Norm
StPO §282 BRechtssatz
Ein Widerspruch des Angeklagten gegen die Einlegung des Rechtsmittels seitens des Verteidigers bedeutet einen vom Angeklagten abgegebenen Rechtsmittelverzicht und, soferne das Rechtsmittel durch den Verteidiger bereits angemeldet oder ausgeführt wurde, eine Zurückziehung des Rechtsmittels.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0099972Dokumentnummer
JJR_19740529_OGH0002_0090OS00046_7400000_002