Begründung: Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 30.Oktober 1985 für die serbische griechisch-orientalische K*** Z*** H*** S*** in Wien gemäß § 12 Abs.1 OrthG einen Rechtsanwalt zum Kurator bestellt (Einzelheiten können der Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung vom 6.November 1986, 6 Ob 666/86 = ON 49 a entnommen werden). Der Kurator legte am 17.Februar 1987 für die Zeit vom 30. Oktober 1985 bis 31.Dezember 1986 Rechnung. Für diesen Zeitraum begehrte er als Belohnung einen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 24.10.1953 die Ehe geschlossen, sie leben seit dem Jahre 1962 getrennt. Die Klägerin arbeitete zuletzt von 1969 bis 1978 als Aufräumerin bei den P*** in Weiz. Sie erlitt bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen und ist seither nicht mehr berufstätig. Seit 1982 bezieht sie auf die Dauer unveränderter persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse Leistungen nach dem steiermärkischen Sozialhilfegesetz im Betrag von S 2.580 monatlich... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß ON 7 wies das Landesgericht für ZRS Wien den gegen die beim dortigen Gerichtshof tätigen Richter Dr. H***, DDr. H*** und Dr. L*** gerichteten Ablehnungsantrag des Dr. Bernhard E*** als Betroffenen des Sachwalterschaftsverfahrens 2 SW 25/87 des Bezirksgerichtes Hietzing mangels Vorliegens eines zureichenden Grundes, die Unbefangenheit der genannten Richter in Zweifel zu ziehen, ab. Das vom Betroffenen angerufene Rekursgericht hielt einen tauglichen Ablehnun... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. Mai 1976 geschlossene Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner, welcher keine Kinder entstammen, wurde am 15. März 1985 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Am 9. Mai 1985 beantragte die Antragstellerin beim Erstgericht die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse derart, daß ihr die im einzelnen genannten Gegenstände als "alleineigentümlich" zugesprochen werden und der Antragsgegner schuldig erkan... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin war österreichische Staatsangehörige und hatte ihren Wohnsitz zur Zeit ihres Todes in der Schweiz. Sie hatte die Rekurswerberinnen, von denen eine minderjährig ist, in ihrem Testament je zur Hälfte als Erben ihres Vermögens eingesetzt. Die Erben haben noch keine Erbserklärung abgegeben. Das bewegliche Vermögen der Erblasserin befand sich zur Zeit ihres Todes zum Teil in der Schweiz und zum Teil in Österreich, wobei dieser Teil des Vermögens nach den bis... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Vater in Erhöhung der ihm bisher obliegenden Unterhaltsverpflichtung schuldig, zum Unterhalt der mj Sonja ab 30. April 1987 monatlich S 5.500,-- und zum Unterhalt des mj Martin ab 30. April 1987 monatlich S 4.900,-- zu bezahlen. Den Antrag des Vaters, die ihm obliegende Unterhaltsverpflichtung bis einschließlich 31. Juli 1987 für die mj Sonja mit monatlich S 5.120,-- und für den mj Martin mit monatlich S 4.420,-- und ab 1. August 1987 mit m... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der drei genannten mj. Kinder leben seit Oktober 1986 getrennt und in Scheidung. Im Verfahren über die Zuteilung der elterlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser drei Kinder an den Vater oder die Mutter bestimmte das Erstgericht mit seinem Beschluß vom 30. November 1987 (ON 58 dA) ua die Gebühren des Sachverständigen Prim. Dr. Rosemarie F*** mit S 10.295,--, wobei es den Rechnungsführer dieses Gerichtes anwies, diesen Betrag gegen nachträgliche Einhe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete Gislinde K***, die eheliche Mutter des inzwischen großjährig gewordenen Roland K***, zur Bezahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von 2.500 S ab 16. August 1985 und wies das Mehrbegehren von 500 S monatlich ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der ehelichen Mutter Folge. Es hob den erstgerichtlichen Beschluß hinsichtlich des Unterhaltszuspruchs für den Unterhaltsfestsetzungszeitraum 1. Jänner 1986 bis 20. April 1987 auf und änderte ihn im ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den monatlichen Unterhalt der beiden Minderjährigen von je S 3.800 auf S 5.100 für die mj. Doris und auf S 4.600 für den mj. Stefan. