Begründung: Über Antrag der Mutter erhöhte das Erstgericht den vom Vater für sein eheliches Kind mj.Markus B***, geboren am 17.Mai 1975, zu leistenden monatlichen Unterhalt von bisher S 2.600 ab 15. Oktober 1988 auf S 3.300 und wies das Mehrbegehren von monatlich S 200 sowie den Antrag des Vaters, den Unterhalt auf monatlich S 2.000 herabzusetzen, ab. Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte den erstgerichtlichen Beschluß. Es vertrat die Rechtsansicht, daß der Vater, der ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 8. Jänner 1988 einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Mit Vergleich vom selben Tag vereinbarten die Eltern, daß die Obsorge an dem mj. Michael der Mutter zusteht. Der Vater verpflichtete sich zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.900,-. Am 6. September 1988 beantragte die Mutter die Erhöhung des vom Vater zu leistenden Unterhaltsbetrages auf monatlich S 2.500,-. Das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 29.4.1986 (ON 34) war der Vater ab 21.6.1985 zu monatlichen Unterhaltsleistungen für den Mindejährigen in Höhe von 4.500 S verpflichtet worden. Am 18.4.1989 beantragte der Vater diese Unterhaltsverpflichtung rückwirkend ab 1.9.1988 auf monatlich 2.800 S herabzusetzen (ON 37). Das Erstgericht reduzierte die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1.10.1988 auf monatlich 2.800 S und wies das Herabsetzungsmehrbegehren für September 1988 ab... mehr lesen...
Begründung: Die am 15.7.1978 geborene Diana S*** entstammt der Ehe des Dr.Heinrich S*** mit Tiziana S***. Die Ehe wurde am 16.1.1989 nach § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Die aus dem Familienrecht erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern stehen der Mutter zu. Der Vater ist auf Grund eines gerichtlichen Beschlusses verpflichtet, für das Kind einen monatlichen Unterhalt von S 5.000 zu leisten. Nach Feststellung sämtlicher Umstände bei den ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 17. Juni 1983 bestimmte das Erstgericht die Grenze des Grundstücks 555 (öffentlicher Weg) der Antragstellerin gegenüber dem im Osten angrenzenden Grundstück der Erstantragsgegnerin und dem im Westen angrenzenden Grundstück des Zweitantragsgegners nach dem letzten ruhigen Besitzstand. Der Rekurswerber erhob gegen diese Entscheidung Rekurs und brachte vor, er sei grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 356 KG Techendorf mit den Grundstücken 557/... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 31.1.1981 geborenen Oliver Z*** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 15.3.1983 gemäß § 55 a EheG geschieden. Anläßlich der Ehescheidung schlossen die Eltern am 15.3.1983 einen Vergleich, mit dem sie unter anderem vereinbarten, daß die Elternrechte zu diesem Kind dem Vater allein zustehen. Dieser Vergleich wurde pflegschaftsbehördlich genehmigt. Das Kind wächst seither im Haushalt des Vaters auf. Der Mutter wurde zuletzt mit ... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Kinder, Mag. Herbert S*** und Dr. Christina S***, leben seit 1984 getrennt. Das Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Kinder werden im Haushalt der Mutter betreut. Der Vater ist seit 1. Juli 1986 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je S 1.000,-- verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters auf Antrag der Mutter ab 1. Juli 1988 auf je S 1.400,--; Mehrbegehren von monatlich S 600,-- bzw S 400,-- wies es... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.): Gegen Beschlüsse im Verfahren über die Gewährung von (Unterhalts-)Vorschüssen ist gemäß § 15 Abs 3 UVG der Rekurs an den Obersten Gerichtshof unzulässig, sodaß der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung der Beschlüsse ON 103 und 104, mit welchen den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gewährt wurden, der Zurückweisung unterliegt. Gemäß § 14 Abs 2 AußStrG sind Rekurse gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über die B... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1. März 1989 (ON 9 a) erhöhte das Erstgericht den vom Vater für das aus seiner geschiedenen Ehe stammende Kind mj. Cornelia T***, geboren am 25. Dezember 1980, bisher bezahlten monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 2.000,-- ab 1. Februar 1989 auf monatlich S 4.000,--. Es stellte fest, daß das monatliche Einkommen des Vaters netto S 32.148,-- beträgt und ihn weitere Sorgepflichten für seine nunmehrige Ehefrau sowie das aus seiner weiteren geschiedenen Ehe... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksjugendamt für den 2. Bezirk der Stadt Wien beantragte als Sachwalter der am 24. Jänner 1974 geborenen mj. Yvona M***, die sich in Pflege und Erziehung bei ihrer Mutter Vladislava A*** befindet, den Antragsgegner als a.e. Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes von S 6.000,- zu verpflichten. Das Erstgericht gab diesem Antrag statt. Es begründete seinen Beschluß damit, daß das monatliche Nettoeinkommen des Vaters nach seinen eigenen Angaben beim Jugend... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 24 Abs. 2 JN findet gegen die Zurückweisung (materiell abschlägige Erledigung) der Ablehnung der Rekurs an das zunächst übergeordnete Gericht statt. Gegen die sachliche Erledigung dieses Rechtsmittels (hier durch Bestätigung) findet ein weiterer Rechtszug - auch im außerstreitigen (Sachwalterschafts-)Verfahren - nach ständiger Rechtsprechung nicht statt (SZ 54/96 mwH; 7 Ob 686/88; 6 Ob 708/87 uva). Der als "Beschwerd... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wird eine Kostenforderung geltend gemacht, ist zu unterscheiden, ob diese akzessorischer Natur ist oder selbständig als Hauptforderung eingeklagt wird. Im ersten Fall erstreckt sich die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs. 1 Z 2 ZPO auf sämtliche Entscheidungen, in denen in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird (vgl. SZ 53/118 mwH). Mit der vorliegenden Klage macht die Klägerin aber die tarifmäßigen Prozeßkosten ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19. Jänner 1989 (ON 188) setzte das Erstgericht den vom Vater für sein eheliches Kind mj. Silvia S***, geboren am 2. März 1972, zu leistenden, bisher (Beschluß ON 177) mit monatlich S 3.460 bemessenen Unterhaltsbetrag ab 13. Dezember 1988 mit monatlich S 4.600 fest. Das Mehrbegehren, dem Vater ab 1. März 1988 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 6.600 aufzuerlegen, wies es für die Zeit bis zum 12. Dezember 1988 zur Gänze und ab dem 13. Dezember 19... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien ist das Verfahren über die Sachwalterschaft für die Rechtsmittelwerberin anhängig. Diese erklärte in einer mit 25. Dezember 1988 datierten Eingabe, nicht nur die namentlich genannte Leiterin der Gerichtsabteilung 8, sondern auch einen namentlich genannten weiteren Richter "als Zweitrichter" abzulehnen. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes wies den Ablehnungsantrag in Ansehung des von der Ablehnungswerberin so bezeichneten "Zweitricht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem Beschluß vom 2. Februar 1989 wies der Vorsteher des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien die von Rosa S*** (offenbar) in der sie betreffenden Sachwalterschaftssache 8 SW 8/84 im Zusammenhang mit einem Aufhebungsantrag geltend gemachte Ablehnung der Leiterin der Gerichtsabteilung 8 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien Dr. Getraud G*** und des Richters Dr. S*** "als Zweitrichter" wegen Befangenheit zurück, weil keine U... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem dieses den Antrag der Antragsteller auf Grenzerneuerung und Grenzberichtigung zurückgewiesen hatte, aufgehoben und dem Erstgericht die Durchführung des gesetzmäßigen Verfahrens aufgetragen. Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Antragsgegner ist unzulässig. Nach § 4 Abs 2 der zweiten Teilnovelle zum ABGB, RGBl. 1915/208, sind Reku... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 22.Februar 1969 vor dem Standesamt Wien Brigittenau die Ehe geschlossen. Ihr entstammt der am 16.August 1969 geborene Sohn Heinz, welcher derzeit eine Industriekaufmannslehre absolviert. Während die Ehe in den Anfangsjahren gut verlief, begann der Beklagte ab dem Jahre 1984 damit, in kaum einer Nacht vor 3.00 Uhr oder 4.00 Uhr früh nach Hause zu kommen. Der Grund hiefür lag nicht nur in einem erhöhten Zeitaufwand wegen seiner Tätigkeit als Land... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Betroffenen auf Aufhebung der Sachwalterschaft und auf Enthebung des Sachwalters ab, schränkte den Wirkungskreis des Sachwalters auf die Vertretung der Betroffenen vor Behörden und in Verfahren ein und setzte die Belohnung des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Manfred H. B***-T*** für seine bisherige Tätigkeit einschließlich der Barauslagen mit 16.000 S fest. Dem von der Betroffenen beim Erstgericht zu Protokoll erklärten Rekurs gegen die... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte mit Beschluß vom 10. August 1988, 10 SW 203/84-110, das Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters für Dr.Wolfgang V*** ein. Dem dagegen von Dr.Wolgang V*** nur wegen der Unterlassung eines Kostenzuspruches von S 217.811,-- erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Dr.Wolfgang V*** ist unzulässig. Gemäß § 14 Abs 2 Satz 1 AußStrG sind Rekurse gegen die Ents... mehr lesen...
Begründung: Der Sachwalter beantragte die Bestimmung der Kosten für seine Tätigkeit im Sachwalterverfahren und Vertretungshandlungen in zwei Prozessen mit 32.520,30 S. Das Erstgericht bestimmte die Kosten mit 10.456,20 S. Das Gericht zweiter Instanz änderte den Beschluß des Erstgerichtes dahin ab, daß die Kosten nur mit 5.690,- S bestimmt wurden. Beide Instanzen lehnten weiters die Schaffung eines Exekutionstitels über die Kosten ab. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: In der Sachwalterschaftssache des Dr. Bernhard E*** wies der Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichtes Hietzing den vom Betroffenen gestellten Antrag auf Ablehnung der Richterin Dr. Christine Z*** mangels Vorliegens der behaupteten Befangenheitsgründe zurück. Das Rekursgericht hielt die vom Betroffenen geltend gemachten Rekursgründe der Nichtigkeit, der unrichtigen rechtlichen Beurteilung und der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht für gegeben und bestätigte den erstger... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte Dipl.Ing. Dr. Roland M*** als außerehelichen Vater des am 30.Juli 1985 geborenen Christoph H*** mit Beschluß vom 31.März 1988, ON 80, schuldig, zum Unterhalt dieses Kindes ab 1.August 1987 insgesamt S 2.200,-- monatlich zu bezahlen. Das Mehrbegehren der Mutter von monatlich S 1.300,-- wies es ebenso ab wie den Antrag des Vaters, seine Unterhaltsleistung auf monatlich S 1.400,-- herabzusetzen. Die zweite Instanz gab dem von der Mutter des Kindes... mehr lesen...
