz: Einbringung eines Re... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §39StPNov 1877 §1. StPO §282
Rechtssatz: Bereits die Anmeldung des Rechtsmittels ist schon zurückzuweisen. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 918/52 Entscheidungstext OGH 01.09.1952 5 Os 918/52 Veröff: EvBl 1953/106 S 136 12 Os 27/78 Entscheidungstext OGH 16.03.1978 12 Os 27/78 Vgl aber; Beisatz: Sie... mehr lesen...
Norm: StPO §282 Ab
Rechtssatz: Der Angeklagte kann sich nicht dagegen beschweren, daß seine Tat zu Unrecht einem milderen Strafgesetz unterstellt wurde. Entscheidend für die Frage, welche Strafbestimmung als das strengere Strafgesetz anzusehen ist, sind nicht die mit der Strafe verbundenen Rechtsfolgen, sondern allein Art und Ausmaß der Strafe. Entscheidungstexte 5 Os 152/52 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §39StPO §282 Aa
Rechtssatz: Der Verteidiger ist gegen den Willen des Jugendlichen und dessen gesetzlichen Vertreters zur Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde nicht legitimiert. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 156/52 Entscheidungstext OGH 26.03.1952 5 Os 156/52 Veröff: EvBl 1952/315 S 473 8 Os 101/60 Entsch... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §39StPO §282 Aa
Rechtssatz: Dem Ziehvater fehlt die Berechtigung zur Erhebung eines Rechtsmittels. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 1043/51 Entscheidungstext OGH 08.12.1951 5 Os 1043/51 Veröff: EvBl 1952/119 S 161 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0088732 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: StPO §282 B
Rechtssatz: In der Erklärung die Strafe anzunehmen, ist eine Verzichtsleistung auf die Nichtigkeitsbeschwerde gelegen, welche nicht mehr widerrufen werden kann. Einer nachträglichen Erklärung des Verurteilten, eine durch seine Gattin erfolgte Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde sei nicht gegen seinen Willen, sondern mit seinem Einverständnis erfolgt, kommt keine Bedeutung zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §282 AaStPO §364
Rechtssatz: Der Antrag auf Wiedereinsetzung kann nur von dem Beschuldigten - nicht auch von den übrigen im § 282 StPO genannten Personen - gestellt werden und auch von diesem nur dann, wenn es sich um ein Rechtsmittel gegen ein Urteil handelt. Ist die Frist zur Einbringung einer Beschwerde gegen den die Nichtigkeitsbeschwerde zurückweisenden Beschluß des Gerichtes erster Instanz versäumt worden, so finden die Bestimm... mehr lesen...
Norm: StPO §282 Aa
Rechtssatz: Die im § 282 StPO aufgezählten Personen sind auch berechtigt, eine vom Angeklagten selbst angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zu dessen Gunsten auszuführen. Entscheidungstexte 5 Os 252/33 Entscheidungstext OGH 16.03.1933 5 Os 252/33 Veröff: SSt XIII/27 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: EntmO §4StPO §282
Rechtssatz: Auch der Beistand des beschränkt entmündigten Angeklagten ist berechtigt, die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Willen des Angeklagten zu erheben. Entscheidungstexte 5 Os 302/31 Entscheidungstext OGH 19.03.1931 5 Os 302/31 Veröff: SSt XI/22 10 Os 138/72 Entscheidungstext OGH 10.10.1972 10 O... mehr lesen...