Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Die Weiterbeschäftigung ist unzumutbar, wenn der Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist seinen Urlaub vereinbarungsgemäß verbraucht, in dieser Zeit erkrankt, aber durch sein Verhalten den Genesungsprozeß verzögert und so infolge Nichtanrechnung der Krankheitstage auf seinen Urlaub einen entsprechend höheren Anspruch auf Urlaubsentschädigung gehabt hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Fortbeschäftigung, Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, Erkrankung, Verzögerung, Erholung, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029853Dokumentnummer
JJR_19870310_OGH0002_014OBA00025_8700000_004