Norm: AußStrG §9 IGBG §122 B
Rechtssatz: Als Erbe zum Rekurs berechtigt ist im Grundbuchsverfahren nur derjenige, der schon eine Erbserklärung abgegeben hat und dessen Erbserklärung vom Gericht angenommen wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 432/60 Entscheidungstext OGH 15.12.1960 5 Ob 432/60 EvBl 1961/104 S 156 5 Ob 159/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG 2005 §44AußStrG 2005 §45AußStrG §45 Abs3
Rechtssatz: Auch für Rechtsmittel im Außerstreitverfahren gilt die Voraussetzung des Rechtsschutzinteresses. Die Frage nach dem Rekursinteresse betrifft die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichs... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat auf Antrag der Mutter Dorrit Maria S***** dem Vater Dipl.Kfm. Hans S*****, in dessen Pflege sich die Kinder seit der Scheidung der Ehe befinden, aufgetragen, die Kinder am 24. 12. 1959 um 14 Uhr der Mutter zu übergeben, und dieser, dafür zu sorgen, dass die Kinder am selben Tage um 19 Uhr pünktlich dem Vater in dessen Wohnung wieder zurückgebracht werden. Der Beschluss wurde gemäß § 12 AußStrG sogleich in Vollzug gesetzt. Der am 5. 1. 1960 vom Vater e... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Zur Parteistellung und Rekurslegitimation im Verlassenschaftsverfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 325/60 Entscheidungstext OGH 09.11.1960 1 Ob 325/60 JBl 1961,367 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0006403 Dokumentnummer JJR_19601109_OGH0002_0010OB0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1HGB §145 HGB §335
Rechtssatz: Die stillen Gesellschafter einer OHG sind im Verfahren zur Löschung der offenen Handelsgesellschaft zu einer vor dem Registergericht stattfindendn mündlichen Verhandlung zu laden. Entscheidungstexte 1 Ob 240/60 Entscheidungstext OGH 07.10.1960 1 Ob 240/60 EvBl 1961/24 S 44 Europea... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat verfügt, dass zu den zur Klärung und Entscheidung der Frage, ob der Gesellschafter Hans A***** berechtigt ist, die Firma Joh. A***** ohne Liquidation zu übernehmen oder ob durch den Tod des seinerzeitigen Gesellschafters Adolf A***** der Liquidationsfall eingetreten ist, anzuberaumenden Tagsatzungen die Erben nach Conrad A***** sen., Margarethe H*****, Dr. Wilhelm H*****, Dr. Ing. Hans H*****, Dr. Richard H***** und Dr. Vilma A***** nicht zugelassen w... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2c
Rechtssatz: Keine Zurückweisung eines die Parteistellung betreffenden Rechtsmittels mangels Parteistellung, es sei denn, daß der Zweck des Rechtsmittels über die Feststellung der Parteistellung hinausgeht. Entscheidungstexte 6 Ob 282/60 Entscheidungstext OGH 02.09.1960 6 Ob 282/60 6 Ob 462/60 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z6 GAußStrG §9 A2AußStrG §10 AJWG §29JWG §31 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob die angeordnete vorläufige Fürsorgeerziehung in eine endgültige umzuwandeln oder aber aufzuheben sei, ist nach dem Sachverhalt zur Zeit der Beschlußfassung zu beurteilen. Das Außerstreitverfahren wird nicht vom Unmittelbarkeitsgrundsatz beherrscht. In diesem Verfahrensbereich hat das Rekursgericht nicht nur die Rechts-, sondern auch die Sachlage zu... mehr lesen...
