RS OGH 1987/7/15 9ObA56/87

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Veröffentlicht am 15.07.1987
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Norm

AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Auch bei der Übernahme der Funktion eines nur gewerberechtlichen Geschäftsführers durch den Arbeitnehmer muß der Dienstgeber befürchten, daß dieser in Interessenskollisionen gerät und Informationen an das Konkurrenzunternehmen weitergibt, die sich im Wettbewerb mit diesem nachteilig auswirken. Schon die bloße Befürchtung derart naheliegender Interessensgefährdungen reicht für die Annahme der Vertrauensunwürdigkeit des Arbeitnehmers aus.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, abstrakte Gefährdung, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Treuepflicht, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Nebenbeschäftigung, Nebenbetätigung, Weitergabe, Weiterleitung, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029468

Dokumentnummer

JJR_19870715_OGH0002_009OBA00056_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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