Norm: AußStrG §9 FAußStrG §11 Abs2EntmO §49EntmO §65 Abs3EntmO §67 Abs1
Rechtssatz: Ein Interesse zur Erhebung des Rekurses gegen den Entmündigungsbeschluß liegt auch dann vor, wenn die Entmündigung in der Zwischenzeit aufgehoben wurde. Im Falle der Unterlassung eines Rechtsmittels gegen den Entmündigungsbeschluß durch den Zustellkurator während der ihm offenstehenden Frist ist ein vom Entmündigten nach Ablauf derselben erhobener Rekurs auch da... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §72 Abs2AußStrG 2005 §153 Abs1
Rechtssatz: Wenn das Gericht mangels eines die im § 72 Abs 2 AußStrG normierte Wertgrenze übersteigenden Vermögens den Beschluss fasst, eine Abhandlung von Amts wegen nicht einzuleiten, liegt eine anfechtbare Verfügung vor. Entscheidungstexte 6 Ob 118/63 Entscheidungstext OGH 27.06.1963 6 Ob 118/63 Veröff: EvBl 1963/435 S 580 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5
Rechtssatz: Ein Nachlaßgläubiger hat nicht das Recht, einen Beschluß des Verlassenschaftsrichters, durch den die Veräußerung von Nachlaßgegenständen unter gewissen Bedingungen angeordnet wird, anzufechten. Entscheidungstexte 7 Ob 179/63 Entscheidungstext OGH 26.06.1963 7 Ob 179/63 RZ 1963,174 European Case Law I... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Akteninhalt hatte der Erblasser zusammen mit dem Rekurswerber Ing. Ferdinand G***** in Ried i. I. eine Kraftfahrzeugwerkstätte betrieben. Im Zuge des Abhandlungsverfahrens wurde eine Bilanz erstellt, die Ing. G***** nicht anerkannte. Der mit der Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung betraute Gerichtskommissär legte die Bilanz aber dennoch dem Inventar zugrunde. Mit Beschluß vom 31. 10. 1961, ON 29, wurde der Nachlaß der erblasserischen Witwe und der erblas... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1IngKG allgZivTG allgm
Rechtssatz: Rekurslegitimation der Ingenieurkammer nach den Bestimmungen des Kammergesetzes (RGBl Nr 3/1913) und des Ziviltechnikergesetzes (BGBl Nr 146/1957 bzw Nr 155/1958). Entscheidungstexte 6 Ob 115/63 Entscheidungstext OGH 12.06.1963 6 Ob 115/63 EvBl 1963/344 S 468 European Case Law... mehr lesen...
Am 25. Mai 1962 stellten Gustav B. und Johann C. beim Handelsgericht W. den Antrag auf Eintragung der Firma T.-Architektur-Gesellschaft m. b. H. in das Handelsregister. Mit Beschluß vom 28. Mai 1962 verfügte der Erstrichter diese Eintragung. Auf Grund einer von der zuständigen Ingenieurkammer erhobenen Vorstellung faßte der Erstrichter einen Beschluß, dessen "Spruch: " folgenden Wortlaut hat: "Der von der Ingenieurkammer ... erhobenen Vorstellung wird Folge gegeben. Gemäß § 141 des Gese... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1NO 1955 §188
Rechtssatz: Maßnahmen nach § 188 Abs 1 NO 1955 sind nicht Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens. Entscheidungstexte 7 Ob 135/63 Entscheidungstext OGH 15.05.1963 7 Ob 135/63 RZ 1963,159 = EvBl 1963/349 S 472 = NZ 1964,183 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0006104 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 P1.DVPStG §22 Abs5PStG §31
Rechtssatz: Rekurslegitimation des Amtes der Landesregierung gegen Beischreibungsbeschlüsse nach § 31 PStG. Entscheidungstexte 7 Ob 100/63 Entscheidungstext OGH 24.04.1963 7 Ob 100/63 7 Ob 101/63 Entscheidungstext OGH 24.04.1963 7 Ob 101/63 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QKO §120KO §176
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Freihandkäufers im Konkursverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 98/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1963 5 Ob 98/63 RZ 1963,136 = EvBl 1963/367 S 497 = SZ 36/59 8 Ob 2114/96g Entscheidungstext OGH 17.10.1996 8 Ob 2114/96g Vgl aber; Beisatz: Dies gilt aber dann nicht, we... mehr lesen...
