Die P.'sche Stiftung, der mj. Emanuel R. und die übrigen Miteigentümer der Liegenschaft EZ. X. der KG. W. verkauften diese Liegenschaft der Stadt Wien. Die genannte Stiftung war bei Abschluß des Kaufvertrages durch den Leiter der Abteilung 12 des Magistrates der Stadt Wien vertreten. Der gemäß § 109 (2) JN. zur Genehmigung des Kaufvertrages in Ansehung des mj. Emanuel R. dem Landesgericht für ZRS. Wien vorgelegte Vormundschaftsakt über den Minderjährigen wurde von dem Gerichtshofe d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §257 Abs2
Rechtssatz: Das dem minderjährigen Wahlkind durch § 257 Abs 2 AußStrG eingeräumte Recht, nach der Vollendung des 14. Lebensjahres im Adoptionsverfahren selbständig vor Gericht zu handeln, umfaßt auch das Recht, selbst - nicht nur durch den gesetzlichen Vertreter - ein Rechtsmittel zu ergreifen. Entscheidungstexte 8 Ob 204/65 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §1 Abs2AllgGAG §31AllgGAG §62AußStrG §9 I
Rechtssatz: Zur Rekurslegitimation der Finanzprokuratur im Verfahren zur Einbücherung öffentlichen Gutes. Entscheidungstexte 5 Ob 269/65 Entscheidungstext OGH 21.10.1965 5 Ob 269/65 Veröff: EvBl 1966/83 S 102 5 Ob 161/67 Entscheidungstext OGH 08.11.1967 5 Ob 161/67 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Ein Verfahrensfremder wird nicht schon dadurch Beteiligter, daß er zu einer Tagsatzung im Abhandlungsverfahren geladen wird, Anträge stellt oder eine Stellungnahme bezieht. Entscheidungstexte 5 Ob 238/65 Entscheidungstext OGH 13.10.1965 5 Ob 238/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2AußStrG 2005 §45 IIA2
Rechtssatz: In besonders gelagerten Fällen, wenn es im Interesse des Pflegebefohlenen notwendig ist, muss den nächsten Angehörigen ein Rekursrecht zugebilligt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 326/65 Entscheidungstext OGH 10.10.1965 7 Ob 326/65 8 Ob 54/69 Entscheidungstext OGH 15.04.1969 8 Ob 54/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs1 AAußStrG §9 A2AußStrG §10 AZPO §416 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 416 Abs 2 ZPO kann im Außerstreitverfahren zumindest insoweit nicht analog angewendet werden, als der entscheidende Richter einem Rechtsmittel gegen seinen Beschluß - sei es auch auf Grund neuen Tatsachenvorbringens - noch selbst stattgeben könnte, er aber zum Schutz der Interessen eines Pflegebefohlenen auch zu amtswegigem Einschreiten verpflichtet ... mehr lesen...
Der Kaufmann Walter B. legte am 15. März 1963 einen notariellen Vertrag vom 19. Februar 1963, mit dem er die ihm gehörige Liegenschaft EZ. 640 Gb. O. samt Haus und Inventar je zur Hälfte seiner Gattin und seinem am 29. Dezember 1962 geborenen Sohn Walter B. jun. schenkte, zur pflegschaftsbehördlichen Genehmigung vor. Für den mj. Walter hatte Leopoldine B., die im Vertrag als Kollisionskurator bezeichnet worden war, die Urkunde unterschrieben. Über Vorladung des Erstrichters erschien... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5
Rechtssatz: Ein betreibender Gläubiger, der einen Exekutionstitel auf Ausfolgung eines durch den Verlassenschaftsrichter gesperrten Vermögens (auf ein Konto einer Sparkasse erlegter Geldbetrag) hat, ist legitimiert, die Ausfolgung dieses Vermögens bzw die Aufhebung der Sperre vom Verlassenschaftsrichter zu verlangen und gegen einen, seinen Antrag abweisenden Beschluß Rekurs zu erheben. Auf ihn findet der allgemeine Grundsatz... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 P1.EVzPStG §22 Abs5PStG §31
Rechtssatz: Der für den Sitz des Vormundschaftsgerichtes, das die Legitimierung des Kindes festgestellt und die Beischreibung am Rand des Geburtseintrages angeordnet hat, zuständigen höheren Verwaltungsbehörde steht ein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 8 Ob 265/65 Entscheidungstext OGH 21.09.1965 8 Ob 265/65 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §14 A4AußStrG 2005 §57 Z5AußStrG 2005 §64AußStrG 2005 §66 Abs1 AV
