Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z2 C3bAußStrG idF WGN 1997 §14 Abs2 Z1 D2aAußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2a
Rechtssatz: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen über die Kosten eines Kurators oder dessen Belohnung und zwar nicht nur die Bemessung der Höhe, sondern auch über die Frage, von wem, aus welchem Vermögen und für welche Leistungen diese Kosten vorschussweise oder endgültig zu tragen sind. Die Rechtsmittelbeschränkung deckt sich mit... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte die Entlohnung des von 1977 bis 1989 bestellt gewesenen Substitutionskurators mit S 199.120,- und trug dem Vorerben auf, diesen Betrag an den Kurator zu bezahlen. Das Rekursgericht gab dem vom Vorerben und dem neuen Substitutionskurator erhobenen Rekurs nur zu einem geringen Teil Folge und bestätigte den Zuspruch einer Entlohnung von S 197.325,- und insoweit auch den Zahlungsbefehl mit dem Ausspruch, daß dagegen der Revisionsrekurs jedenfalls ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller Elmar F***** und Cornelia F*****, vertreten durch Dr.Alfred Haslinger und andere Rechtsanwälte in Linz, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, Österreichische Bundesforste, vertreten durch die Finanzp... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13 Abs1 Z1AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 C3bAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 C3dAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 C4
Rechtssatz: Die Entscheidung über einen Akt der Personensorge ist nicht rein vermögensrechtlicher Natur im Sinne des § 13 Abs 1 Z 1 AußStrG, und zwar auch dann nicht, wenn dieser Akt im Zusammenhang mit dem Belohnungsanspruch eines Sachwalters steht; aus denselben Grund liegt auch keine gemäß § 14 Abs 2 Z 2 un... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 20.3.1991 (ON 14) wurde Rechtsanwalt Dr.Christian Burghardt gemäß § 273 ABGB zur Vertretung der Betroffenen bei Ämtern und Behörden, zur Einkommensverwaltung und zum Abschluß von Rechtsgeschäften als Sachwalter bestellt. Auf Grund des Berichtes des Sachwalters vom 3.10.1991 (ON 20) faßte das Erstgericht am 7.10.1991 einen Beschluß (ON 21), mit dem es ua den Bericht des Sachwalters über Einkommen und Vermögen der Betroffenen zur Kenntnis nahm, die für die... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z2 C2d7AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z2 C3bAußStrG idF WGN 1997 §14 Abs2 Z1 D2aAußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2aAußStrG 2005 §62 Abs2 Z3 B2cZPO §528 Abs2 Z3 D1
Rechtssatz: Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder formell - über Kosten abgesprochen wird, gleichgültig ob es sich um ihre Bemessung oder darum handelt, ob, von welcher Seite, aus welchen Mitteln oder ... mehr lesen...
Begründung: In dieser Verlassenschaftssache wurde der erblasserischen Witwe, die auf Grund eines Testamentes eine bedingte Erbserklärung abgegeben hatte, die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen (ON 11). Mit Beschluss vom 6. 10. 1989 (ON 134) bewilligte das Erstgericht über Antrag der (neben anderen) im
Kopf: dieser Entscheidung genannten pflichtteilsberechtigten Kinder die Absonderung der Verlassenschaft vom Vermögen der Erbin und bestellte den Rechtsanwalt Dr. Harald ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Melber, Dr. Kropfitsch, Dr. Zehetner und Dr. Schinko als weitere Richter in der Pflegschaftssache der am 2. 10. 1976 geborenen mj. Petra G*****, infolge Revisionsrekurses des ehelichen Vaters Karl G*****, vertreten durch Mag. Peter Geldner, ***** Wien gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat zur Erzwingung des dem Vater mit rechtskräftigem Beschluß vom 22.11.1990 eingeräumten Besuchsrechtes über die Mutter der Minderjährigen eine Beugestrafe von S 1.500 verhängt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Mutter keine Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Weil Beschwerdegegenstand bei der Verhängung einer Geldstrafe als Maßnahme des Exekutionsvollzug... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der Antrag der beklagten Partei, den erkennenden Senat im Sinne des § 19 Z 2 JN wegen Befangenheit abzulehnen, zurückgewiesen wurde, keine Folge. Gegen diesen Beschluß richtet sich der Revisionsrekurs der beklagten Partei mit dem Antrag, die angefochtene Entscheidung im Sinne des Ablehnungsantrages abzuändern. Hilfsweise wird ein Aufhebungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers August S*****, vertreten durch Dr. Franz Leopold, öffentlicher Notar, 8082 Kirchbach, wegen Vornahme von Grundbuchshandlungen in der Liegenschaft EZ ***** KG *****, infolge Revisionsrekurses des Antragstelle... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter im Verfahren über die Ablehnung der Richterin Dr. Andrea B***** in der Rechtssache der klagenden Parteien S***** Großhandelsgesellschaft mbH ua, *****, vertreten durch Dr. Andreas Mirecki, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Urs... mehr lesen...
