Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 3.11.1979 verstorbenen Apotheker Mag.pharm. Eduard H***, der letztwillig seine Ehefrau zu einem Viertel und seine beiden Söhne zu je drei Achtel seines Nachlasses als Erben eingesetzt hatte, waren die Erben, deren Erbserklärung am 5.2.1980 bei Gericht eingelangt und am 21.3.1980 angenommen worden war, mit der Vorlage des eidesstättigen Vermögensbekenntnisses durch Jahre säumig, so daß schließlich am 26.6.1984 nach § 19 Abs1 Satz... mehr lesen...
Begründung: Sabine wurde am 8.Februar 1982, Eva-Maria am 23.Juni 1983 als eheliches Kind geboren. Die Ehe ihrer Eltern wurde mit dem seit 13. November 1985 rechtskräftigen Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 23.Oktober 1985, 28 Cg 171/85-8, geschieden. In der nach § 55 a Abs2 EheG getroffenen Vereinbarung verpflichtete sich der Vater, zum Unterhalt jeder der beiden Töchter, in Ansehung derer die Ausübung der elterlichen Rechte vereinbarungsgemäß der Mutter allein zustehe... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes auf Erhöhung der monatlichen Unterhaltsleistung des ehelichen Vaters von S 3.100,- auf S 4.000,- und seine Verpflichtung zur Leistung eines einmaligen Betrages von S 3.130,- zur Abdeckung eines Sonderbedarfes. Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Vater erhobene Revisionsrekurs ist auch nicht aus den geltend gemachten außerordentlichen Rekursgründen des §... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der minderjährigen Kinder wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 3.11.1980 geschieden. Die Kinder befanden sich zunächst in Pflege und Erziehung bei ihrem Vater. Am 26.1.1985 wurde die minderjährige Astrid und am 2.2.1985 der minderjährige Axel A*** der Mutter in Pflege und Erziehung übergeben. Seit dieser Zeit befinden sich beide Kinder bei der Mutter. Am 8.4.1983 hatte der Vater, in dessen Pflege und Erziehung sich ... mehr lesen...
Begründung: Am 3.9.1985 langte beim Erstgericht ein Antrag des Vaters ein, den bisher mit S 3.000,-- festgesetzten monatlichen Unterhaltsbetrag für sein eheliches Kind Evelyne, geb. 30.3.1970, "ab dem Antragstag" um die von ihr seit 1.9.1985 erzielten Einkünfte herabzusetzen, in eventu das Erlöschen seiner Unterhaltsverpflichtung auszusprechen. Das Erstgericht setzte den Unterhaltsbetrag beginnend mit 1.10.1985 auf S 500,-- monatlich herab. Das Mehrbegehren, die Unterhaltsleistung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Wahlvaters des Minderjährigen von bisher S 1.675,-- (richtig: S 2.200,--) ab dem 20.November 1984 auf S 3.100,--. Das Rekursgericht gab dem die Abweisung des Unterhaltserhöhungsbegehrens anstrebenden Rekurs des Wahlvaters, der unter anderem darauf gestützt worden war, daß der Wahlvater im September 1985 eine Frau ohne Einkommen ehelichen werde, nicht Folge. Innerhalb der Rechtsmittelfrist richtete der W... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der nunmehrige Rechtsmittelwerber wurde wegen Geistesschwäche beschränkt entmündigt (6 Ob 617/83). Hierauf wurde ein Rechtsanwalt zu seinem Beistand bestellt. Dieser ist nun Sachwalter, der Rechtsmittelwerber selbst steht einer Person gleich, der ein Sachwalter nach § 273 Abs.3 Z.3 ABGB bestellt worden ist, die aber die Handlungsfähigkeit eines mündigen Minderjährigen besitzt (Art.X Z.3 Abs.1 SachwalterG). Mit dem am 5.Septe... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der minderjährigen Kinder Karl-Heinz und Hans-Jürgen P*** ist geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten stehen der Mutter Rosa W*** allein zu (ON 5 und 6). Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 4.10.1983, ON 20, wurde der Vater Leo P*** verpflichtet, für Karl-Heinz einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 2.100,-- und für Hans-Jürgen einen solchen von S 1.800,-- zu leisten. Am 19.11.1985 beantragte die Mutter, den Vater ab 1.12.1985... mehr lesen...