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Gegen die Entscheidung der zweiten Instanz richtet sich der Revisionsrekurs des Vaters. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 Ab.2 AußStrG sind Rekurse gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über die Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche un... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Beschluß vom 17. Juni 1987 (ON 58) aus, daß der Vater Edwin D*** verpflichtet ist, zum Unterhalt der mj. Kinder Markus, geb. 7. Juli 1971, und Ines, geb. 11. Jänner 1975, ab 3. Februar 1987 bis auf weiteres, längstens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, monatlich den Betrag von 3.000 S bzw. 2.700 S zu bezahlen. Das Erstgericht stellte fest, der Vater gehe keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nach und sei beim Arbeitsamt Graz nicht als... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. April 1984 geborene Christian P*** ist das uneheliche Kind des Johann Paul W*** und der Claudia P***; es befindet sich bei der Mutter. Gesetzlicher Vertreter ist die B*** B*** AM I***. In teilweiser Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses, mit dem die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. September 1987 von S 1.600 auf S 2.000 angehoben worden war, erhöhte das Rekursgericht die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters bloß auf S 1.800 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der am 21.April 1971 geborenen Elke T*** ist geschieden. Das Recht, die Minderjährige zu pflegen und zu erziehen, ihr Vermögen zu verwalten und sie gesetzlich zu vertreten, wurde der Mutter übertragen. Elke T*** beendete ihre Schulausbildung zunächst im Jahre 1986 und trat am 1.August 1986 eine kaufmännische Lehre an. Am 5.Oktober 1987 stellte die Mutter den Antrag, dem Vater aufzutragen, zu dem bisher von ihm geleisteten Unterhalt von monatlich DM 4... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren verheiratet, ihre Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 5.Februar 1986 aus dem Verschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin begehrt einen monatlichen Unterhalt von 8.000 S. Das Erstgericht sprach ihr für den Monat Feber 1986 6.000 S, für die Monate März bis Mai 1986 8.000 S und ab Juni 1986 6.000 S monatlich zu. Nach seinen für das Revisionsverfahren noch relevanten Feststellungen ist die Klägerin nunmehr mit Werner H*** befreunde... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies einen Ablehnungsantrag des Verpflichteten zurück. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß. Den Revisionsrekurs des Verpflichteten wies das Erstgericht als gemäß § 528 Abs. 1 Z 1 ZPO und § 24 Abs. 2 JN unzulässig zurück. Das Gericht zweiter Instanz gab dem gegen den Zurückweisungsbeschluß erhobenen Rekurs nicht Folge. Den vom Verpflichteten dagegen erhobenen Revisionsrekurs wies das Gericht zweiter Instanz als Durchlaufgericht wiederu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, daß der Streitgegenstand, über den es entschieden hat, im Zulassungsbereich liegt. Der Revisionswerber zeigt aber auch keinen Revisionsgrund auf, der nicht vom Rechtsmittelausschluß des § 502 Abs. 2 Z 1 ZPO erfaßt wäre. Danach ist gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes ein weiterer Rechtszug über die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts unzulässig. Nach der seit SZ 49/68 (... mehr lesen...
