Norm
StPO §282 CRechtssatz
Nichtigkeitsbeschwerde des Verfallsbeteiligten gemäß § 76 lit a FinStrG (§§ 242 Abs 2, 243 lit a FinStrG) nur
a) gegen den Schuldspruch des Angeklagten in der Hauptsache,
b) gegen den Anspruch des Verfalls, wenn diese Nebenstrafe auf das vom Angeklagten verübte Finanzvergehen gar nicht angedroht ist.
Voraussetzungen des Verfalls sind mit Berufung anzufechten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0100030Dokumentnummer
JJR_19751217_OGH0002_0090OS00140_7500000_003