Rechtssatz: Auch im Außerstreitverfahren ist der OGH nur Rechtsinstanz und nicht Tatsacheninstanz; er kann daher Ergänzungsaufträgen des Rekursgerichtes nicht entgegentreten. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit ei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die Rekurslegitimation des ehelichen Vaters gegen den Beschluß, mit welchem die eheliche Mutter zur Sachwalterin für die ehelichen Kinder bestellt wird, ist gegeben. Entscheidungstexte 2 Ob 283/65 Entscheidungstext OGH 16.09.1965 2 Ob 283/65 EvBl 1966/172 S 213 6 Ob 129/71 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die am 9. Juni 1961 verstorbene Felicitas D. war eine Adoptivtochter der vor ihr verstorbenen Ehegatten Josef und Anna B. Diese haben im Punkt 5 der zwischen ihnen abgeschlossenen Ehepakte vom 18. Mai 1909 in der Form eines Erbvertrages und eines wechselseitigen Testamentes verfügt, daß Nacherbin nach ihnen als gegenseitigen Universalerben ihre Adoptivtochter Maria Felicitas B. (Felicitas D.) sein soll. Im Punkt 9 der Ehepakte haben die Ehegatten für den Fall, als ihre Adoptivtochter ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §8
Rechtssatz: Einem nach § 8 EntmO bestellten vorläufigen Beistand kommt jedenfalls dann keine Rekurslegitimation im Verfahren über seine Bestellung zu, wenn er noch nicht rechtskräftig zum vorläufigen Beistand bestellt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 262/65 Entscheidungstext OGH 28.07.1965 2 Ob 262/65 7 Ob 101/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5AußStrG §73
Rechtssatz: Verlassenschaftsgläubiger (hier geschiedener Gatte), der Eigentümeransprüche an einem Teil der an Zahlungsstatt überlassenen Möbel erhebt, ist Beteiligter und daher zum Rekurs gegen den Beschluß, mit welchem der Nachlaß an Zahlungsstatt überlassen wurde, legitimiert. Entscheidungstexte 6 Ob 162/65 Entscheidungstext OGH 11.06.1965 6 Ob ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 23. Februar 1965 den Nachlaß der Gerlinde K., welcher nach der mit Rudolf K., dem Vater der Verstorbenen, aufgenommenen Todfallsaufnahme aus Pretiosen, Kleidung, Wäsche und einer Wohnungseinrichtung im angenommenen Wert von 2950 S besteht, dem Rudolf K. auf Abschlag seiner Forderung an Beerdigungskosten, Kranzkosten und Auslagen für Trinkgelder u. dgl. im Gesamtbetrag von 3520 S an Zahlungsstatt überlassen. Dieser Beschluß wurde u. a. dem Friedrich... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §114VersVG §4
Rechtssatz: Keine Rekurslegitimation des Versicherers gegen den Beschluß auf Ergänzung des eidesstättigen Vermögensbekenntnisses, wonach die Erbin berechtigt ist "über die Volksunfall-Versicherungs(inhaber)polizze frei zu verfügen". Entscheidungstexte 7 Ob 139/65 Entscheidungstext OGH 26.05.1965 7 Ob 139/65 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 D1
Rechtssatz: Kein Rekursrecht der "Gesellschafterin X", wenn die Eintragung einer OHG mit der "Gesellschafterin X" und der Minderjährigen Y in Ansehung der Minderjährigen pflegschaftsbehördlich genehmigt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 102/65 Entscheidungstext OGH 26.05.1965 7 Ob 102/65 8 Ob 95/02g Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BVIaKrnt StrG LGBlKrnt 1955/24 §8Krnt StrG LGBlKrnt 1955/24 §9
Rechtssatz: Haftung eines Bundeslandes wegen Unterlassung der Sicherung einer Brücke im Zuge einer Landesstraße, so daß Fußgänger nachts abstürzen. Entscheidungstexte 2 Ob 123/65 Entscheidungstext OGH 13.05.1965 2 Ob 123/65 Veröff: ZVR 1966/60 S 72 Euro... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020AußStrG §1 B1AußStrG §9EntmO §3
Rechtssatz: Die Ermächtigung des Pflegschaftsgerichtes an den Kurator zum Widerruf einer Vollmacht greift in die Rechte des Bevollmächtigten nicht ein. Erst durch den Ausspruch des Widerrufs durch den Kurator werden die Rechte des Bevollmächtigten berührt. Ob und wie er sich dagegen zur Wehr setzen kann, ist keine Frage, die im Pflegschaftsverfahren gelöst werden könnte. Entsch... mehr lesen...