Begründung: Birgit H*** und die mj. Cornelia H*** sind die ehelichen Kinder der Christa Erika S*** und des Dr. Reinhold H***. Die Ehe der Eltern wurde am 19. Dezember 1976 geschieden. Die Pflege und Erziehung der mj. Cornelia H*** steht der Mutter zu. Das Erstgericht verpflichtete den Vater auf Grund des am 19. Februar 1986 gestellten Antrages der Mutter, für Birgit H*** ab 19. Februar 1986 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 3.260,-- und für die mj. Cornelia H*** ab 19. Febr... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14.7.1987, Jv 610-7/87-3, wies der Vorsteher des Erstgerichtes den Ablehnungsantrag des Oppositionsklägers Herbert F*** gegen den Richter des Bezirksgerichtes Dr. Friedrich J*** zurück. Die zweite Instanz gab dem Rekurs des Ablehnungswerbers nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung erhobene Revisionsrekurs ist im Hinblick auf die Bestimmungen des § 24 Abs. 2 JN und des § 528 Abs. 1 Z 1 ZPO nach ständiger ... mehr lesen...
Begründung: Klara F*** ist aufgrund eines wechselseitigen Testamentes Alleinerbin ihres am 1. August 1986 verstorbenen Ehegatten Rudolf Karl F***. In dem Testament ist festgehalten, daß die Liegenschaft der Ehegatten F*** EZ 549 KG St. Martin mit 22. Mai 1985 auf den Todesfall an ihren Enkel Martin M*** übergeben wurde und ihre Tochter Maya M*** in dem Vertrag auf ihren Pflichtteil verzichtet habe. Hinsichtlich des Pflichtteiles der zweiten Tochter Helga F*** wurde auf die Regelun... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 16. Mai 1977 geschlossen. Beide Elternteile waren ab 1978 oder 1979 durch Taufe Zeugen Jehovas. Sie beteiligten sich an deren religiösen Veranstaltungen. Beide Kinder wurden mit Willen der Eltern im Glauben der Zeugen Jehovas erzogen. Der Vater wurde Anfang 1983 aus dieser Gemeinschaft ausgeschlossen. Anfang April 1985 zog der Vater aus der ehelichen Wohnung, er nahm in der Folge mit Renate M*** eine Lebensgemeinschaft auf. Ein Scheidungsver... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den vom Vater für seine eheliche Tochter zu leistenden Unterhaltsbetrag mit 6.000 S monatlich fest. Das Gericht zweiter Instanz änderte den Beschluß des Erstgerichtes dahin ab, daß nur ein monatlicher Unterhaltsbetrag vom 5.000 S zu leisten sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz erhobene Revisionsrekurs des Vaters ist gemäß § 14 Abs2 AußStrG unzulässig, weil an den Obersten Gericht... mehr lesen...
Begründung: Das pflegebefohlene Mädchen kam am 4.Mai 1969 ebenso wie ihr etwa drei Jahre älterer Bruder als eheliches Kind zur Welt. Die im Dezember 1965 geschlossene Ehe der Eltern wurde im Jahre 1972 geschieden. Die Ausübung der elterlichen Sorgerechte steht der Mutter allein zu. Die Unterhaltsleistungen des Vaters wurden pflegschaftsgerichtlich erstmals mit dem Beschluß vom 3. November 1972 (ON 19, bestätigt mit ON 24) betraglich bestimmt und in der Folge mehrfach (ON 145/155; ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluß des Vorstehers des Erstgerichtes, mit dem dieser den Ablehnungsantrag des Klägers gegen den Richter Dr.Friedrich Jensik zurückgewiesen hatte. Den gegen den rekursgerichtlichen Beschluß vom Kläger erhobenen Revisionsrekurs wies das Gericht zweiter Instanz mit der
Begründung: zurück, daß in Ablehnungssachen ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof ausgeschlossen sei. Gegen diesen Beschluß richten sich die Rekurse des Klägers; ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Gericht zweiter Instanz hat den gegen die Bestätigung der Zurückweisung der Ablehnung des Erstrichters durch den Verpflichteten gerichteten Revisionsrekurs als unzulässig zurückgewiesen. Der dagegen erhobene Rekurs des Verpflichteten ist nicht berechtigt. Im vorliegenden Fall wurde der abgelehnte Richter als Exekutionsrichter tätig. Die Ablehnung eines Exekutionsrichters ist in der EO selbst nicht geregelt. Es sind daher... mehr lesen...