Josef W. ist am 22. Februar 1958 gestorben. Er war mit Elisabeth W. verheiratet, hatte aber keine Kinder. Der Erblasser hinterließ einen notariellen Erbvertrag und ein wechselseitiges Testament vom 29. April 1931 und eine letztwillige Erklärung vom 30. Juli 1949. In der letzteren, betitelt "gemeinschaftliches gegenseitiges Testament", setzten sich die beiden Ehegatten Josef W. und Elisabeth W. gegenseitig als Alleinerben ein und verfügten weiters, daß nach dem Tod des überlebenden Ehe... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 HAußStrG §9 E5
Rechtssatz: Dem Verlassenschaftsgläubiger, dem die Absonderung nach § 812 ABGB, wenn auch noch nicht rechtskräftig, bewilligt wurde, muß ein Rekursrecht gegen Verfügungen des Verlassenschaftsgerichtes, mit denen in seine Rechte als Absonderungsgläubiger eingegriffen wird, zugebilligt werden. Das gilt insbesondere bei Beschlüssen, durch die Vermögenswerte aus der Masse, durch deren Absonderung für die Befriedigung ... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aktenlage ist folgender Sachverhalt unbestritten: Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und Miteigentümer verschiedener Liegenschaften der Kat. Gem. O***** und A***** und der Kat.Gem. H***** in Österreich. Diese Liegenschaftsanteile sind gemäß Art 22 des Staatsvertrages, BGBl Nr 152/55 Eigentum der Republik Österreich geworden. Der Erblasser setzte im Testament vom 28. 1. 1946 zu seinen Alleinerben seinen Neffen Herzog Albrecht Eugen von W***** ein, verm... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Q
Rechtssatz: Wird dem Rekurs einer Partei stattgegeben, so kann sie die Entscheidung des Rekursgerichtes nicht deshalb bekämpfen, weil eine andere Person, der angeblich keine Parteistellung zukommt, denselben Erfolg mit einem Rechtsmittel erreicht hat. Entscheidungstexte 3 Ob 156/60 Entscheidungstext OGH 27.04.1960 3 Ob 156/60 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AAußStrG §9AußStrG §19
Rechtssatz: Das Vormundschaftsgericht darf dem Pächter, der ein Geschäftslokal von der aus dem Mündel und seiner Mutter bestehenden OHG gepachtet hat, ohne Zustimmung der Mitgesellschafterin keine Aufträge erteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 79/60 Entscheidungstext OGH 16.03.1960 1 Ob 79/60 EvBl 1960/166 S 300 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 F
Rechtssatz: Der beschränkt Entmündigte hat ein Beschwerdeinteresse an der Wiederherstellung des erstgerichtlichen Beschlusses, daß eine Ermächtigung zur Prozeßführung gemäß § 2 ZPO nicht erforderlich ist. Entscheidungstexte 6 Ob 72/60 Entscheidungstext OGH 09.03.1960 6 Ob 72/60 EvBl 1960/219 S 392 = JBl 1960,501 ... mehr lesen...
Der wegen Geisteskrankheit (Querulantenwahnes) beschränkt entmundigte Florian W. führt zu 8 Cg 2/59 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Kläger, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Helmut P., gegen die Firma S. & Co. wegen 20.000 S s. A. einen Rechtsstreit, in dem er verschiedene Ansprüche aus seiner Tätigkeit als selbständiger Handelsagent dieser Firma geltend macht. Das Prozeßgericht hat dem Rechtsanwalt gemäß § 6 ZPO. aufgetragen, die Ermächtigung zur Prozeßführu... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs1 BABGB §169dABGB §178 DABGB §217AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die Stellung der nächsten Verwandten und des Vaters eines außerehelichen Kindes und ihre Rekurslegitimation im Vormundschaftsverfahren. Dem Bruder der außerehelichen Mutter des Minderjährigen, dem der Minderjährige über Vorschlag des Vormundes in Pflege gegeben werden soll, ist in diesem Verfahren ebenso wie dem außerehelichen Vater ein Rekursrecht zuzubilligen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Wurde der eheliche Vater durch eine im Sinne des § 178 ABGB getroffenen angemessene Verfügung gemäß § 149 ABGB von der Verwaltung des Vermögens des Minderjährigen ausgeschlossen, kann ihm sowohl in diesem die Vermögensverwaltung des Minderjährigen betreffenden Teile des Verlassenschaftsverfahrens als auch hinsichtlich der Rechunungslegung des Verwalters an das Kuratelsgericht Parteistellung im Sinne ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat in seinem Beschluß den Endausweis (§ 172 AußStrG.), welcher von dem mit rechtskräftigem Beschluß vom 21. November 1958 für den mj. Heinz C. bestellten Vermögensverwalter Dr. T. verfaßt wurde, sowie die Rechnungslegung des Verwalters an das Kuratelsgericht abhandlungs- und kuratelsbehördlich genehmigt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des ehelichen Vaters Franz C. Folge, hob den erstgerichtlichen Beschluß auf und trug dem Erstgericht eine neuerliche, nach Ergänzun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Q
Rechtssatz: Wer eine Verfügung beantragt hat, kann sich durch sie nicht beschwert erachten (SZ 8/194). Entscheidungstexte 1 Ob 8/60 Entscheidungstext OGH 20.01.1960 1 Ob 8/60 5 Ob 247/66 Entscheidungstext OGH 22.09.1966 5 Ob 247/66 7 Ob 309/03x Entsche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 GTEG §14
Rechtssatz: Wer sich in ein Todeserklärungsverfahren, insbesondere nach Erlassung eines Ediktes, nicht durch eine Bekundung seines besonderen Interesses eingeschaltet hat, kann keinen Anspruch darauf erheben, daß ihm das Gericht den über Antrag eines Berechtigten und nach Verständigung der StA gefaßten Beschluß zustellt. Will er den Beschluß zur Wahrung eigener Interessen bekämpfen, also nachträglich dem Gericht bisher... mehr lesen...
