Norm
ABGB §696Rechtssatz
Der Zulässigkeit einer bedingten Entlassungserklärung steht auch der Grundsatz, dass die Entlassung den bis zum Eintritt der Bedingung herrschenden Schwebezustand nicht verträgt nicht entgegen, wenn es sich um eine Potestativbedingung handelt, deren Erfüllung nur im Willen des Arbeitnehmers liegt und innerhalb kurzer Frist möglich ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Entlassung, Erklärung, Ausspruch, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, VertrauensunwürdigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029520Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.02.2014