Norm: nö StrG §9nö StrG §10
Rechtssatz: Es besteht keine allgemeine gesetzliche Vorschrift dafür, daß auch dann, wenn Grundstücksteile ohne Enteignungsverfahren zu Straßenzwecken herangezogen werden, der Entschädigungsanspruch im außerstreitigen Verfahren zu behandeln sei (vgl SZ 26/220). Entscheidungstexte 7 Ob 113/65 Entscheidungstext OGH 28.04.1965 7 Ob 113/65 Veröff: ZVR 19... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E4
Rechtssatz: Ein Legatar ist nur dann Beteiligter im Verlassenschaftsverfahren (und damit rekursberechtigt), wenn durch eine Verfügung des Abhandlungsrichters unmittelbar in seine Vermögensrechte eingegriffen wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 130/65 Entscheidungstext OGH 27.04.1965 8 Ob 130/65 5 Ob 54/69 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2JN §31 II
Rechtssatz: Keine Antragslegitimation nach § 31 JN im Abhandlungsverfahren vor Abgabe einer Erbserklärung. Entscheidungstexte 5 Nd 61/65 Entscheidungstext OGH 22.04.1965 5 Nd 61/65 5 Nd 68/66 Entscheidungstext OGH 28.07.1966 5 Nd 68/66 5 Nd 47/68 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2AußStrG §121
Rechtssatz: Ein Erbanwärter hat vom Zeitpunkt an, in dem er seine Erklärung abgegeben hat, der entnommen werden kann, er strebe als Erbe den Erwerb des Nachlasses an, auch wenn die Erklärung erst im Rekurs ohne Angabe des Erbrechtstitels und ohne Angabe des Erbrechtstitels und ohne Angabe, ob sie unbedingt oder bedingt abgegeben wird, erfolgte, bis zur rechtskräftigen Zurückweisung dieser Erklärung ein Rekursrech... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Durch den Auftrag des Vormundschaftsgerichtes an den Kollisionskurator, den Anspruch der Minderjährigen aus einer der letzteren und der Witwe zukommenden Versicherungssumme durch Klage festzustellen, wird in die Rechte der Witwe nicht eingegriffen. Entscheidungstexte 8 Ob 96/65 Entscheidungstext OGH 30.03.1965 8 Ob 96/65 NZ 1966,12... mehr lesen...
Die Firma Philipp K. brachte am 8. Februar 1957 gegen den mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 7. Dezember 1954 beschränkt entmundigten Gerald P. beim Arbeitsgericht Klagenfurt eine Klage auf Zahlung von 177.670.10 S s. A. ein, weil sich der Genannte in der Zeit vom 18. Dezember 1950 bis zum 8. Februar 1954 als Lohnbuchhalter dieser Firma insgesamt 321.746.10 S, von denen der eingeklagte Betrag noch ausstehe, zugeeignet habe. Bei der Verhandlungstagsatzung am 25. Februar 1... mehr lesen...
Begründung: Der Erleger war Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Erstgegners Andreas Z*****. Er erlegte den Betrag von 48.599,60 S bei Gericht und führte aus, dass diese Geldsumme ihm nach Aufhebung des Konkurses als Rest der Masse geblieben sei. Der frühere Gemeinschuldner habe die Forderung auf Ausfolgung dieses Betrages seiner Tochter Maria W***** abgetreten. Aus verschiedenen Gründen habe der Erleger Bedenken, ihr diesen Betrag zu bezahlen, insbesondere weil der Verda... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §74KO §81
Rechtssatz: Zur Rekurslegitimation des Masseverwalters im Verlassenschaftskonkurs gegen Beschlüsse des Abhandlungsgerichtes. Entscheidungstexte 5 Ob 2/65 Entscheidungstext OGH 28.01.1965 5 Ob 2/65 EvBl 1965/273 S 406 = JBl 1965,626 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10
Rechtssatz: Rekurslegitimation des Verlassenschaftskurators, der seine Enthebung aus dem Grunde anstrebt, weil zur Wahrung der Rechte des überschuldeten Nachlasses (als Gemeinschuldner) nach der Eröffnung des Konkurses eine Vertretung ausschließlich durch den bestellten Masseverwalter hinreichend und zweckmäßig sein soll. Entscheidungstexte 5 Ob 2/65 Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Kindeseltern ist geschieden, die Minderjährige befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter. Am 3. 9. 1964 beantragte der eheliche Vater ihm die Minderjährige für die Zeit vom 7. bis 8. 9. 1964 zu übergeben, damit er sie zur Ablegung der Aufnahmsprüfung in eine Mittelschule bringen könne. Das Erstgericht wies dieses Begehren ab. Am 18. 9. 1964 ergriff der eheliche Vater dagegen Rekurs. Die II. Instanz gab dem Rechtsmittel aus sachlichen Erwägungen keine F... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Keine Beschwerdelegitimation des Stiefvaters gegen Verfügungen des Vormundschaftsgerichtes. Entscheidungstexte 8 Ob 359/64 Entscheidungstext OGH 12.01.1965 8 Ob 359/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0006195 Dokumentnummer JJR_19650112_OGH0002_00... mehr lesen...