Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Auch bei der Übernahme der Funktion eines nur gewerberechtlichen Geschäftsführers durch den Arbeitnehmer muß der Dienstgeber befürchten, daß dieser in Interessenskollisionen gerät und Informationen an das Konkurrenzunternehmen weitergibt, die sich im Wettbewerb mit diesem nachteilig auswirken. Schon die bloße Befürchtung derart naheliegender Interessensgefährdungen reicht für die Annahme der Vertrauensunwürdigkeit des Arbeitnehmers aus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, abstrakte Gefährdung, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Treuepflicht, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Nebenbeschäftigung, Nebenbetätigung, Weitergabe, Weiterleitung, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029468Dokumentnummer
JJR_19870715_OGH0002_009OBA00056_8700000_002