Norm
FinStrG §214Rechtssatz
Ein Freispruch - dem im Übrigen keinerlei Präjudizialitätswirkung in Bezug auf ein allenfalls nachfolgendes (anderes) Verfahren zukommt - kann mangels eines rechtlichen Interesses des Angeklagten durch diesen nicht angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0086760Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.07.2019