Norm: StGB §29StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §282StPO §295 Abs1
Rechtssatz: Die von § 295 Abs 1 StPO angeordnete Bindung des Berufungsgerichts an den Schuldspruch steht der Berücksichtigung geringerer Tatschwere einzelner nach § 29 StGB zusammengefasster Taten nicht entgegen. Entscheidungstexte 17 Os 28/13s Entscheidungstext OGH 12.05.2014 17 Os 28/13s ... mehr lesen...
Norm: §282 StPO §433 StPO
Rechtssatz: Stellt der Betroffene seine Zurechnungsunfähigkeit im Tatzeitpunkt in Frage, führt er die Nichtigkeitsbeschwerde unzulässig zu seinem Nachteil aus. Entscheidungstexte 13 Os 9/11i Entscheidungstext OGH 07.04.2011 13 Os 9/11i Bem: WK² Vorbem §§ 21 bis 25 Rz 15. (T1) 14 Os 171/11w Entscheidungstext ... mehr lesen...
Gründe: Dr. Anton B***** wurde mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 12. Oktober 2010, GZ 601 Hv 4/10d-24, (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung erbat er sich „3 Tage Bedenkzeit“ (ON 24 S 3). Mit am selben Tag eingelangtem Schriftsatz (ON 25) erklärte der Verteidiger für den Angeklagten den Verzicht auf Rechtsmittel gegen dieses Urteil. Die in weiter... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Schöffengericht vom 20. September 2010, GZ 29 Hv 123/10d-9, wurde Meik S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2, 130 vierter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung und Erteilung der Rechtsmittelbelehrung meldete der durch einen Verfahrenshilfeverteidiger vertretene Angeklagte Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafe an (ON 8 S 7). Am 21. Septemb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, im Umfang der Schuldsprüche in Rechtskraft erwachsenen und einen - verfehlt in Beschlussform ergangenen - Vorbehalt selbständiger Verfolgung gemäß § 263 Abs 2 StPO enthaltenden Urteil wurde Johann U***** des Verbrechens des (teils vollendeten, teils versuchten) gewerbsmäßigen und schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 dritte Alternative StGB (A./ und B./) und des Vergehens de... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Einzelrichters im Ermittlungsverfahren des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 1. Jänner 2009 wurde über Erwin L***** wegen des dringenden Verdachts der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 2 StGB und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB und des Quälen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Tamer F***** und Ali A***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter am 15. Oktober 2007 in Klagenfurt Karoline K***** mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt, indem sie sie an den Armen erfassten, rücklings zu Boden drückten und ihre Hose und Unterbekleidung bis auf Höhe der Unterschenkel nach unten zogen, wobei Ali A***** sie ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ali K***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (A.I.), des Vergehens der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (A.II.) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB (A.III.), der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (A.IV. und C.) sowie des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (B.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ali K*****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S***** vom Vorwurf, er habe am 30. Jänner 2008 in Kapfenberg Stefanie W***** mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs zu nötigen versucht, indem er sie an ihrer linken Hand festhielt, sich auf sie legte, seine Hose öffnete und sie intensiv an ihren Brüsten betastete, gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S***** vom Vorwurf, er habe am 30. Jänner 2008 in Kapfenberg Stefanie W***** mit Gewalt zur ... mehr lesen...
Gründe: Gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 6. Februar 2008, meldeten - jeweils rechtzeitig - der Angeklagte Josef F***** „Berufung wegen Nichtigkeit, wegen des Schuldausspruchs, wegen Strafe und wegen der privatbeteiligten Zusprüche" (ON 57) und die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung (AV-Bogen S 3r) an. Die Zustellung der Urteilsausfertigung erfolgte am 15. (Angeklagter F*****) und 14. (Staatsanwaltschaft) Februar 20... mehr lesen...
Norm: StPO §§282. 465. 364. 427
Rechtssatz: 1) Dem Sachwalter des Angeklagten stehen die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung gegen Urteile im Verfahren gegen den Betroffenen zu. 2) Der Sachwalter ist jedoch weder berechtigt, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist zu beanspruchen noch Einspruch gegen das Abwesenheitsurteil zu erheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem in seiner Abwesenheit gefällten Urteil wurde ***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à € 12,--, im Nichteinbringungsfall zu 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe und zum Kostenersatz verurteilt, wobei gemäß §§ 43 Abs 1, 43 a Abs 3 StGB ein Strafteil von 40 Tagessätzen unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde, weil er am 6.8.2004 in Klagenfurt ***** durch... mehr lesen...
Gründe: Brigitte H***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 1. Februar 2005, GZ 17 U 558/03d-28, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält (II./1./ und 2./), des Vergehens (richtig: der Vergehen) der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie (I./) in Linz in einer für Dritte wahrnehmbaren Weise den Privatankläger Dr. Karl P***** eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtli... mehr lesen...