Begründung: Joseph Peter B*** ist am 12. April 1983 unter Hinterlassung eines Testamentes verstorben. Die sechs aus seiner ersten Ehe stammenden Kinder waren damals bereits großjährig, die beiden aus seiner Ehe mit Maria-Sofia B*** stammenden Kinder - die am 1. Juni 1967 geborene Theresa B*** sowie die am 23. Juni 1970 geborene Revisionsrekurswerberin Christiana B*** - waren noch minderjährig. In seinem Testament vom 16. April 1982 gab der Erblasser an, er habe anläßlich der Schei... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Mutter erhöhte das Erstgericht den vom Vater für seine ehelichen Kinder zu leistenden Unterhalt derart, daß er ab 1. September 1986 für die mj. Marion S*** monatlich S 1.500,-- und für die mj. Claudia S*** monatlich S 1.300,-- zu leisten habe. Es ging davon aus, daß der Vater als Zimmermann im Jahre 1986 ein Nettoeinkommen von S 104.521,15 bezogen habe. Zu diesem komme der Nettoertrag der ihm gehörigen und von ihm betriebenen Landwirtschaft sowie der an... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Kindeseltern wurde am 18. November 1985 geschieden; nach den Feststellungen des Scheidungsurteils lebten die Eltern jedoch schon seit November 1984 getrennt. Die Kindesmutter blieb mit den Kindern in der Ehewohnung. Am 20. März 1987 beantragte die Mutter, der die elterlichen Rechte und Pflichten mit Beschluss vom 14. Februar 1986 übertragen worden waren, den ehelichen Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 4.000,-- für die mj N***** und von S 3.5... mehr lesen...
Begründung: Am 7. Jänner 1987 stellte das Jugendamt Zell am See als Amtsvormund für den mj. Mario A*** den Antrag auf Festsetzung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages der Mutter von S 1.670,-- ab 1. Jänner 1987. Zur
Begründung: dieses Antrages wurde ausgeführt, daß vom Sozialamt Zell am See den Pflegeeltern aus Sozialhilfemitteln zusätzlich ein monatliches Pflegegeld von S 1.674,-- gewährt werde und nach den betreffenden Bestimmungen des Salzburger Sozialhilfegesetzes unterhaltspf... mehr lesen...
Begründung: Der eheliche Vater Ernst N*** wurde im Pflegschaftsverfahren seit 10. Februar 1986 (ON 27) von Rechtsanwalt Dr. Peter W*** aufgrund einer diesem am 27. Jänner 1986 erteilten Vollmacht vertreten. Mit Beschluß vom 27. Mai 1986 bestellte das Bezirksgericht Linz-Land für den Vater Reinhard S*** zum Sachwalter zwecks Besorgung aller Angelegenheiten (§ 273 Abs. 3 Z 3 ABGB). Am 7. Juli 1986 ist der Vater verstorben. Mit Beschluß vom 10. Juli 1987 erhöhte das Erstgericht die m... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater des am 5.9.1976 unehelich geborenen Helmut H*** zu leistenden Unterhalt auf Antrag des Amtsvormundes nach Erhebungen über die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ab 1.11.1986 von S 1.550 auf S 2.700 monatlich. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters gegen die Auferlegung S 2.000 monatlich übersteigender Unterhaltszahlungen statt und wies das Mehrbegehren ab. Es stellte fest, daß dem Minderjährigen mit Bescheid der Bezi... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Beschluß ON 26 verpflichtete das Erstgericht den Vater der mj. Sandra J***, geboren am 8. März 1975, zum Ersatze der mit S 5.947,-- bestimmten Gebühren des im Verfahren beigezogenen Buchsachverständigen. Mit Beschluß ON 30 erhöhte es den vom Vater für das vorgenannte Kind zu zahlenden, bisher mit monatlich S 1.400,-- festgesetzten Unterhalt ab 1. Jänner 1987 auf monatlich S 2.000,--. Das Rekursgericht gab dem gegen die erstgerichtlichen Beschlüsse erhobenen ... mehr lesen...