Norm
StPO §282 BRechtssatz
Zulässiges Rechtsmittel nach zunächst erklärtem Verzicht möglich, wenn nicht abzuleiten ist, daß sich der Angeklagte durch seine Verzichtserklärung auch unter eine allenfalls strenge Strafe, die auf Grund nachträglicher Rechtsmittelanmeldung der Staatsanwaltschaft erfolgen könnte, unterwerfen wollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0100017Dokumentnummer
JJR_19770330_OGH0002_0130OS00015_7700000_002