Gründe: Franz Sch* wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Franz Sch* wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2,, 148 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 2004 bis 3. Oktober 2005 an verschiedenen (einzeln genannten) Orten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche der Angeklagten Johann S***** und Ing. Josef G***** enthält, wurden Johann S***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: dritter Fall in der im Urteilszeitpunkt gültigen Fassung des BGBl I 2002/134), Abs 3 und 15 StGB (I A) sowie der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB (I B), Ing. Josef G***** der Verbrechen des teils... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Randy K***** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe in Wien, Ungarn, Rumänien und Bulgarien I. im arbeitsteiligen Zusammenwirken mit zum Großteil flüchtigen Mittätern mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich oder Dritte unrechtmäßig zu bereichern, im Urteil namentlich genannte Personen durch Täuschung über Tatsachen, nämlich das Vorhandensein einer den Börsegang anstrebenden Gesellschaft S***** und das Vorhandensein ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gabriele A***** von der Anklage, sie habe in Salzburg als Einzelunternehmerin vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum Februar bis Juli 2004 eine Verkürzung von insgesamt 75.775 Euro bewirkt, wobei sie dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe, gemäß „§ 259 Z 3 StPO" freigesproc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Angeklagte Roswitha S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Angeklagte Roswitha S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer teilweise bedi... mehr lesen...
Gründe: Ing. Siegfried F***** wurde von der Anklage, er habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommenssteuer von 110.792,68 Euro dadurch bewirkt, dass er es als ehemaliger Geschäftsführer der Ing. F***** KEG unterlassen habe, für das Jahr 2000 Steuererklärungen einzureichen, in denen der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlu... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Stefan Pieter V***** (gemeint:) mehrerer Verbrechen nach § 28 Abs 2 (zu ergänzen: zweiter, dritter und vierter Fall) und Abs 3 erster Fall SMG (A/1.) und (gemeint:) mehrerer Verbrechen nach § 28 Abs 2 (zu ergänzen: zweiter und dritter Fall) SMG als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB (A/2.) schuldig erkannt. Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Stefan Pieter V***** (gemeint:) mehrerer Verbrechen nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Marius H***** der Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Innsbruck als Sachbearbeiter des Sozialamtes der Stadt Innsbruck, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, dadurch die Gemeinde Innsbruck an ihren Rechten auf gleichmäßige und gerechte Verteilung von Sozialhilfemitteln durch zuständige, unvoreingenommen und unbefangen gemäß den geltenden materiell- und formalrechtlichen Vorschrift... mehr lesen...
Norm: StPO §282 AaStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Der Nachteil des § 290 Abs 1 StPO ist mit der Beschwer des § 282 StPO nicht ident. Entscheidungstexte 11 Os 36/05m Entscheidungstext OGH 26.07.2005 11 Os 36/05m 13 Os 64/07x Entscheidungstext OGH 01.08.2007 13 Os 64/07x Auch /17z Entschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael R***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I A und B des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF (II) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Das Schöffengericht verhängte hiefür über ihn eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und ordnete seine Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter gemäß ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bezeichneten Urteil des Landesgerichtes Steyr als Schöffengericht wurde Artur H***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB sowie Margarit Y***** und Armen H***** der Vergehen des versuchten Diebstahls als Beteiligte nach §§ 12 dritter Fall, 15, 127 StGB und der versuchten Vollstreckungsvereitelung nach §§ 15, 162 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Weiters fasste das Schöffengericht unter anderem den Beschluss, vom ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Lulzim B***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 (richtig:) zweiter Fall und 15 StGB, des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB sowie der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Lulzim B***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraph... mehr lesen...
Norm: StGB §127StGB §229StPO §260 Abs1StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §282StPO §295
Rechtssatz: Werden in den Urteilsgründen neben entscheidenden auch Tatsachen festgestellt, die in Hinsicht auf den Schuldspruch (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) nicht entscheidend sind, ist der Angeklagte dadurch nicht beschwert. Gegenstand der Bindung des Berufungsgerichtes an den "Ausspruch über die Schuld des Angeklagten und über das anzuwendende Strafgesetz" ist allerdings n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurde Gheorghe Dumitru C***** der Verbrechen (A) der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 2 Z 1 erster Fall und Abs 4 StGB, (B/1) der versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1, Abs 2 Z 2 (zu ergänzen: und § 15) StGB, (B/2/a und b) der versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: und § 15) StGB, (C/2) der schweren Nötigung nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus W***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 1. September 2003 in Bruck an der Mur gewerbsmäßig Verfügungsberechtigten der B***** GmbH und der D***** GmbH jeweils zwei Packungen mit je drei Kodak-Filmen im Gesamtwert von 39,88 Euro mit Bereicherungsvorsatz weggenommen hatte, und nach dem ersten Strafsatz des § 130 StGB zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe veru... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch eines weiteren Angeklagten enthält, wurde Herbert H***** des Verbrechens der Geldfälschung nach § 232 Abs 1 StGB sowie des (richtig:) Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und nach § 232 Abs 1 StGB unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zweieinhalb Jahren verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch eine... mehr lesen...
Gründe: Boban A***** (dieser als Bestimmungs- und Beitragstäter nach § 12 zweiter und dritter Fall StGB), Manfred F***** und Erich K***** wurden des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Boban A***** (dieser als Bestimmungs- und Beitragstäter nach Paragraph 12, zweiter und dritter Fall StGB), Manfred F***** und Erich K***** wurden des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Da... mehr lesen...