Begründung: Am 7.Dezember 1984 wurde die Liegenschaft EZ 212, KG Oberradlberg, bestehend aus dem Grundstück Nr 417/4, der Ersteherin Dr.Christine S*** zugeschlagen. Ihr Rekurs gegen die Erteilung des Zuschlages, in welchem sie geltend gemacht hatte, die Liegenschaft sei nicht selbständig nutzbar, sondern bestehe nur aus einer Zufahrt und einer Senkgrube für eine andere Liegenschaft, blieb erfolglos. Seit 29.Oktober 1986 wurde die Ersteherin wiederholt aufgefordert, die Einverleibu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1. August 1988 gab der Vorsteher des Bezirksgerichtes Mödling den am 19. und 25. Juli 1988 beim Erstgericht eingelangten Anträgen des Verpflichteten im Verfahren E 22062/82, mit denen die Richterin des Bezirksgerichtes Dr. Barbara B*** wegen Befangenheit abgelehnt wurde, nicht statt. Die zweite Instanz gab dem vom Verpflichteten dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Verpflichteten i... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten als ihrem geschiedenen Ehemann unter Berufung auf § 68 EheG nach Klagseinschränkung die Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 3.000,-- ab 17.4.1987. Zur
Begründung: brachte sie vor, aus Gesundheits- und Altersgründen keinem Erwerb nachgehen zu können. Sie bezieht seit 1.1.1987 eine Sozialhilfeunterstützung von monatlich S 3.770,--. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage. Das Erstgericht erkannte den Beklagten sch... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj.Kinder Daniela D***, geboren am 3.6.1976, und Reinhard D***, geboren am 10.6.1980, wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 11.1.1983 gemäß § 55 a EheG geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser Kinder stehen ihrer Mutter Susanne D*** zu. Der Vater der Kinder, Walter D***, hat eine weitere Ehe mit Anna, geb.R***, geschlossen und den ae.Sohn seiner zweiten Ehefrau, den am 11.1.1976 geborenen Andreas, a... mehr lesen...
Begründung: Günter H*** lehnte am 14.4.1988 die Richterin des Bezirksgerichtes Hartberg Dr.Frieda Maria W*** als zur Entscheidung in die Rechtssache 2 C 2665/87 wegen Befangenheit ab. Obwohl er einen Delegierungsantrag gestellt habe, habe Dr.Frieda Maria W*** ein Versäumungsurteil gegen ihn erlassen. Der Vorsteher des Bezirskgerichtes Hartberg verwarf den Ablehnungsantrag. Dieser Beschluß wurde Günter H*** am 22.4.1988 zugestellt. Noch am selben Tag gab er ein zu Handen des Vorste... mehr lesen...
Begründung: Runhilde L*** wurde zur Sachwalterin ihrer Tochter Karin L***, geboren am 10.September 1965, zur Besorgung aller Angelegenheiten nach § 273 Abs. 3 Z 3 ABGB bestellt. Karin L*** wurde für dieses Verfahren die Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs. 1 Z 1 lit. c ZPO bewilligt. Im Verfahren wurde auch ein Sachverständigengutachten eingeholt. Die Vorinstanzen haben übereinstimmend die gewährte Verfahrenshilfe für erloschen erklärt, die Pflegebefohlene schuldig erkannt, die... mehr lesen...
Begründung: In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 8. Juli 1988 beschloß der Erstrichter von Amts wegen die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fach der "Wirtschaftsprüfung" insbesondere zum Beweis darüber, ob und in welcher Höhe der Beklagten in der Zeit, in der der Kläger ihr Geschäftsführer war, aus mangelhafter Buchführung und mangelhaftem Rechnungswesen ein Schaden entstanden ist, sowie darüber, daß dafür Organisationsmängel, die von der Geschäftsführung... mehr lesen...
Begründung: Der am 12. November 1979 geborene Knabe ist ein uneheliches Kind. Der seinerzeitige Lebensgefährte seiner Mutter anerkannte die Vaterschaft. Die Mutter ist zur Vormünderin bestellt. Der Knabe blieb nach der Aufhebung der Lebensgemeinschaft seiner Eltern in der mütterlichen Obsorge. Der vom Vater zu leistende Unterhalt wurde zunächst durch eine vormundschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung der Eltern geregelt, dann mit Beschluß vom 6. Oktober 1986 (ON 18) im Sinne e... mehr lesen...