Begründung: Jörg R***, der außereheliche Vater der mj.Andrea G***, war zuletzt ab 1.1.1982 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.050,-- für seine Tochter verpflichtet (ON 33). Mit einem am 3.7.1984 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz stellte die Vormünderin den Antrag, die dem Vater obliegende Unterhaltsleistung ab 1.7.1984 auf monatlich S 3.000,-- zu erhöhen (ON 35). In einem mit 21.11.1984 datierten und am 30.11.1984 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz erkl... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 21.September 1984, ON 68, bestimmte das Erstgericht die Belohnung eines bestellten Saumsalkurators mit S 14.680,--. Laut einem angehefteten Rückschein wurde dieser Beschluß zusammen mit drei weiteren Beschlüssen gleichen Datums dem ausgewiesenen Vertreter der erbserklärten Erbin am 1.Oktober 1984 zugestellt. Laut einem zusätzlich angehefteten Rückschein erfolgte eine Zustellung des Beschlusses ON 68 an den Rechtsfreund der erbserklärten Erbin jedenfalls ... mehr lesen...
Begründung: Da das Erstgericht in seinem Unterhaltsbemessungsbeschluß vom 9.7.1984, ON 104, den ehelichen Vater für die Zeit vom 11.1.1983 bis 29.8.1983 zu Unterhaltsleistungen von monatlich S 1.400 und ab 30.8.1983 zu monatlich S 1.200 verpflichtete, ohne dabei die von ihm bis dahin freiwillig geleisteten monatlichen Unterhaltsbeiträge zu berücksichtigen, hob das Rekursgericht diesen Beschluß im Umfange des Leistungsbefehles auf (ON 116) und verwies die Sache insoweit zur Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Da das Erstgericht in seinem Unterhaltsbemessungsbeschluß vom 9.7.1984, ON 104, den ehelichen Vater für die Zeit vom 11.1.1983 bis 29.8.1983 zu Unterhaltsleistungen von monatlich S 1.400 und ab 30.8.1983 zu monatlich S 1.200 verpflichtete, ohne dabei die von ihm bis dahin freiwillig geleisteten monatlichen Unterhaltsbeiträge zu berücksichtigen, hob das Rekursgericht diesen Beschluß im Umfange des Leistungsbefehles auf (ON 116) und verwies die Sache insoweit zur Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte in der Verlassenschaftssache nach der am 23. Dezember 1984 verstorbenen Anna A zu Punkt 1. den Nachlaß, bestehend aus Bargeld in der Höhe von S 18.320,-- und einem Guthaben von S 280,-- bei der B der Erzdiozöse Wien, sohin ingesamt mit S 18.600,-- fest und überließ diesen Betrag Leopold A auf teilweisen Abschlag der von ihm bezahlten Begräbniskosten im Gesamtbetrage von S 23.838,-- an Zahlungsstatt. Zu Punkt 2. wurde der Genannte ermächtigt, frei ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte die Gebühren des Sachverständigen Dr.Otto B mit 2.730 S und ordnete die Überweisung dieses Betrages durch den Rechnungsführer und die Einhebung der Gebühren vom Vater des Minderjährigen an. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Vaters wegen Fehlens jedes erkennbaren Rechtsmittelantrages zurück. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Zurückweisungsbeschluß erhobene Rekurs des Vaters ist unzulässig. Gemäß § 14 Abs 2 AußStr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten, ihr wegen der inzwischen gestiegenen Lebenshaltungskosten anstelle des im Unterhaltsvergleich vom 1.12.1978 vereinbarten monatlichen Unterhaltes von S 2.000,-- nunmehr einen monatlichen Unterhalt von S 3.000,-- zu leisten. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung, weil er auf Grund seiner Einkommens- und Lebensverhältnisse nicht in der Lage sei, einen höheren als den bisherigen monatlichen Unterhaltsbetrag zu zahlen. Da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nachdem im Rechtsstreit 2 C 63/80 des Bezirksgerichtes St. Veit a. d.Glan rechtskräftig festgestellt wurde, daß Johann B der ursprünglich die Vaterschaft anerkannt hatte, nicht der uneheliche Vater des Klägers sei (Ausschluß auf Grund von Blutmerkmalen), erhob dieser gegen den Beklagten die Vaterschaftsklage und begehrte für die Zeit bis 31.August 1983 einen monatlichen Unterhalt von 500 S. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage. Das Erstgericht gab der... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wr.Neustadt vom 16.9.1981, 1 Cg 733/81, rechtskräftig geschieden. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neunkirchen (des Erstgerichtes) vom 22.12.1981, ON 1O, wurden die elterlichen Rechte und Pflichten gemäß §§ 144, 177 ABGB der Mutter übertragen. Am 5.12.1983 beantragte der Vater unter Hinweis auf seine Arbeitslosigkeit, den ihm mit Beschluß des Erstgerichtes vom 3.9.1981, ON 5, auferlegten Unterhaltsbetrag von monatli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte die Gebühren der Sachverständigen Ing. Raimund Ruhdorfer und Ing. Siefried Kampl für die Erstattung des Gutachtens vom 20.Juni 1985 mit S 43.100,-- bzw. S 42.714,-- und ordnete die Bezahlung dieser Beträge aus Amtsgeldern an. Es sprach aus, daß die Sachverständigengebühren vom Erben Josef B zu ersetzen sind. Das Rekursgericht gab dem gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs der Republik Österreich dahin Folge, daß die Gebühren des Sachverständigen... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte von seinem ehelichen Vater einen Ausstattungsbetrag gemäß § 1231 ABGB von 60.000 S. Der Antragsgegner beantragte die Abweisung des Antrages, wobei er auf gewisse strafbare Handlungen des Antragstellers gegenüber seiner Lebensgefährtin und ihm selbst gegenüber hinwies, geltend machte, daß der Antragsteller schon seit vielen Jahren berufstätig sei und seit vier Jahren eine Wohnung besitze, und sich auf fehlende Leistungsfähigkeit berief. Das Erst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Beschluß ON 25 unter Punkt 6.) die Gebühren der im Verlassenschaftsverfahren beigezogenen drei Sachverständigen mit S 47.978,4o, S 47.978,40 und S 5.760 bestimmt und die Zahlung den erblasserischen Söhnen Rudolf A und Herbert A mit dem Hinweis aufgetragen, daß die im Verhältnis des Erbanfalls vorzunehmende Aufteilung der Gebühren ihnen als Erben vorbehalten bleibe. Unter Punkt 7.) des Beschlusses wurden weiters die Kosten des Gerichtskommis... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte die Belohnung des Separationskurators mit S 30.000,-- und trug der Erbin auf, diesen Betrag an den Separationskurator zu bezahlen. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Erbin teilweise Folge. Es bestimmte die Belohnung des Separationskurators mit S 15.000,--, wies sein Mehrbegehren ab und behob den Ausspruch über die Zahlungsverpflichtung der Erbin. Rechtliche Beurteilung Der gegen den bestätigenden Teil der Rekursentschei... mehr lesen...