Begründung: Mit gemeinsamem Antrag vom 31. 5. 1990 beantragten die beiden Antragstellerinnen beim Erstgericht die freiwillige Feilbietung der ihnen je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** zwecks Zivilteilung. Bei der am 17. 12. 1990 von Dr. Herbert Seifner, öffentlichem Notar in Oberpullendorf, als Gerichtskommissär durchgeführten freiwilligen Versteigerung der genannten Liegenschaft wurde diese Liegenschaft der Erstantragstellerin zugeschlagen. Mit Beschluß vom 20... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies im Verfahren 17 Cg 254/90 einen Antrag des Klägers auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ab. Der Rekurs des Klägers gegen diesen Beschluß blieb erfolglos. In der Folge brachte der Kläger vor, die drei Richter, die den erstgerichtlichen Beschluß gefaßt haben, seien ausgeschlossen. Sie hätten sich bereits ein Urteil über die Berechtigung des geltend gemachten Anspruches gebildet und könnten die Rechtssache nicht mehr unbefangen beurteilen. Das ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei bis 22.Dezember 1989 beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage begehrte er insgesamt 2.932 S sA, hievon 1.138 S an restlichen Fahrtkosten und 1.794 S an Vertretungskosten zur Durchsetzung eines vor Klagseinbringung beglichenen Betrages von 5.088 S an Urlaubsabfindung. Das Erstgericht sprach dem Kläger aus dem Titel der Fahrtkosten einen Betrag von 858,40 S sA zu und wies das Mehrbegehren ab. Mit dem angefochtenen Beschluß hob das... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 21.1.1988 wurde über das Vermögen des Sohnes des Antragsgegners das Konkursverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Heinrich K***** zum Masseverwalter bestellt. Am 19.8.1988 beantragte der Gemeinschuldner, seinen Vater zu einer Ausstattung gemäß § 1231 ABGB in der Höhe von 4,5 Mio S zu verhalten. Dieses Verfahren wurde vom Gemeinschuldner zunächst ohne Beiziehung des Masseverwalters betrieben. Mit Schrift... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs2AußStrG §13 Abs4AußStrG §14 Abs2 Z1 C3a
Rechtssatz: Eine Bindung des Obersten Gerichtshofes an Bewertungsaussprüche des Rekursgerichtes besteht auch im Außerstreitverfahren dann nicht, wenn das Rekursgericht von den gemäß § 13 Abs 2 AußStrG sinngemäß anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen der §§ 54 Abs 2, 55 Abs 1 bis 3, 56 Abs 3, 57, 58 und 60 Abs 2 JN abgewichen ist; der Revisionsrekurs ist dann, wenn bei Anwendung dieser G... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z1
Rechtssatz: Das für die Rechtsmittelzulässigkeit normierte Erfordernis einer S 50000,-- übersteigenden Bewertung gilt nicht nur für bestätigende und aufhebende Beschlüsse, sondern auch für Zurückweisungsbeschlüsse des Rekursgerichtes. Entscheidungstexte 4 Ob 513/91 Entscheidungstext OGH 09.07.1991 4 Ob 513/91 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht faßte am 31.1.1991 folgenden Beschluß (ON 144): 1. Die Erklärung des Dr.Gottfried D*****, Notarsubstitut,......keine Be- und Entlohnungsansprüche mehr geltend zu machen......, wird zur Kenntnis genommen; 2. Rechtsanwalt iR Dr.Kurt H*****......, dem als ehemaligen Kurator der Verstorbenen noch ein restlicher Be- bzw Entlohnungsanspruch von S 28.245 gegen die Verlassenschaft zusteht, wird .........die Nachlaßseparation bewilligt; ein allenfalls hervorko... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter im Verfahren über die Ablehnung des Richters Dr. Josef F***** in der Rechtssache der Antragstellerin Elfriede G*****, vertreten durch Dr. Walter Schlick, Rechtsanwalt in Graz, wider den Antragsgegner Karl L*****, vertreten durch Dr. Helmut ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger lehnte mit Schriftsatz vom 5. Feber 1991 den Prozeßrichter wegen Befangenheit ab. Das Erstgericht wies den Ablehnungsantrag zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Klägers nicht Folge und sprach aus, daß ein Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der "außerordentliche" Revisionsrekurs des Klägers ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Nach zahlreichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes schließt § 24 Abs 2 JN den we... mehr lesen...
