Norm
AngG §27 A5Rechtssatz
Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, die eine Voraussetzung für die Berechtigung zur Entlassung bildet, setzt voraus, daß dem Arbeitgeber infolge des im übrigen tatbestandsmäßigen Verhaltens des Arbeitnehmers nach Lage der Umstände die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum nächsten Kündigungstermin (bzw bis zum Ablauf der Vertragszeit oder für die restliche Kündigungsfrist in dem - hier zutreffenden - Fall einer der Entlassung vorangegangenen Kündigung) nicht zugemutet werden kann, vielmehr eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitnehmer, Fortbeschäftigung, Zumutbarkeit, Dienstverhältnis, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Leistung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029020Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018