Der Gemeinschuldner, über den am 22. Februar 1962 der Konkurs eröffnet wurde, ist u. a. Eigentümer der Liegenschaft EZ. 47 KG. St. L., bestehend aus dem Hause Nr. 17 in der B.straße 17 samt Garten und Vorgarten. Am 20. November 1961 wurde auf seinen Antrag die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Rechtswirksamkeit bis einschließlich 21. November 1962 angemerkt. Den Rangordnungsbescheid behielt der Gemeinschuldner und er wurde von ihm nach der Eröffnung des Konkurses dem M... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß die beiden klagenden Parteien je zu 1/16, die erstbeklagte Partei zu 10/16 und die zweitbeklagte Partei zu 4/16 Eigentümer der Liegenschaften EZ. 21 und 186, KG. X., EZ. 363, KG. Y., und EZ. 297, KG. Z. sind. Das Erstgericht hob die Eigentumseigenschaft der beiden klagenden und der beiden beklagten Parteien an diesen Liegenschaften durch gerichtliche Feilbietung auf. Es stellte fest, daß auf der EZ. 21 KG. X auf den je 4/16-Anteilen der beiden Beklagten die Rea... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2JWG §26JWG §39
Rechtssatz: Keine Parteistellung des Ehemannes der Kindesmutter im Verfahren zur Aufhebung der gerichtlichen Erziehungshilfe. Entscheidungstexte 5 Ob 35/63 Entscheidungstext OGH 21.02.1963 5 Ob 35/63 2 Ob 286/65 Entscheidungstext OGH 07.10.1965 2 Ob 286/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HaAußStrG §9 A1AußStrG §19
Rechtssatz: Wenn die Auslegung des von den Eltern des Kindes vergleichsweise geregelten Besuchsrechtes des einen Elternteiles strittig ist und das Gericht dem erziehungsberechtigten Elternteil einen Auftrag unter Androhung einer Ordnungsstrafe erteilt, dem anderen Teil das Besuchsrecht zu ermöglichen, dann liegt eine nach § 9 AußStrG anfechtbare Verfügung des Gerichtes und nicht eine bloße Androhung e... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern des Kindes ist seit 15. Februar 1962 geschieden. Auf Grund eines pflegschaftsbehördlich genehmigten Übereinkommens zwischen den Eltern blieb das Kind, das jetzt acht Jahre alt ist, in Pflege und Erziehung des Vaters, während der Mutter ein Besuchsrecht grundsätzlich in der Weise eingeräumt wurde, daß das Kind zweimal im Monat womöglich zum Wochenende und die halben Ferienzeiten bei ihr sein sollte. Die Bestimmung der Zeit und des Ortes der Zusammenkunft wurde der Mu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 D1
Rechtssatz: Keine Parteistellung des außerehelichen Kindes im Verfahren zur Genehmigung des Anerkenntnisses der außerehelichen Vaterschaft durch einen Minderjährigen. Entscheidungstexte 7 Ob 356/62 Entscheidungstext OGH 19.12.1962 7 Ob 356/62 EvBl 1963/96 S 134 5 Ob 95/71 Entscheidungstext OGH 21.04.1971 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: Kein Unterschied zwischen Tatirrtum und Rechtsirrtum. Jeder Irrtum ist daher geeignet, die Zurechnung zur Schuld auszuschließen, falls er entschuldbar ist. (SSt XXXV/33). Entscheidungstexte 9 Os 199/62 Entscheidungstext OGH 14.12.1962 9 Os 199/62 Veröff: SSt XXXIII/72 9 Os 72/66 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dZPO §520 E4
Rechtssatz: Eine unrichtige Bezeichnung des Rekursgerichtes bildet keinen Grund zur Zurückweisung des Rechtsmittels. Entscheidungstexte 3 Ob 154/52 Entscheidungstext OGH 07.11.1962 3 Ob 154/52 7 Ob 115/69 Entscheidungstext OGH 02.07.1969 7 Ob 115/69 1 Ob 658/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §760AußStrG §9 E8AußStrG §130
Rechtssatz: Der Republik Österreich, die im Verlassenschaftsverfahren die Herausgabe von Nachlaßgegenständen begehrt, die dem Erblasser seinerzeit eingeantwortet wurden, obwohl die Voraussetzungen für eine Erbloserklärung im Sinne der §§ 760 ABGB und 130 AußStrG vorgelegen wären, kommt keine Parteistellung und Rekurslegitimation zu. Vielmehr hat sie ihre Ansprüche im Klageweg geltend zu machen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Beschwerdeberechtigung eines Dritten im Verlassenschaftsverfahren gegen Beschlüsse des Verlassenschaftsgerichtes, durch die in sein bücherliches Recht eingegriffen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 200/62 Entscheidungstext OGH 19.09.1962 1 Ob 200/62 Veröff: SZ 35/94 5 Ob 238/65 Entscheidungstext OGH 13.10.19... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §174