Begründung: Der am 4.11.1980 verstorbene Kaufmann Johann A hat mehrere letztwillige Verfügungen hinterlassen, in welchen er seinen minderjährigen Sohn Hans Christoph B zum Alleinerben eingesetzt und dessen Mutter und Vormünderin Anna B - neben anderen Personen - mit einem Vermächtnis bedacht hat. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 19.11.1980 ist Rechtsanwalt Dr. Walter C zum Widerstreitsachwalter für Hans Christoph B bestellt worden. Die von ihm für den Minderjährigen abgegebene bed... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die dem Vater Otmar T***** für seinen am 3. 3. 1973 geborenen Sohn Mario F***** obliegende Unterhaltsleistung ab 28. 6. 1984 auf monatlich S 1.450,-. Es stellte im wesentlichen fest, daß sich das Kind in Pflege und Erziehung bei der Mutter befindet, die als Angestellte tätig ist und die Familienbeihilfe für das Kind bezieht. Der Vater ist außer für den mj. Mario F***** noch für zwei weitere Kinder, nämlich den am 18. 7. 1967 geborenen Michael T... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Stix als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Kropfitsch und Dr. Zehetner als Richter in der Vormundschaftssache des mj. L*****, geboren am *****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters E*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch als Rekursgerichtes vom 11. März 1985, GZ 1 b R 58/85-22, womit der Beschluß de... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1966 verheiratet; zwischen ihnen ist ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Der Beklagte hat vor 4 Jahren den gemeinsamen Haushalt, der von der Klägerin geführt wurde, verlassen und ist aus der Ehewohnung ausgezogen. Seither wird die Ehewohnung, eine aus 4 Räumen und Nebenräumlichkeiten bestehende Mietwohnung, von der Klägerin und der am 16. 2. 1969 geborenen ehelichen Tochter Astrid bewohnt. Die Klägerin ist vermögens- und einkommenslos. Mit i... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Kurt A, ein uneheliches Kind der Revisionsrekurswerberin und des Albert B, wurde auf Grund der am 6.7.1979 angeordneten gerichtlichen Erziehungshilfe im SOS-Kinderdorf Moosburg untergebracht. Die Revisionsrekurswerberin, die früher mangels eines nennenswerten Einkommens nicht zur Unterhaltsleistung für den mj. Kurt herangezogen werden konnte, wurde über Antrag des Amtsvormundes vom Erstgericht ab 1.2.1985 zu einem monatlichen Unterhaltsbetrag von S 1.000 verpflic... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des vom Pflegschaftsgericht genehmigten Vergleiches vom 31.August 1983 mußte der Vater für seine beiden ehelichen Kinder Christiane (geboren 13.Dezember 1971) und Gerhard (geboren 28. Juni 1973) einen monatlichen Unterhaltsbetrag von je S 1.500,-- leisten. Die Mutter beantragte am 15.November 1983 eine Erhöhung des Unterhaltes auf je S 2.900,--. Noch vor Erledigung dieses Erhöhungsantrages beantragte die Mutter am 5.September 1984, den Vater zur einmaligen Zahl... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Diese, die derzeit die 7.Klasse einer B besucht, lebt bei ihrer Mutter. Besonderer Sachwalter der Minderjährigen ist das Bezirksjugendamt für den 16.Bezirk. Das Bezirksjugendamt für den 16.Bezirk stellte am 10.8.1984 den Antrag, den unterhaltspflichtigen Vater mit Wirkung ab 16.8.1984 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 5.600,-- zu verpflichten.Zur
Begründung: führte das Jugendamt aus, daß die bisherige Unter... mehr lesen...
Begründung: Sakarija A wurde am 29. Juli 1982 in Wien als unehelicher Sohn der Renate Margarete A geboren. Die Vaterschaft zu diesem Kind hat am 6. September 1982 vor einem Wiener Bezirksjugendamt der ägyptische Staatsangehörige Mohammed El Sayed Mohammed B anerkannt. Der mj. Sakarija A wird von seiner Mutter betreut. Am 6. April 1984 beantragte die Mutter, die über ihren Antrag zum Vormund ihres unehelichen Kindes bestellt worden war, vor dem Wiener Bezirksjugendamt, den Vater 'ab ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten. Sie hatten am 17.Juni 1983 geheiratet. Der Mann stand damals im 25.Lebensjahr und hatte sein Studium noch nicht abgeschlossen. Die Frau stand damals im 29. Lebensjahr. Sie war als Kindergärtnerin berufstätig. Sie war schwanger. Am 10.September 1983 gebar sie ein Mädchen. Es erhielt den Namen Jasmin. Die Eheleute begründeten ihren gemeinsamen Haushalt in einer von den Eltern der Frau gemieteten Wohnung. Der Ehemann ging nach Beendigung sein... mehr lesen...