Norm: ABGB §181aAußStrG §9 B1JWG §14JWG §17JWG §24
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde ist an einem Verfahren zur Entscheidung über die Bestätigung und pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines vom ehelichen Vater des Wahlkindes mit dem Wahlvater geschlossenen Adoptionsvertrages nicht beteiligt; sie hat auch kein Rekursrecht. Entscheidungstexte 2 Ob 548/59 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D2AußStrG §9 IEO §382 Z6 II6GBG §93GBG §122
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses des Grundeigentümers gegen die Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes, auch wenn dieses Verbot noch vor der Rekurserhebung und daher auch vor der Entscheidung des Rekursgerichtes auf Ansuchen dessen, der das Verbot durch einstweilige Verfügung erwirkt hatte, wieder gelöscht worden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364cAußStrG §9 IGBG §122
Rechtssatz: Der Rekurs des Grundeigentümers gegen den Beschluß, mit dem ein auf seiner Liegenschaft einverleibtes Veräußerungs- und Belastungsverbot auf Antrag des Berechtigten wieder gelöscht wird, ist zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 399/59 Entscheidungstext OGH 02.09.1959 5 Ob 399/59 EvBl 1959/366 S 605 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §122
Rechtssatz: Dem Liegenschaftseigentümer, dessen Rechte durch eine Eintragung im Grundbuch berührt werden, kommt die Legitimation zum Rekurs gegen diese Eintragung auch dann zu, wenn sie auch auf seinen Antrag erfolgt war. Die Frage, ob er sich durch die Eintragung beschwert erachten kann, weil er selbst den Antrag zu den sodann bewilligten Eintragungen gestellt hat, ist eine Frage des materiellen Rechtes, über die mit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QAußStrG §19 Abs1
Rechtssatz: Wenn § 19 AußStrG von Parteien spricht, so ist der Ausdruck hier im weitesten Sinne zu nehmen. Sobald eine der durch die Auskunftspflicht getroffenen Personen dieser Pflicht nicht nachkommt, nimmt das konkrete Verfahren seine Richtung eben auch gegen sie, das heißt sie können mit Aufträgen und Strafen belegt werden, haben dagegen Rechtsmittel usw. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J3GmbHG §45
Rechtssatz: Gegen einen Beschluß nach § 45 GmbHG steht auch einem kollektiv zeichnungsberechtigten Geschäftsführer allein ein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 3 Ob 129/59 Entscheidungstext OGH 13.05.1959 3 Ob 129/59 6 Ob 10/82 Entscheidungstext OGH 03.02.1983 6 Ob 10/82 Vgl aber; Veröff:... mehr lesen...
Norm: AktG §102AktG §148AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE5AußStrG §9 J2SEBG §12SEBG §23
Rechtssatz: Der einzelen Aktionär ist nicht legitimiert, einen Antrag auf Ablehnung der Eintragung der Umstellungsbeschlüsse zu stellen. Dies gilt auch für den Fall, daß der Aktionär gegen frühere Organbeschlüsse eine Nichtigkeitsklage erhoben hat, die noch nicht erledigt ist. Die Legitimation zur Antragstellung ist von Amts wegen zu prüfen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §181aAußStrG §9 PAußStrG §11 Abs1PStG §45 ff
Rechtssatz: Soweit nicht die Bestimmungen des PStG zur Anwendung kommen, läuft die Frist zur Anbringung eines Rekurses gegen den Bestätigungsbeschluß im Adoptionsverfahren ab Zustellung des Beschlusses an die am Verfahren Beteiligten; das gilt auch für die - von der Bestätigung der Adoption seinerzeit nicht verständigte - Aufsichtsbehörde (Landesregierung als Matrikenaufsichtsbehörde). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §122 B
Rechtssatz: Sofern sich weder aus dem Grundbuch noch aus dem Gesetz ergibt, daß ein Grundstück als öffentliches Gut im Eigentum einer bestimmten Gebietskörperschaft steht, steht jeder Gebietskörperschaft gem § 9 AußStrG das Rekursrecht gegen Beschlüsse des Grundbuchsgerichtes zu, wenn durch die bewilligte Eintragung das Eigentum am Grundstück berührt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Zum Gutsbestand der EZ. 520 KG. T. gehört das Grundstück 193/4 Wiese. Im B-Blatt der Grundbuchseinlage ist nur die Eigenschaft der Liegenschaft als öffentliches Gut ersichtlich gemacht. Nunmehr beantragt Hilda K. auf Grund der von der Finanzprokuratur namens der Republik Österreich ausgestellten Aufsandungserklärung vom 8. Mai 1958, in der festgehalten ist, daß Hilda K. das Grundstück außerbücherlich ersessen habe, und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes H. vom 9. Juli ... mehr lesen...