RS OGH 1970/5/14 10Os139/69, 12Os20/81

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Veröffentlicht am 14.05.1970
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Norm

StPO §282 Aa

Rechtssatz

Ist der Tatbestand des Verbrechens der falschen Zeugenaussage nach den §§ 197, 199 lit a StG schon durch einen Teil der bewußt wahrheitswidrig abgelegten Aussage verwirklicht, kann ein andere Teile dieser Aussage betreffender Begründungsmangel nicht mit Erfolg geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0098893

Dokumentnummer

JJR_19700514_OGH0002_0100OS00139_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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