Norm
ABGB §166 Abs1 BRechtssatz
Die Stellung der nächsten Verwandten und des Vaters eines außerehelichen Kindes und ihre Rekurslegitimation im Vormundschaftsverfahren. Dem Bruder der außerehelichen Mutter des Minderjährigen, dem der Minderjährige über Vorschlag des Vormundes in Pflege gegeben werden soll, ist in diesem Verfahren ebenso wie dem außerehelichen Vater ein Rekursrecht zuzubilligen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0006378Dokumentnummer
JJR_19600224_OGH0002_0060OB00047_6000000_001