Norm
AngG §27 Z2 E2Rechtssatz
Bei einer für den Fall eines eigenmächtigen Urlaubsantritts bedingt ausgesprochenen Entlassung, endet das Dienstverhältnis mit diesem Urlaubsantritt; unabhängig davon, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer später bei der Gebietskrankenkasse abmeldete und seine restlichen Lohnansprüche abrechnete.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Eigenmacht, Antritt, Erholungsurlaub, Angestellte, Arbeitsverhältnis, Zeitpunkt, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Bedingung, Erklärung, Ausspruch, Wirksamkeit, Wirkung, Abmeldung, Abrechnung, Sozialversicherung, GKK, Krankenkasse, Dienstunfähigkeit, Unfähigkeit, Hilfsarbeiten, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029387Dokumentnummer
JJR_19870617_OGH0002_009OBA00017_8700000_001