Begründung: Die Hinterlegerin wandte sich im Mai 1990 mit dem Antrag auf gerichtliche Verwahrung nach § 1425 ABGB an das Erstgericht und behauptete, sie habe das von der als zweite Gegnerin benannten Person eingebrachte Ölgemälde bei der Kunstversteigerung am 15. März 1990 dem ersten Gegner zugeschlagen, sei aber am nächsten Tag verständigt worden, daß der als dritter Gegner benannte fremde Staat Eigentumsrechte an dem Bild geltend mache, weil es während des zweiten Weltkriegs illeg... mehr lesen...
Begründung: Der Unterhaltsschuldner hatte die Vaterschaft zu dem unehelich geborenen, jetzt im dritten Lebensjahr stehenden Kind anerkannt und sich zur Zahlung des monatlichen Unterhalts von S 1.500,- verpflichtet. Auf diesen gesetzlichen Unterhalt bewilligte das Erstgericht nach § 3 Z 1 und § 4 Z 1 UVG ab dem 1.Mai 1990 Unterhaltsvorschüsse. Der Antrag des Unterhaltsschuldners, seine Verpflichtung ab dem 1.Juli 1990 auf S 1.000,- herabzusetzen, kam dem Sachwalter des Kindes am 25.M... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ausstattungsansprüche nach den §§ 1220 und 1231 ABGB zählen nicht zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen (EFSlg 55614 ua), so daß seit der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1989 eine Anfechtung von Beschlüssen des Rekursgerichtes nur noch bei einem Entscheidungsgegenstand von über S 50.000,-- möglich ist (§ 14 Abs. 2 Z 1 AußStrG; Petrasch in ÖJZ 1989, 752). Da im vorliegenden Fall dem Sohn antragsgemäß ein Ausstattungsbetrag... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragt, dem Antragsgegner, dessen uneheliche Tochter sie sei, aufzutragen, ihr ein Heiratsgut von S 150.000,-- zu übergeben. Der Antragsgegner hat die Abweisung dieses Antrags beantragt. Über Antrag der Antragstellerin - der die Verfahrenshilfe bewilligt wurde - holte das Erstgericht ein Sachverständigengutachten über den Wert von Liegenschaften des Antragsgegners ein. Mit Beschluß vom 2.8.1990, ON 12, bestimmte das Erstgericht die Gebühren des S... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien bewilligte mit Beschluß vom 25.4.1989 den Vollzug der mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien in Abänderung eines Beschlusses des Handelsgerichtes Wien erlassenen einstweiligen Verfügung durch Verwahrung von in der Importhalle der Zollhalle des Flughafens Wien-Schwechat gelagerten Bekleidungsstücken mit der beanstandeten Markenbezeichnung "B***", und ersuchte um die Durchführung das Erstgericht. Der Vollstrecker des Erstgerichtes bestellte am ... mehr lesen...
Begründung: Die seit 16.Januar 1985 in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft mbH befindet sich seit dem Frühjahr 1987 gemäß § 1 Abs. 1 Amtslöschungsgesetz im Abwicklungsstadium. Der Alleingesellschafter ist alleiniger Liquidator. Das Registergericht bestellte auf Antrag eines Gläubigers wegen wiederholt fehlgeschlagener Zustellversuche (in Form der diesbezüglichen Eintragungsverfügung) gemäß § 15 a in Verbindung mit § 92 GmbHG einen Rechtsanwalt zum Liquidator. Nach entspr... mehr lesen...
Begründung: Der für die minderjährigen Kinder des Erblassers bestellte Kollisionskurator beantragte, die Kosten für seine bisherige Tätigkeit mit S 160.481,60 zu bestimmen. Das Erstgericht bestimmte die Belohnung des Kollisionskurators mit S 10.000 und wies das Mehrbegehren ab. Das Rekursgericht bestätigte den Beschluß des Erstgerichtes. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes richtet sich der vom Kollisionskurator namens der mj. Kinder eingebrachte Revisionsrekurs (ob es sich nich... mehr lesen...
Begründung: Dr. Bibiane M*** ist die Mutter der mj. Christine M***. Der Vater ist der beim Landesgericht Klagenfurt als Richter tätige Dr. Hubertus H***. Zur Bearbeitung der beim Bezirksgericht Klagenfurt anhängigen Pflegschaftssache betreffend die mj. Christine M*** ist nunmehr die Richterin Dr. Ulrike S*** zuständig. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes erkannte die Ablehnung dieser Richterin durch die Mutter als nicht berechtigt und wies demgemäß den Ablehnungsantrag zurück. Das ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte die Gebühren des zur Klärung der Einkommensverhältnisse des unterhaltspflichtigen Vaters bestellten Sachverständigen Kurt K*** mit S 5.792, verfügte deren Auszahlung aus dem Amtsverlag und sprach aus, daß der Vater dem Grunde nach zum Ersatz dieser Gebühren verpflichtet sei. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß unter Richtigstellung der Zitierung einer Gesetzesstelle. Es sprach aus, daß gegen seinen Beschluß der Revisionsrekurs jedenfa... mehr lesen...