Rechtssatz: Aus demPrinzig, die Rechtskraft der Einantwortung heile Mängel des Abhandlungsverfahrens, kann nicht abgeleitet werden, daß ein vor Rechtskraft der Einantwortung eingebrachter Rekurs gegen einen im Abhandlungsverfahren ergangenen Beschluß nicht mehr mertorisch erledigt werden brauche (ähnlich wie 7 Ob 329/56). Entscheidungstexte 6 Ob 223/62 E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5AußStrG §72
Rechtssatz: Den Nachlaßgläubigern steht kein Recht auf Einleitung einer Verlassenschaftsabhandlung oder eines Ausfolgungsverfahrens zu. Entscheidungstexte 8 Ob 284/62 Entscheidungstext OGH 04.09.1962 8 Ob 284/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0006619 D... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2f
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren gilt das Verbot der reformatio in peius nicht uneingeschränkt, vor allem dort nicht, wo auf Grund besonderer gesetzlicher Bestimmungen auch von amtswegen einzuschreiten ist. Entscheidungstexte 6 Ob 230/62 Entscheidungstext OGH 31.07.1962 6 Ob 230/62 JBl 1963,213 7 Ob 201/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Gegen die Auswahl der Person des Verlassenschaftskurators steht den Beteiligten das Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 178/62 Entscheidungstext OGH 12.07.1962 5 Ob 178/62 EvBl 1962/498 S 634 6 Ob 149/70 Entscheidungstext OGH 17.06.1970 6 Ob 149/70 2 Ob 56/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1EntmO §4
Rechtssatz: Ein beschränkt Entmündigter kann im Pflegschaftsverfahren selbständig Anträge stellen und Rechtsmittel ergreifen. Entscheidungstexte 7 Ob 211/62 Entscheidungstext OGH 27.06.1962 7 Ob 211/62 8 Ob 10/67 Entscheidungstext OGH 31.01.1967 8 Ob 10/67 Entgegengesetzt; Ebenfalls entgegenge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG §9 A2cAußStrG §9 C1ZPO §111ZPO §116 IV
Rechtssatz: Der Zustellungskurator ist nicht berechtigt, für die abwesende Mutter der Kinder ein Rechtsmittel gegen den Beschluß zu erheben, mit welchem der Antrag der Mutter, die Kinder ihr in Pflege und Erziehung zu übertragen, abgewiesen wird, soferne der Bestellung des Zustellkurators die Bestimmung des § 111 ZPO entgegensteht. Anmerkung § 111 ZPO aufgehobe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §119 Z1GBG §122
Rechtssatz: Wurde dem Grundbuchsgesuch des Dienstbarkeitsberechtigten in I. Instanz stattgegeben, das Gesuch in II. Instanz abgewiesen, so ist die Rekurslegitimation der Grundeigentümerin mit Rücksicht auf § 119 Z 1 GBG zu bejahen. Entscheidungstexte 5 Ob 109/62 Entscheidungstext OGH 14.06.1962 5 Ob 109/62 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fZPO §526 D1
Rechtssatz: Ist die Behebung des erstinstanzlichen Beschlusses aus einem formellen Mangel erfolgt, dann kann der OGH über den Revisionsrekurs nicht sachlich entscheiden (SZ 32/40). Entscheidungstexte 8 Ob 158/62 Entscheidungstext OGH 05.06.1962 8 Ob 158/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2
Rechtssatz: Gegen die in der Substitutionsabhandlung getroffene Anordnung, welche Vermögenswerte in das Hauptinventar der Substitutionshandlung einzubeziehen sind, steht auch dem hinsichtlich des frei vererblichen Vermögens eingesetzten Erben des Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 84/62 Entscheidungstext OGH 11.04.1962 5 Ob 84/62 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E7GBG §122 BGBG §136
Rechtssatz: Zur Frage der Einschreiterbefugnis des fideikommissarischen Nacherben auf Löschung von zugunsten des fideikommissarischen Vorerben eingetragenen Eigentumsbeschränkungen. Entscheidungstexte 5 Ob 441/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1962 5 Ob 441/61 RZ 1962,174 = EvBl 1962/426 S 526 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §148AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die eheliche Mutter ist nicht antragsberechtigt, wenn zwischen mündigen Minderjährigen und dem ehelichen Vater hinsichtlich der Berufswahl Meinungsverschiedenheit besteht. Entscheidungstexte 7 Ob 117/62 Entscheidungstext OGH 21.03.1962 7 Ob 117/62 RZ 1962,170 = EvBl 1962/390 S 488 6 Ob 112/70 ... mehr lesen...